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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.2017 - 13 W 941/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23639
OLG München, 07.07.2017 - 13 W 941/17 (https://dejure.org/2017,23639)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2017 - 13 W 941/17 (https://dejure.org/2017,23639)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 13 W 941/17 (https://dejure.org/2017,23639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 767 Abs. 1
    Erledigung einer Vollstreckungsgegenklage durch Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich der Pfändung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung einer Vollstreckungsgegenklage durch Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich der Pfändung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigungserklärung ist Verzicht auf förmliche Zustellung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LG München II, 24.05.2017 - 14 O 1387/17

    Kostenentscheidung nach der Erledigterklärung

    Auszug aus OLG München, 07.07.2017 - 13 W 941/17
    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 24.05.2017, Az. 14 O 1387/17, wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 03.06.1997 - 26 WF 858/97
    Auszug aus OLG München, 07.07.2017 - 13 W 941/17
    Rn. 14 Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des OLG München OLGR 1997, 202 (= Beschluss vom 03.06.1997, Aktenzeichen 26 WF 858/97; zitiert nach juris) abstellen möchte, ist dem entgegenzuhalten, dass sich diese Entscheidung des 26. Familiensenats gar nicht mit der zentralen Frage befasst, ob in der Erledigterklärung ein entsprechender Verzicht zu sehen ist.
  • KG, 16.12.2022 - 7 W 15/22

    Kostenentscheidung bei fehlerhafter Klagezustellung und Erledigungserklärung

    Rn. 9 a) Die Erledigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses, das heißt des Eintritts der Rechtshängigkeit; bloße Anhängigkeit genügt nicht (OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 13 W 941/17 - juris Rn. 11; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. August 2000 - 9 WF 90/00 - juris Rn. 8;… Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 91a Rn. 17 m.w.N. auch zur Gegenauffassung;… Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rn. 75).

    Rn. 12 Erklären die Parteien trotz fehlender ordnungsgemäßer Klagezustellung die Sache übereinstimmend für erledigt, ist die zustimmende Erklärung des Beklagten in der Regel als ein solcher - konkludenter (…zur Zulässigkeit eines stillschweigenden Verzichts Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 295 Rn. 6) - Verzicht anzusehen (OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 13 W 941/17 - juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 9. März 2000 - 7 W 3/00 - juris Rn. 2;… Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 91a Rn. 17;… MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 91a Rn. 27).

  • LG Stuttgart, 26.06.2026 - 7 O 93/26

    Kostenentscheidung nach § 91 ZPO vor Rechtshängigkeit?

    Rn. 4 Überdies liegt, wenn die Klage nicht förmlich zugestellt worden ist, die Parteien aber übereinstimmend die Erledigung erklären (etwa weil der Beklagte von der Anhängigkeit der Klage auf andere Weise als durch Klagezustellung erfahren hat) in der Zustimmungserklärung des Beklagten gemäß § 91a ZPO zugleich ein Verzicht auf die förmliche Klagezustellung mit heilender Wirkung, § 295 ZPO (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. September 2023 - 26 Sch 10/23 -, juris, Rn. 14; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 13 W 941/17 -, juris, Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 9. März 2000 - 7 W 3/00 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2023 - 26 Sch 10/23

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserkärung

    Überdies liegt, wenn die Klage nicht förmlich zugestellt worden ist, die Parteien aber übereinstimmend die Erledigung erklären (etwa weil der Beklagte von der Anhängigkeit der Klage auf andere Weise als durch Klagezustellung erfahren hat) in der Zustimmungserklärung des Beklagten gemäß § 91a ZPO zugleich ein Verzicht auf die förmliche Klagezustellung mit heilender Wirkung, § 295 ZPO, OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 13 W 941/17, BeckRS 2017, 116317; OLG Köln, Beschluss vom 9. März 2000 - 7 W 3/00, NJW-RR 2000, 1456).
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