Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.04.2021 - 13 WF 33/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Erklärungsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners im vereinfachten Verfahren der Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger Zulässigkeit von Einwendungen im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 16.02.2021 - 57 FH 21/20
- OLG Brandenburg, 08.04.2021 - 13 WF 33/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 543
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2021 - 13 WF 33/21
Wird das Rechtsmittel auf solche Anfechtungsgründe gestützt, ist es zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 562;… Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl., § 256 FamFG, Rn. 16;… Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 6. Aufl., § 256 FamFG Rn. 5 f.).Nach Eingang der Akten beim Familiengericht werden dort folglich die nach §§ 254, 255 Abs. 1 S. 2 FamFG vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 562).
- KG, 31.03.2023 - 16 WF 19/23
Darlegungslast des Unterhaltsschuldners in Bezug auf den rechtzeitigen Eingang …
Eine Kostenentscheidung für das erstinstanzliche Unterhaltsfestsetzungsverfahren erübrigt sich, weil dessen Kosten als Teil der Kosten des nachfolgenden streitigen Verfahrens gelten (§ 255 Abs. 5 FamFG sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2021 - 13 WF 33/21, FamRZ 2022, 543 [Rz. 17]).
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