Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt i.R.e. innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Afghanistan; Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt i.R.e. innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Afghanistan; Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.05.2016 - M 24 K 16.30240
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Wird zitiert von ... (109) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Eine Gefahrendichte von weniger als 1:1000 liege weit unter der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454).Rn. 4 Der vom Kläger aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt ist, dass und unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F., nunmehr § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht (…BVerwG, B. v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris Rn. 7; U. v. 17.11.2011 a. a. O.; U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198) und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte u. a. einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (…BVerwG, B. v. 27.6.2013 a. a. O.).
Rn. 5 In seinem Urteil vom 17. November 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht zum damaligen, inhaltlich mit dem nunmehr maßgeblichen unionsrechtlichen subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG übereinstimmenden (…vgl. BVerwG, U. v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487 = juris Rn. 23) unionsrechtlichen Abschiebungsschutz in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F. entschieden, dass für die Frage, ob der Kläger bei Rückkehr in sein Heimatland einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt ist, zu prüfen ist, ob von einem bewaffneten Konflikt in der Zielregion für eine Vielzahl von Zivilpersonen eine allgemeine Gefahr ausgeht, die sich in der Person des Klägers so verdichtet, dass sie für diesen eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 17).
Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände in der Person des Klägers fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19;… U. v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, U. v. 17.2.2009 - Elgafaji, C-465/07 - Slg. 2009, I-921 = NVwZ 2009, 705).
Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19;… U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33).
In jedem Fall setzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F. für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Schaden an den Rechtsgütern Leib oder Leben droht, was sich aus dem Tatbestandsmerkmal "... tatsächlich Gefahr liefe ..." in Art. 2 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG ergibt (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 20).
Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"; BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 20 unter Anführung von EGMR, U. v. 28.2.2008 - Saadi/Italien, Nr. 37201/06 - NVwZ 2008, 1330 Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (…U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG und Art. 15 Buchst. b Richtlinie 2004/83/EG).
Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ermittelte Risiko für das Jahr 2009 von ca. 1:800 oder 0, 12%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, sowie die auf der Grundlage dieser Feststellungen gezogene Schlussfolgerung, dass der Kläger bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt sei, im Ergebnis revisionsgerichtlich nicht beanstandet (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 22).
Rn. 7 Soweit der Kläger statt auf eine quantitative Ermittlung des Risikos auf eine wertende Gesamtbetrachtung abstellen will, ohne die seines Erachtens hierfür relevanten Kriterien zu benennen, ist darauf hinzuweisen, dass eine wertende Gesamtbetrachtung bereits Gegenstand der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfenden Voraussetzungen ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 23;… U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 33).
Danach bedarf es neben der quantitativen Ermittlung des Risikos, in der Rückkehrprovinz verletzt oder getötet zu werden, auch einer wertenden Gesamtbetrachtung des statistischen Materials mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 23;… U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 33).
Ist allerdings die Höhe des quantitativ festgestellten Risikos eines dem Kläger drohenden Schadens weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, vermag sich das Unterbleiben einer wertenden Gesamtbetrachtung im Ergebnis nicht auszuwirken (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 23).
Allerdings kann dies nur ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19).
Hieraus folgt, dass ohne gefahrerhöhende persönliche Umstände ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich ist (BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19), das selbst bei den vom Kläger als Vergleich herangezogenen Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg in quantitativer Hinsicht zum Teil nicht erreicht worden wäre.
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Rn. 4 Der vom Kläger aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt ist, dass und unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F., nunmehr § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht (…BVerwG, B. v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris Rn. 7;… U. v. 17.11.2011 a. a. O.; U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198) und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte u. a. einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (…BVerwG, B. v. 27.6.2013 a. a. O.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (…BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19; U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33).
Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk";… BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 20 unter Anführung von EGMR, U. v. 28.2.2008 - Saadi/Italien, Nr. 37201/06 - NVwZ 2008, 1330 Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG und Art. 15 Buchst. b Richtlinie 2004/83/EG).
Rn. 7 Soweit der Kläger statt auf eine quantitative Ermittlung des Risikos auf eine wertende Gesamtbetrachtung abstellen will, ohne die seines Erachtens hierfür relevanten Kriterien zu benennen, ist darauf hinzuweisen, dass eine wertende Gesamtbetrachtung bereits Gegenstand der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfenden Voraussetzungen ist (…vgl. BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 23; U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 33).
