Rechtsprechung
| OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 107 Abs. 1 GWB; § 17a Abs. 2 GVG
Vergabenachprüfungsverfahrens eines gewerbliches Rettungsdienstleistungsunternehmen gegen die Beauftragung von Konkurrenten mit Rettungsdienstleistungen auf Basis einer behaupteten rechtswidrigen De-Facto-Vergabe; Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 107 Abs. 1 ; GVG § 17a Abs. 2
Vergabenachprüfungsverfahrens eines gewerbliches Rettungsdienstleistungsunternehmen gegen die Beauftragung von Konkurrenten mit Rettungsdienstleistungen auf Basis einer behaupteten rechtswidrigen De-Facto-Vergabe; Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
In Niedersachsen kann von der Bereichsausnahme Gebrauch gemacht werden!
Kurzfassungen/Presse (3)
- abbe-institut.de (Leitsatz)
Zum Rechtsweg eines Rechtsbehelfs eines gewerblichen Rettungsdienstleistungsunternehmens gegen die Direktvergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Rettungsdienstleister.
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit Direktvergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Rettungsdienstleister
- staufer.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 13.07.2023 - VgK-14/23
- OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
- VG Lüneburg, 29.01.2025 - 6 A 55/24
Papierfundstellen
- VergabeR 2024, 347
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rettungsdienstleistungen III
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
a) Entsprechend allgemeinen Grundsätzen hängt die Bestimmung des zulässigen Rechtswegs bei Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und öffentlichen Auftragen, für die der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht gegeben ist, davon ab, ob das jeweils streitige Rechtsverhältnis dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, Rn. 20).Der Antragstellerin fallen diese Mehrkosten nach dem Rechtsgedanken in § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG zur Last (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, Rn. 26).
Über die in dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht entstandenen Kosten ist entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG nicht zu entscheiden, weil sie als Teil der Kosten behandelt werden, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, Rn. 26).
Insoweit kann dahingestellt bleiben, in welchem Rangverhältnis die beiden Wege, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeizuführen, stehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, Rn. 6).
- EuGH, 21.03.2019 - C-465/17
Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB lässt sich im 2. Halbsatz richtlinienkonform auslegen, sodass die Anforderungen gewahrt sind, die im Urteil des EuGH vom 21. März 2019 - C-465/17 (Falck) im Hinblick auf Art. 10 lit. h der Richtlinie 2014/24/EU (Vergaberichtlinie) gestellt werden.Lediglich der zweite Halbsatz von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB stelle nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2019 (C-465/17) eine unzureichende Umsetzung des Unionsrechts dar; dieser Halbsatz sei jedoch im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 21. März 2019 - C-465/17 (Falck), das Art. 10 Buchst. h der Vergaberichtlinie betraf, entschieden, dass diese Regelung dahin auszulegen ist, dass "gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" im Sinne dieser Bestimmung solche Organisationen oder Vereinigungen sind, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und etwaige Gewinne reinvestieren, um ihr Ziel zu erreichen (EuGH, Urteil vom 21. März 2019 - C-465/17 (Falck), NZBau 2019, 314 [KG Berlin 13.12.2018 - 2 AR 60/18], beck-online).
aa) Wie der EuGH zu der zugrundeliegenden Vergaberichtlinie entschieden hat, gilt die Bereichsausnahme sowohl für die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten in einem Rettungswagen durch einen Rettungsassistenten/Rettungssanitäter, die unter den CPV-Code 75252000-7 (Rettungsdienste) fällt, als auch für den qualifizierten Krankentransport, der unter den CPV-Code 85143000-3 (Einsatz von Krankenwagen) fällt, sofern er tatsächlich von ordnungsgemäß in erster Hilfe geschultem Personal durchgeführt wird und einen Patienten betrifft, bei dem das Risiko besteht, dass sich sein Gesundheitszustand während des Transports verschlechtert (Urteil vom 21. März 2019 - C-465/17, Rn. 51).
- BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19
Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Ist der Rechtsweg vor den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet, kann der Vergabesenat das als sofortige Beschwerde bei ihm anhängige Nachprüfungsverfahren grundsätzlich entsprechend § 17a Abs. 2 GVG an das örtlich und sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht eines anderen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19, Rn. 11).Die Regelung des § 17a Abs. 5 GVG steht einer Verweisung durch den Vergabesenat nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19, Rn. 15, mwN).
Nur in diesen Fällen hat der Vergabesenat bei Zweifeln über den zulässigen Rechtsweg durch eine bindende Verweisung des Verfahrens entsprechend § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG zu verhindern, dass eine Rechtsschutzlücke entsteht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19, Rn. 18).
- OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20
Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung - …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Es kommt in Betracht, dass in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren - ggf. nachdem das Verwaltungsgericht auf sachdienliche Anträge hingewirkt hat - geklärt wird, inwiefern der Antragstellerin als gewerblicher Anbieterin von Rettungsdienstleistungen unter Berücksichtigung ihrer betroffenen Grundrechte zumindest ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung der Antragsgegnerin darüber zusteht, ob sie lediglich gemeinnützige Dienstleister beauftragt oder - abweichend von der Bereichsausnahme - ein für gewerbliche Anbieter geöffnetes Vergabeverfahren durchführt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20, Rn. 70, 75, juris).Daher besteht für die Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer kein Anlass; auch bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es zu verbleiben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20, Rn. 70, 75, juris; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21, Rn. 95, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 Verg 2/22, Rn. 56, juris).
- BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22
Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier: …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Wie auch das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich entschieden hat, steht § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB bei sachgerechter Normauslegung auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des EuGH mit Art. 10 Buchst. h der Richtlinie 2014/24/EU im Einklang (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2023 - 3 B 44/22, Rn. 44 ff., m.w.N. zur Rechtsprechung der Vergabesenate).c) Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die durch § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB umgesetzten Regelungen der drei vorgenannten Richtlinien mit primärem EU-Recht nicht zu vereinbaren sein könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2023 - 3 B 44/22 -, Rn. 54).
- OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Soweit das OLG München mit Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 - entschieden hat, dass die Bereichsausnahme in Bayern landesrechtlich abbedungen sei, liegt dem eine andere landesrechtliche Regelung zu Grunde (Art. 13 BayRDG). - OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21
Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Daher besteht für die Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer kein Anlass; auch bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es zu verbleiben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20, Rn. 70, 75, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21, Rn. 95, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 Verg 2/22, Rn. 56, juris). - OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22
Rechtswegzuständigkeit für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Daher besteht für die Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer kein Anlass; auch bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es zu verbleiben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20, Rn. 70, 75, juris; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21, Rn. 95, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 Verg 2/22, Rn. 56, juris). - OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Die Bereichsausnahme greift auch dann nicht ein, wenn der Auftraggeber den Wettbewerb für gewerblich tätige Unternehmen eröffnet hat, indem er eine öffentliche Ausschreibung durchführt, die nicht auf gemeinnützigen Organisationen beschränkt ist (OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 - Rn. 18 f., m.w.N.;… BeckOK VergabeR/Friton/Wolf, 30. Ed. 31.1.2023, GWB § 107 Rn. 39b;… Radu in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl., § 107 GWB (Stand: 15.09.2022), Rn. 39). - OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 13 ME 164/19
Ausschreibung; Beauftragter; Bereichsausnahme; gemeinnützig; Rechtsweg; …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2024 - 13 Verg 6/23
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Regelung generell landesgesetzlich abbedungen werden könnte, wie es das Oberverwaltungsgericht Lüneburg für § 5 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) in der bis zum 23. März 2021 geltenden Fassung angenommen hat (Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19, NVwZ-RR 2019, 931 Rn. 1), oder der Bundesgesetzgeber durch Wahrnehmung seiner Regelungskompetenz die generelle Abbedingung der Bereichsausnahme ausgeschlossen hat. - KG, 13.12.2018 - 2 AR 60/18
Funktionelle Zuständigkeit für Streitigkeiten aus einer …
- BayObLG, 16.10.2026 - Verg 5/26
Dienstleistungskonzession, Beschaffungsbezug, Betriebspflicht, öffentliche …
Rn. 33 Eine Verweisung eines nicht statthaften Nachprüfungsantrags in entsprechender Anwendung des § 17aGVG ist zwar grundsätzlich möglich, sie kommt aber dann nicht in Betracht, wenn Gründe der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes eine Verweisung nicht rechtfertigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019, XIII ZB 119/19, NZBau 2020, 313 Rn. 16 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Januar 2024, 13 Verg 6/23, juris Rn. 51; OLG Rostock…, Beschluss vom 21. November 2023, 17 Verg 3/23, NZBau 2024, 181 Rn. 32 f. [juris Rn. 72 f.]).Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags wird vielmehr als Frage der Zulässigkeit angesehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Januar 2024, 13 Verg 6/23, juris Rn. 50;… OLG Rostock NZBau 2024, 181 Rn. 21, 32 [juris Rn. 61, 72]).
- VG Lüneburg, 29.01.2025 - 6 A 55/24
Bereichsausnahme; Direktvergabe; Rettungsdienstleistung; Beauftragung …
Mit Beschluss vom 3. Januar 2024 (Az. 13 Verg 6/23 -, juris) hat der Vergabesenat festgestellt, dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen unzulässig sei und das Verfahren an das Verwaltungsgericht Lüneburg verwiesen.Der Verwaltungsrechtsweg ist aufgrund der Verweisung des Oberlandesgerichts Celle nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG - Beschluss vom 3. Januar 2024, Az. 13 Verg 6/23 -, juris - eröffnet.
- OLG Jena, 12.06.2024 - Verg 1/24
Vergabe einer Erbringung von Rettungsdienstleistungen; Vorliegen einer …
In diesem Fall stünde das Oberlandesgericht in direktem Widerspruch zu der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (B. v. 22.03.2022 - Verg 28/22) sowie dem aktuellen Beschluss des OLG Celle (B.v. 03.01.2024 - 13 Verg 6/23). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
Kostenfestsetzung bei einer Verweisung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts …
Rn. 7 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Eilverfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB werden entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Januar 2024 - 13 Verg 6/23 - juris Rn. 66; OLG Rostock…, Beschluss vom 21. November 2023 - 17 Verg 3/23 - juris Rn. 83; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22. März 2023 - Verg 28/22 - juris Rn. 65, BbgOLG…, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 - juris Rn. 96; HansOLG;… Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Verg 2/20 - juris Rn. 78).
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