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| OLG Hamm, 17.07.1997 - 13 W 1/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1686
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im …
Der unbeeidigte Sachverständige haftete - da § 410 ZPO kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891) - für Vermögensschäden erst bei vorsätzlicher Falschbegutachtung (§ 826 BGB; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1686). - OLG Zweibrücken, 20.03.2003 - 4 U 35/02
Schadensersatz: Zeitpunkt der Schadensentstehung bei fehlerhafter …
Ein Schadensersatzanspruch wäre allenfalls aus Delikt denkbar und zwar - da der Rechtsvorgänger der Beklagten sein Gutachten unter Eid erstattet hatte (vgl. Bl. 32 d.A.) - aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 154 bzw. 163 StGB oder aus § 826 BGB (vgl. dazu etwa BGHZ 62, 54, 56 ff.; BGH MDR 1957, 29, 30; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1686; OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891;… Palandt/Thomas, BGB 61. Aufl. § 823 Rdn. 117 und § 826 Rdn. 26;… Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 402 Rdn. 10, jew. m.w.N.). - OLG Hamm, 12.01.2022 - 11 U 21/21
Haftung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen vermeintlich …
Darüber hinaus muss der Sachverständige mit Schädigungsvorsatz handeln, was erfordert, dass er eine durch sein Gutachten verursachte Schädigung eines Anspruchstellers für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (BGH…, Urteil vom 24.09.1991, VI ZR 293/90 - Rz. 20 und 24 juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.1997, 13 W 1/96 = NJW-RR 1998, 16867; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.1986, 4 U 41/46 = NJW 1986, 2891, 2892, OLG Köln…, Beschluss vom 29.08.2012, I-5 U 104/12 - Rz. 7 und 8 juris). - LG Münster, 12.02.2013 - 2 O 284/08
Keine Haftung des Gutachters bei vertretbarer Auffassung!
Rn. 30 Das von einem Sachverständigen erstattete Gutachten ist "unrichtig", wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht, also beispielsweise die festgestellten Tatsachen nicht existieren (OLG Hamm NJW-RR 1998, 1686).
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