Rechtsprechung
| OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; ZPO § 572
Entscheidung des Beschwerdegerichts nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien und Kostenentscheidung des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung des Beschwerdegerichts nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien und Kostenentscheidung des Gerichts
Verfahrensgang
- LG München I, 15.06.2015 - 20 O 27883/13
- OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3728
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsermächtigung nach erfolgloser …
Auszug aus OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15
"Nach § 575 ZPO kann im Beschwerdeverfahren auch bei Nichtvorliegen von wesentlichen Mängeln des erstinstanzlichen Verfahrens ...eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und einer Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung durch das erstinstanzliche Gericht erfolgen." Es wendet sich insoweit gegen eine andere Entscheidung des Kammergerichts, nachzulesen in NJW 1982, 2326/2327.Rn. 25 In der zweitgenannten Entscheidung (NJW 1982, 2326) wird bei erstinstanzlichen Verfahrensmängeln eine Zurückverweisung zugelassen.
- BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68
Waschmittel
Auszug aus OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15
Rn. 28 Schließlich soll auch noch auf die grundsätzlichen Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 18.10.1968 (X ZB 1/68 in BGHZ 51, 131, 133, 134) verwiesen werden. - KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Bestehen eines Auskunftsanspruchs für die Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15
Das Kammergericht stellt mit Beschluss vom 21.11.1985 (in OLGZ 1986, 111) im zweiten Leitsatz seiner Entscheidung zwar noch zur früheren Gesetzeslage, aber in der Sache unverändert, Folgendes fest:. - OLG Hamm, 08.10.1990 - 23 W 527/90
Auszug aus OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15
Rn. 27 Als weitere Fundstelle sei die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.10.1990 (in: MDR 91, 452) genannt.
- OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
Befangenheit des Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags
Rn. 39 Zu bemerken bleibt schließlich, dass die Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts nicht an wesentlichen Verfahrensfehlern leidet, welche eine Aufhebung und eine Zurückverweisung nach § 572 Abs. 3 ZPO analog gebieten (vgl. dazu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.08.2009 - 11 W 55/09, BeckRS 2009, 26377, beck-online; OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15, NJW 2015, 3728 Rn. 19, beck-online jeweils m.w.N.).Diese eher großzügigere Sicht der Dinge entspricht auch dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15, NJW 2015, 3728 Rn. 21).
- LG Karlsruhe, 27.09.2023 - 11 T 259/23
Rechtliches Gehör bei der Nichtabhilfeentscheidung: Höre mir zu!
Eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist - auch bei erneuter Entscheidung durch das Amtsgericht (siehe dazu: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 W 55/09; OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15; OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2013 - 15 WF 401/13) - nicht angezeigt.
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