Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschleppmaßnahme; Verwerfung des Verfassungsbeschwerde
- VerfGH Sachsen
Verfahrensgang
- LG Dresden, 05.01.2022 - jeweils 2 S 101/21
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22
Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).Gemessen an den für Art. 78 Abs. 2 SächsVerf geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.) hat die Beschwerdeführerin keine besonderen Umstände dargetan, welche deutlich machten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen vom Landgericht überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei seiner Entscheidung nicht erwogen worden sein könnte.
Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 m.w.N.).Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 96-IV-19; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).
- BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zugang des Betroffenen im …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist bzw. wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Zulassung eines Rechtsmittels aufdrängen musste (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - juris). - BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da nicht hinreichend substantiierte …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88- IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 96-IV-19; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14). - VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
Nebenkosten des Sachverständigen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21
Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
- VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 22-IV-23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslagenentscheidung im …
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9). - VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 71-IV-24 Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies auch gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; st. Rspr.).
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist bzw. wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Zulassung eines Rechtsmittels aufdrängen musste (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - juris).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 75-IV-23 Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23 Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 51-IV-23 [HS]/Vf. 52-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 13-IV-23 Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
- VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 51-IV-23 Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 138-IV-21; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30 f.;… Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9).
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