Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zurechnung von Verlusten nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG im Rahmen eines Gewinnfeststellungsverfahrens - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
- BFH, 08.04.2009 - I B 223/08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BFH, 11.10.2002 - VIII B 172/01
AdV-Ablehnung; Weiterleitung von Kindergeld
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte; dabei ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 11.10.2003 VIII B 172/01, BFH/NV 2003, 306).Denn es besteht zumindest eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtsfragen, bei deren abschließender Klärung sich der angefochtene Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte; nicht erforderlich ist, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH in BFH/NV 2003, 306).
- BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
So entspricht es dem Ordnungszweck des Feststellungsverfahrens, verbindliche Entscheidungsvorgaben für alle (materiell-rechtlich) an der Einkunftsquelle Beteiligten zu liefern (vgl. BFH-Beschluss vom 11.04.2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679). - BFH, 05.11.1992 - I R 39/92
Ausländischer Trust als Vermögensmasse gem. § 2 KStG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Es setzt sich aus den Einkünften i. S. des § 2 Abs. 1 EStG zusammen (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1992 I R 39/92, BStBl II 1993, 388).
- BFH, 02.08.2007 - IX B 92/07
AdV; Verlustzuweisungsgesellschaft
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Es besteht daher die Möglichkeit, dass die vom BFH zu § 2b EStG geäußerten Bedenken (vgl. BFH-Beschluss vom 02.08.2007 IX B 92/07, BFH/NV 2007, 2270) auch auf die Regelung des § 15b EStG zutreffen (vgl. Bock/Raatz, Aktuelle Rechtsprechung zu § 2b EStG und deren Anwendung auf § 15b EStG, DStR 2008, 1407). - BFH, 21.09.2006 - VI R 52/04
Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Der Begriff "Einkünfte" umfasst nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2 EStG - auch ohne ausdrückliche tatbestandliche Anordnung - nicht nur die positiven, sondern auch die negativen Einkünfte, also den Verlust und den Werbungskostenüberschuss (vgl. BFH-Urteil vom 21.09.2006 VI R 52/04, BStBl II 2007, 45). - BFH, 21.06.2005 - X B 72/05
Grundlagenbescheid; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Die Tatsache, dass dem Begehren der Antragstellerin, bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung auszuschließen, nicht entsprochen worden ist, wirkt sich auf die Kostenentscheidung nicht zu ihren Lasten aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.06.2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490). - BFH, 15.04.2003 - IV B 188/01
Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis an PersG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Beide Verfahren können im Fall eines offenen, d. h. allen Beteiligten bekannten Treuhandverhältnisses miteinander verbunden werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15.04.2003 IV B 188/01, BFH/NV 2003, 1283). - BFH, 10.04.2002 - XI B 125/01
Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Allerdings geht die Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 10.04.2002 XI B 125/01, BFH/NV 2002, 1278) zu dem möglicherweise vergleichbaren Sachverhalt der Treuhandschaft grundsätzlich davon aus, dass zunächst der Gewinn der Gesellschaft festzustellen und auf die Gesellschafter (einschließlich des Treuhandgesellschafters) aufzuteilen ist ("erste Stufe"). - BFH, 29.07.1997 - VIII S 1/97
Annahme eines öffentlichen Interesses an einer Sicherheitsleistung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Dementsprechend kommt auch ein ausdrücklicher Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids nur in Betracht, wenn der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 29.07.1997 VIII S 1/97, BFH/NV 1998, 186). - BFH, 18.08.1997 - IX B 29/97
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 V 3428/08
Dies bedeutet jedoch nicht, dass ausnahmslos ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchgeführt werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.1997 IX B 29/97, BFH/NV 1998, 416). - FG Hessen, 25.06.2001 - 6 V 1764/01
Rechtsschutzbedürfnis bei Gewährung von Aussetzung der Vollziehung unter …
- BFH, 08.04.2009 - I B 223/08
Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung - …
Das FG gab dem Hauptantrag überwiegend statt und entschied nur im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung zu Lasten der Antragstellerin (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2008 13 V 3428/08, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2009, 70). - FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 4 K 1723/09
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO, wenn …
Rn. 37 Die jüngste Literatur (vgl. IStR 2009, 70) folge ebenfalls der vom Gericht in dem Parallelverfahren vertretenen Auffassung und sei der Auffassung, dass der Stifter in die gesonderte und einheitliche Feststellung mit aufzunehmen sei. - FG Hamburg, 26.09.2019 - 3 K 227/17
Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei sog. Disagio-Modell
Nachdem das FG Baden-Württemberg die AdV des Feststellungsbescheides mit Beschluss vom 24. November 2008 (Az. 13 V 4605/08) zunächst gewährt hatte, hob der BFH in einem Parallelverfahren die dort vom FG Baden-Württemberg ebenfalls gewährte AdV (Beschluss vom 19. November 2008, 13 V 3428/08) mit Beschluss vom 8. April 2009 (Az. I B 223/08) auf und gewährte die AdV nur in Bezug auf die Einbeziehung der dortigen Stiftung in den Feststellungsbescheid.Die Neuregelung beinhalte nicht lediglich eine Klarstellung, die ausnahmsweise zulässig wäre, sondern eine konstitutiv wirkende Gesetzesänderung (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 14. November 2012, 10 K 625/08; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2008, 13 V 3428/08).
- FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 91/13
Zurechnung der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung aus der Beteiligung …
Dies sei der Fall, da das FG Baden-Württemberg in seinem vor der dem Inkrafttreten des JStG 2009 am 25. Dezember 2008 ergangenen Beschluss vom 19. November 2008 ( 13 V 3428/08, IStR 2009, 70) keine ernstlichen Zweifel an einer Zurechnung auch negativen Einkommens gehabt habe. - FG Hessen, 11.12.2018 - 9 K 1879/17
§ 4 Abs. 3 EStG, § 15b EStG, § 32b EStG, § 42 AO, DBA Großbritannien Art. XVIII …
Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit habe auch das Finanzgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.11.2008, 13 V 3428/08). - FG Hessen, 14.11.2012 - 10 K 625/08
Zurechnung negativen Einkommens einer liechtensteinischen Familienstiftung
Auch das FG Baden-Württemberg sah in dem Beschluss vom 19.11.2008 (13 V 3428/08, IStR 2009, 70) keine ernstlichen Zweifel an einer Zurechnung auch negativen Einkommens. - FG Rheinland-Pfalz, 30.01.2013 - 3 K 1185/12
Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG - Zur Frage der …
Eine Gestaltung sei insbesondere dann als individuell einzustufen, wenn hohe Investitionen in Rede stünden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2008 13 V 3428/08, IStR 2009, 70, bestätigt vom BFH…, Beschluss vom 08.04.2009 I B 223/08 aaO). - FG Hamburg, 29.02.2012 - 5 V 5/12
Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher …
Wird der gerichtliche Aussetzungsantrag - wie im Streitfall - im Zeitraum zwischen Bescheiderlass und Einspruchsentscheidung gestellt, ist die Aussetzung der Vollziehung in der Regel nur bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung zu gewähren (…vgl. Gräber/Koch, FGO, 7. Aufl. § 69 Rn. 151; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.1984 IX V 440/83, EFG 1984, 564; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 25.06.2001 6 V 1764/01, EFG 2001, 1308; FG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.11.2008, 13 V 3428/08, IStR 2009, 70).
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