Danach bedarf es neben der quantitativen Ermittlung des Risikos, in der Rückkehrprovinz verletzt oder getötet zu werden, auch einer wertenden Gesamtbetrachtung des statistischen Materials mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung (…BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 23; U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 33).
- BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Rn. 5 In seinem Urteil vom 17. November 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht zum damaligen, inhaltlich mit dem nunmehr maßgeblichen unionsrechtlichen subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG übereinstimmenden (vgl. BVerwG, U. v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487 = juris Rn. 23) unionsrechtlichen Abschiebungsschutz in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F. entschieden, dass für die Frage, ob der Kläger bei Rückkehr in sein Heimatland einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt ist, zu prüfen ist, ob von einem bewaffneten Konflikt in der Zielregion für eine Vielzahl von Zivilpersonen eine allgemeine Gefahr ausgeht, die sich in der Person des Klägers so verdichtet, dass sie für diesen eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (…10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 17).Allerdings betont das Bundesverwaltungsgericht, dass die wertende Gesamtbetrachtung erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung der Gefahrendichte möglich ist (BVerwG, U. v. 13.2.2014 a. a. O. Rn. 24).
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"; BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 20 unter Anführung von EGMR, U. v. 28.2.2008 - Saadi/Italien, Nr. 37201/06 - NVwZ 2008, 1330 Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (…U. v. 27.4.2010 a. a. O. Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG und Art. 15 Buchst. b Richtlinie 2004/83/EG). - BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Der vom Kläger angeführte Wahrscheinlichkeitsgrad von mehr als 50% aufgrund einer Gleichsetzung des Begriffs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit dem der überwiegenden Wahrscheinlichkeit dürfte allerdings für die erforderliche Gefahrendichte in Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nicht zutreffen, zumal das Bundesverwaltungsgericht auch in seiner Rechtsprechung zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung im Rahmen des Art. 16a Abs. 1 GG mittlerweile statt auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit auf das Kriterium der Zumutbarkeit abstellt (…vgl. BVerwG, U. v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 = juris Rn. 17;… U. v. 17.1.1989 - 9 C 62.87 - NVwZ 1989, 776 = juris Rn. 6; U. v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 = juris Rn. 23;… vgl. hierzu Randelzhofer in Maunz/Dürig, GG, Stand September 2016, Art. 16a Rn. 43 f.). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände in der Person des Klägers fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (…BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19; U. v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, U. v. 17.2.2009 - Elgafaji, C-465/07 - Slg. 2009, I-921 = NVwZ 2009, 705). - BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Rn. 6 Zur Ermittlung einer für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr ausreichenden Gefahrendichte ist - in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts (vgl. dazu U. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 20 ff.) - aufgrund aktueller Quellen die Gesamtzahl der in der Herkunftsprovinz lebenden Zivilpersonen annäherungsweise zu ermitteln und dazu die Häufigkeit von Akten willkürlicher Gewalt sowie der Zahl der dabei Verletzten und Getöteten in Beziehung zu setzen. - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Rn. 4 Der vom Kläger aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt ist, dass und unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F., nunmehr § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht (…BVerwG, B. v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris Rn. 7;… U. v. 17.11.2011 a. a. O.; U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198) und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte u. a. einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (…BVerwG, B. v. 27.6.2013 a. a. O.). - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände in der Person des Klägers fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (…BVerwG, U. v. 17.11.2011 a. a. O. Rn. 19; U. v. 14.7.2009 - 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 15 mit Verweis auf EuGH, U. v. 17.2.2009 - Elgafaji, C-465/07 - Slg. 2009, I-921 = NVwZ 2009, 705). - BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Der vom Kläger angeführte Wahrscheinlichkeitsgrad von mehr als 50% aufgrund einer Gleichsetzung des Begriffs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit dem der überwiegenden Wahrscheinlichkeit dürfte allerdings für die erforderliche Gefahrendichte in Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nicht zutreffen, zumal das Bundesverwaltungsgericht auch in seiner Rechtsprechung zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung im Rahmen des Art. 16a Abs. 1 GG mittlerweile statt auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit auf das Kriterium der Zumutbarkeit abstellt (vgl. BVerwG, U. v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 = juris Rn. 17;… U. v. 17.1.1989 - 9 C 62.87 - NVwZ 1989, 776 = juris Rn. 6;… U. v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 = juris Rn. 23;… vgl. hierzu Randelzhofer in Maunz/Dürig, GG, Stand September 2016, Art. 16a Rn. 43 f.). - BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13
Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Asylrecht Afghanistan; subsidiärer Schutz; Gefahrendichte in Herat; erhebliche …
- VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 156/16
Asylrecht - Zum Verhältnis von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 AsylG und § 60 Abs. 5 …
In diesem Fall vermag sich auch eine wertende Gesamtbetrachtung regelmäßig im Ergebnis nicht auszuwirken (Bay. VGH, Beschl. v. 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - VG München, 11.04.2017 - M 17 K 16.35539
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Rn. 42 Für die Frage, ob der Kläger bei Rückkehr in sein Heimatland einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt ist, ist zu prüfen, ob von einem bewaffneten Konflikt in der Zielregion für eine Vielzahl von Zivilpersonen eine allgemeine Gefahr ausgeht, die sich in der Person des Klägers so verdichtet, dass sie für diesen eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487 = juris Rn. 23;… BVerwG, U.v. 17.11.2011 -10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 17;… BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris Rn. 7;… U.v. 17.11.2011 a.a.O.; U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk";… BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 20 unter Anführung von EGMR, U.v. 28.2.2008 - Saadi/Italien, Nr. 37201/06 - NVwZ 2008, 1330 Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (…BVerwG, U.v. 27.4.2010 a.a.O. Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG und Art. 15 Buchst. b Richtlinie 2004/83/EG; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 7 m.w.N.).
Ist allerdings die Höhe des quantitativ festgestellten Risikos eines dem Kläger drohenden Schadens weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, vermag sich das Unterbleiben einer wertenden Gesamtbetrachtung im Ergebnis nicht auszuwirken (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 23; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG München, 16.03.2017 - M 17 K 16.34860
Rechtmäßige Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach Afghanistan
Entsprechend ist zu prüfen, ob von einem bewaffneten Konflikt in der Zielregion für eine Vielzahl von Zivilpersonen eine allgemeine Gefahr ausgeht, die sich in der Person des Klägers so verdichtet, dass sie für diesen eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4;… BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487 = juris Rn. 23;… BVerwG, U.v. 17.11.2011 -10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 17;… BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris Rn. 7;… U.v. 17.11.2011 a.a.O.; U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).Rn. 34 b) In Bezug auf die Herkunftsregion Herat, wohin sich der Kläger bei seiner Rückkehr aufgrund der dort bestehenden familiären Verbindungen voraussichtlich begeben wird, hat sich die Sicherheitslage trotz der aktuellen Häufung von Anschlägen nicht derart verschärft, dass jede Zivilperson unabhängig von besonderen gefahrerhöhenden Umständen allein aufgrund ihrer Anwesenheit im betreffenden Gebiet konkret und individuell gefährdet ist, einen ernsthaften Schaden zu erleiden (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris; VG München, U.v. 9.3.2017 - M 17 K 16.35022;… VG Lüneburg, U.v. 27.2.2017 - 3 A 146/16 - juris Rn. 37 unter Aufzählung einzelner jüngster Anschläge).
Zudem sei die wertende Gesamtbetrachtung erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung der Gefahrendichte möglich (…U.v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 24;… 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 23;… 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG München, 13.04.2017 - M 17 K 16.35648
Erfolglose Asylklage eines jungen und gesunden männlichen afghanischen …
Rn. 34 Für die Frage, ob der Kläger bei Rückkehr in sein Heimatland einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben infolge willkürlicher Gewalt ausgesetzt ist, ist zu prüfen, ob von einem bewaffneten Konflikt in der Zielregion für eine Vielzahl von Zivilpersonen eine allgemeine Gefahr ausgeht, die sich in der Person des Klägers so verdichtet, dass sie für diesen eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4;… BVerwG, U.v. 13.2.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487 = juris Rn. 23;… BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 = juris Rn. 17;… BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris Rn. 7;… U.v. 17.11.2011 a.a.O.; U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk";… BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 20 unter Anführung von EGMR, U.v. 28.2.2008 - Saadi/Italien, Nr. 37201/06 - NVwZ 2008, 1330 Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (…BVerwG, U.v. 27.4.2010 a.a.O. Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG und Art. 15 Buchst. b Richtlinie 2004/83/EG; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 7 m.w.N.).
