Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.01.2013 - 13a ZB 12.30425 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Afghanistan; erhebliche individuelle Gefahr; extreme Gefahrenlage; rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2013 - 13a ZB 12.30425
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht hingegen soll sicherstellen, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - VerfGH 34, 47 = BayVBl 1981, 529).Folglich ist dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a.a.O.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2013 - 13a ZB 12.30425
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2013 - 13a ZB 12.30425
Bei einem nicht genügend substantiierten Beweisantrag, von dem auch der Kläger seinem Vortrag zufolge ausgeht, ist die Ablehnung eines Beweisangebots nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 31) gerechtfertigt. - BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …
Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2013 - 13a ZB 12.30425
Die Ablehnung eines erheblichen Beweisangebots verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, B.v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 = BayVBl 1993, 562).
- VGH Bayern, 18.10.2022 - 19 ZB 22.1499
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Status
Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann, wenn sie im maßgeblichen Prozessrecht objektiv keine Stütze findet (BVerfG, B.v. 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08; B.v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60/61;… BVerwG, B.v. 14.8.2017 - 9 B 4.17 - juris Rn. 6;… B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10;… B.v. 11.6.2014 - 5 B 19/14 - juris Rn. 18;… B.v. 4.12.2013 - 5 B 42/13 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 16.1.2013 - 13a ZB 12.30425 - juris Rn. 8). - OVG Saarland, 16.06.2015 - 2 A 197/14
Zur Frage einer qualifizierten Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch …
Rn. 10 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung eine Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) in der Regel keinen Verfahrensfehler im Verständnis des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG darstellt, der zur Berufungszulassung in Verfahren der vorliegenden Art führt, da eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht zu den in § 138 VwGO bezeichneten - qualifizierten - Verfahrensmängeln gehört.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 9.12.2014 - A 9 S 1791/13 - VGH München, Beschluss vom 16.1.2013 - 13a ZB 12.30425 - (jeweils bei juris)). - VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines homosexuellen Ukrainers wegen …
Rn. 5 Abgesehen davon, dass hierfür nichts ersichtlich ist, könnte die klägerische Kritik, das Gericht habe nicht auf hinreichend breiter Tatsachengrundlage entschieden, als materielle Frage der Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) oder des Gebots der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) (…vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30575 - juris Rn. 3; B.v. 16.1.2013 - 13a ZB 12.30425 - juris Rn. 7) grundsätzlich auch nicht mit der Verfahrensrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO angegriffen werden. - VGH Bayern, 12.10.2018 - 15 ZB 18.31143
Erfolgloser mit Verletzung rechtlichen Gehörs begründeter …
Eine Verletzung des Prozessgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG kann erst dann angenommen werden, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet, sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint (…vgl. z.B. OVG Saarl, B.v. 16.6.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2013 - 13a ZB 12.30425 - juris Rn. 8).
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