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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9192
VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123 (https://dejure.org/2022,9192)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2022 - 13a B 22.30123 (https://dejure.org/2022,9192)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2022 - 13a B 22.30123 (https://dejure.org/2022,9192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 31 Abs. 3 S. 1, § 71, § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 124a, § 138 Nr. 1, § 166; ZPO § 114
    Verwerfung einer zugelassenen Berufung wegen Versäumung der Begründungsfrist

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 124a Abs 6
    Nigeria: Antrag auf Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 18 A 2206/12

    Hinweis im aktuellen PKH-Formular bzgl. Ausfüllens der Abschnitte E bis J durch …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
    Rn. 12 Da die Klägerin anwaltlich vertreten ist, bestand keine Obliegenheit, sie auf die verfahrensrechtlichen Erfordernisse des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO gesondert hinzuweisen (OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 11 f. m.w.N.).

    Rn. 17 Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass ein Grund zur Wiedereinsetzung regelmäßig auch dann vorliegt, wenn eine erstinstanzlich unterlegene Partei, die wegen Mittellosigkeit an einer fristgerechten Begründung ihrer Berufung durch einen Rechtsanwalt gehindert ist, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht hat, um abhängig von der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe darüber zu entscheiden, ob die Berufung durchgeführt werden soll, das Berufungsgericht über diesen Antrag aber nicht innerhalb der Frist für die Begründung der Berufung entschieden hat (…vgl. dazu: BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Denn dies setzt zum einen voraus, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht wird (…BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5;… B.v. 23.7.2003 - 1 B 386.02 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Diese Kausalität kann dabei verneint werden, wenn die Partei nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereits ist, wenn Prozesskostenhilfe gewährt worden ist (…zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).

    Gleichwohl hat sie ungeachtet der geltend gemachten Bedürftigkeit in der Folgezeit weder die in dem vorgenannten Schriftsatz angekündigte und damit auch aus ihrer Sicht für eine Bewilligung erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen übersandt, noch hat sie - wie ausgeführt - zu erkennen gegeben, dass ihr Bevollmächtigter nur im Fall der Prozesskostenhilfebewilligung zu einem weiteren Tätigwerden bereit sei (vgl. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation: OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 36 f. m.w.N.).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn - wie oben ausgeführt - innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht worden wäre und die fristgemäße Begründung der Berufung gerade wegen der ausstehenden Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag unterblieben wäre (…vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.), woran es vorliegend - wie oben dargelegt - jeweils fehlt.

  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 93.16

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung; Kausalität; Verschulden an Fristversäumnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
    Rn. 17 Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass ein Grund zur Wiedereinsetzung regelmäßig auch dann vorliegt, wenn eine erstinstanzlich unterlegene Partei, die wegen Mittellosigkeit an einer fristgerechten Begründung ihrer Berufung durch einen Rechtsanwalt gehindert ist, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht hat, um abhängig von der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe darüber zu entscheiden, ob die Berufung durchgeführt werden soll, das Berufungsgericht über diesen Antrag aber nicht innerhalb der Frist für die Begründung der Berufung entschieden hat (vgl. dazu: BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Denn dies setzt zum einen voraus, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht wird (BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5;… B.v. 23.7.2003 - 1 B 386.02 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Diese Kausalität kann dabei verneint werden, wenn die Partei nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereits ist, wenn Prozesskostenhilfe gewährt worden ist (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn - wie oben ausgeführt - innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht worden wäre und die fristgemäße Begründung der Berufung gerade wegen der ausstehenden Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag unterblieben wäre (vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.), woran es vorliegend - wie oben dargelegt - jeweils fehlt.

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
    Diese Kausalität kann dabei verneint werden, wenn die Partei nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Berufungsverfahren bereits ist, wenn Prozesskostenhilfe gewährt worden ist (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn - wie oben ausgeführt - innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht worden wäre und die fristgemäße Begründung der Berufung gerade wegen der ausstehenden Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag unterblieben wäre (vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.), woran es vorliegend - wie oben dargelegt - jeweils fehlt.

  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 23.7.2003 - 1 B 386.02 - juris) sei die Verwerfung einer zugelassenen Berufung grundsätzlich erst nach Entscheidung über einen PKH-Antrag zulässig.

    Denn dies setzt zum einen voraus, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein vollständiger Antrag auf Prozesskostenhilfe mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht wird (…BVerwG, B.v. 10.8.2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5; B.v. 23.7.2003 - 1 B 386.02 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 25.5.2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.2012 - 1 B 23.12

    Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Berufungszulassung; Rechtsmittelbelehrung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
    Rn. 19 Der Beschluss des Senats vom 19. Januar 2022, mit dem die Berufung zugelassen worden war (13a ZB 21.31640), ist mit einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Notwendigkeit der fristgerechten Berufungsbegründung versehen (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, B.v. 24.10.2012 - 1 B 23.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG München, 25.06.2021 - M 28 K 20.30268

    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Nigeria für alleinstehende, alleinerziehende …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2022 - 13a B 22.30123
    Rn. 2 Das Verwaltungsgericht wies die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage der Klägerin mit Urteil vom 25. Juni 2021 (M 28 K 20.30268) ab.
  • BVerwG, 09.09.2025 - 1 C 1.25

    H. ./. Bundesrepublik Deutschland

    Die Kausalität kann verneint werden, wenn der Rechtsmittelführer nicht zu erkennen gegeben hat, dass der Rechtsanwalt, der das Rechtsmittel eingelegt hat, nur dann zu einem weiteren Tätigwerden im Rechtsmittelverfahren bereit ist, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 f. unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 14 ff., insbesondere Rn. 18 m. w. N. …und vom 5. Juni 2009 - 5 B 28.09 - juris Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11 - juris Rn. 15 ff. …und vom 6. August 2024 - IX ZB 26.23 - juris Rn. 10 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 29 ff.; VGH München, Beschluss vom 31. März 2022 - 13a B 22.30123 - juris Rn. 17; OVG Weimar…, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 4 ZKO 269/18 - juris Rn. 13).
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