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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2001 - 13 Verg 4/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1573
OLG Celle, 21.03.2001 - 13 Verg 4/01 (https://dejure.org/2001,1573)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2001 - 13 Verg 4/01 (https://dejure.org/2001,1573)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2001 - 13 Verg 4/01 (https://dejure.org/2001,1573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 Abs. 2 GWB; § 107 GWB; § 113 Abs. 1 GWB; § 118 Abs. 1 GWB
    Ausschreibung des Neubaus und der Finanzierung eines Transplantationsforschungszentrums und einer Frauenklinik; Nachprüfungsverfahren; Unzulässige Preisgespräche; Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags durch den Vergabesenat; Zeitliche Auswirkungen des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB
    Gestattung des vorzeitigen Zuschlags nach Interessenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 115 Abs. 1, 2
    Zulässigkeit des vorzeitigen Zuschlags trotz Anhängigkeit eines Nachprüfungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung des Neubaus und der Finanzierung eines Transplantationsforschungszentrums und einer Frauenklinik; Nachprüfungsverfahren; Unzulässige Preisgespräche; Wiederherstellung des Verbots des Zuschlags durch den Vergabesenat; Zeitliche Auswirkungen des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann besteht Eilbedürftigkeit des Zuschlages nach § 115 Abs. 2 GWB? (IBR 2001, 577)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1635
  • VergabeR 2001, 338
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2001 - 13 Verg 4/01
    Allerdings ist eine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten bei der Interessenabwägung im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB nicht generell auszuschließen (…für die Zulässigkeit der Berücksichtigung der Erfolgsaussichten: Beck'scher VOB-Komm./Marx, § 115 GWB Rdnr. 16;… dagegen: Ingenstau/Korbion, 14. Aufl., § 115 Rdnr. 3, jeweils m.w.N.; differenzierend: Thüringer OLG, BauR 2000, 95).
  • OLG Naumburg, 11.09.2018 - 7 Verg 4/18

    Beschleunigungsinteresse eines Bieters bei Verzögerung des Vergabeverfahrens

    Die Entscheidungskriterien des § 169 Abs. 2 S. 1 - 4 GWB sind mithin auch für den Beschwerdesenat maßgebend, die dieser aufgrund eigener Bewertung zu beurteilen hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2011, VII Verg 42/11, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309).

    Im Falle der Gestattung des Zuschlags vor der Entscheidung des Hauptsacheverfahrens wird dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtsschutz hingegen irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10 ; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03, zitiert nach juris;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37 zu § 169 GWB).

    Rn. 33 Dieser schwerwiegende Eingriff kann nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn ein dringendes Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03;… Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5.Aufl., 2016 Rdn. 41 zu § 169 GWB;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37 zu § 169 GWB).

    Eine weitergehende Prüfung fehlender Erfolgsaussichten im Verfahren nach § 169 Abs. 2 GWB würde dagegen nicht nur dem Ziel der Beschleunigung des Nachprüfungsverfahrens zuwiderlaufen, sondern vor allem das Recht des Antragstellers verletzen, seine Rügen in dem vorgesehenen, geregelten Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel des Primärrechtsschutzes überprüfen zu lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01; VergabeR 2001, 338; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2003, 13 Verg 20/03, OLGR Celle 2003, 402; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Juni 2001, WVerg 4/01, VergabeR 2001, 342;… Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, Rdn. 47/48;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Rdn. 43 zu § 169).

    Rn. 46 Soweit die Antragsgegnerin den mit dem Nachprüfungsverfahren verbundenen Zeitverlust ins Felde führt, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil dieser die zwangsläufige Folge eines jeden mit aufschiebender Wirkung verbundenen Rechtsmittelverfahrens ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734;… Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5.Aufl., 2016 Rdn. 44 zu § 169 GWB).

    Insoweit tragen die gesetzlichen Fristen in § 167 Abs. 1 GWB und das allgemeine Beschleunigungsgebot den Interessen des Auftraggebers ausreichend Rechnung, der bei seiner Planung im Übrigen stets ein nie auszuschließendes Nachprüfungsverfahren einzukalkulieren hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03, zitiert nach juris;… Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5.Aufl., 2016 Rdn. 44 zu § 169 GWB;… Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37/38 zu § 169 GWB).

    Auch wenn es richtig ist, dass der zeitliche Ablauf nicht auf ein zögerliches Vorgehen der Auftraggeberin zurückzuführen ist, ist es aber gleichwohl nicht sachgerecht, den aufgetretenen Zeitverlust auf Kosten des Rechtsschutzes der Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren teilweise kompensieren zu wollen (vgl. ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 14/01, VergabeR 2001, 338).

    Wenn die Auftraggeberin dem bei ihrem Terminplan nicht Rechnung trägt, so kann dies aber im Allgemeinen nicht zu Lasten eines effektiven Rechtsschutzes der Antragstellerin gehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2003, 13 Verg 20/03, OLGR Celle 2003, 402; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Juni 2001, WVerg 4/01, VergabeR 2001, 342).

  • VK Niedersachsen, 20.12.2010 - VgK-48/09

    Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

    Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001, 13 Verg 4/01, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03; OLG Thüringen, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 Verg 6/01; VK Hamburg, Beschluss vom 27.10.2005 - VK BSU-3/05; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006 - 1 SVK/027-06; zur Neufassung des § 115 GWB ebenso OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10, zitiert nach ibr-online).

    Schon deshalb ist die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung nur in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001 - 13 Verg 4/01).

    Unstreitig rechtfertigt die voraussichtliche Verzögerung durch ein Nachprüfungsverfahren insbesondere dann nicht die vorzeitige Gestattung des Zuschlags, wenn diese im Verhältnis zur bisherigen Dauer des Vergabeverfahrens und des zeitlichen Rahmens des Gesamtprojektes gering ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001 - 13 Verg 4/01).

  • OLG Celle, 31.01.2011 - 13 Verg 21/10

    Vergabeverfahren: Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    Das ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2001 - 13 Verg 4/01, zitiert nach juris, Tz. 30; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, zitiert nach juris, Tz. 32).

    Rn. 15 Die Voraussetzungen für einen derartigen Ausnahmefall liegen hier, wie der Senat im Verfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB a. F. auf Grund eigener Bewertung zu beurteilen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2001 - 13 Verg 4/01, zitiert.

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