Ist allerdings die Höhe des quantitativ festgestellten Risikos eines dem Kläger drohenden Schadens weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, vermag sich das Unterbleiben einer wertenden Gesamtbetrachtung im Ergebnis nicht auszuwirken (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 23; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG München, 04.05.2018 - M 26 K 17.35220
Asyl, Herkunftsland Afghanisten: Gesteigerter und widersprüchlicher Vortrag zum …
Rn. 25 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte einer wertenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist somit ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ein Risiko von ca. 1:800 oder 0, 125%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der für den subsidiären Schutz beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, dass sich das Fehlen einer wertenden Gesamtbetrachtung neben der rein quantitativen Ermittlung nicht auszuwirken vermag (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.; dazu auch BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 6 f. m.w.N.).
- VG München, 30.07.2018 - M 26 K 17.36246
Keine gruppengerichtete Verfolgung der Hazara - keine erheblichen Gefahren …
Rn. 21 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte einer wertenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist somit ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ein Risiko von ca. 1:800 oder 0, 125%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der für den subsidiären Schutz beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, dass sich das Fehlen einer wertenden Gesamtbetrachtung neben der rein quantitativen Ermittlung nicht auszuwirken vermag (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.; dazu auch BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 6 f. m.w.N.).
- VG München, 05.12.2017 - M 26 K 17.33766
Asylantrag wird abgewiesen - Keine Gruppenverfolgung der Hazara in Afghanistan
Rn. 16 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte einer wertenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist somit ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ein Risiko von ca. 1:800 oder 0, 125%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der für den subsidiären Schutz beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, dass sich das Fehlen einer wertenden Gesamtbetrachtung neben der rein quantitativen Ermittlung nicht auszuwirken vermag (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.; dazu auch BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 6 f. m.w.N.).
- VG München, 04.06.2019 - M 26 K 17.37429
Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. Gewährung …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte einer wertenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist somit ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ein Risiko von ca. 1:800 oder 0, 125%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der für den subsidiären Schutz beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, dass sich das Fehlen einer wertenden Gesamtbetrachtung neben der rein quantitativen Ermittlung nicht auszuwirken vermag (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.; dazu auch BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 6 f. m.w.N.).
- VG München, 16.10.2017 - M 26 K 17.32382
Abschiebungsverbot aufgrund schlechter Versorgungslage in Afghanistan für …
Rn. 21 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte einer wertenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist somit ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ein Risiko von ca. 1:800 oder 0, 125%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der für den subsidiären Schutz beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, dass sich das Fehlen einer wertenden Gesamtbetrachtung neben der rein quantitativen Ermittlung nicht auszuwirken vermag (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.; dazu auch BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 6 f. m.w.N.).
- VG München, 28.03.2019 - M 26 K 17.38736
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG) besteht und dass es für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte einer wertenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.).Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist somit ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ein Risiko von ca. 1:800 oder 0, 125%, in der Herkunftsprovinz verletzt oder getötet zu werden, so weit von der Schwelle der für den subsidiären Schutz beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt, dass sich das Fehlen einer wertenden Gesamtbetrachtung neben der rein quantitativen Ermittlung nicht auszuwirken vermag (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 f.; dazu auch BayVGH, U.v. 17.1.2017 a.a.O. Rn. 6 f. m.w.N.).
- VG München, 18.06.2018 - M 26 K 17.35160
Wegen fehlender Glaubwürdigkeit erfolglose Asylklage eines afghanischen …
- VG München, 20.12.2018 - M 26 K 17.38729
Unbegründete, auf die Gewährung von Flüchtlingsschutz bzw. subsidiären Schutz …
- VG München, 15.05.2018 - M 26 K 17.35154
Keine Verfolgung von Hazara in Afghanistan
- VG München, 27.12.2017 - M 26 K 17.35133
- VG München, 27.03.2017 - M 17 K 16.34864
Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich …
- VG München, 04.10.2017 - M 26 K 17.32338
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG München, 14.06.2017 - M 17 K 16.35697
Erfolglose Klage auf Zuerkennung eines Aufenthaltsrechtes nach behaupteter …
- VG München, 16.03.2017 - M 17 K 16.35014
Zumutbarkeit der Rückkehr nach Afghanistan
- VG München, 22.06.2017 - M 17 K 17.31284
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Soldaten wegen …
- VG Lüneburg, 13.06.2017 - 3 A 136/16
Atheismus; Atheist; Ghazni; Hazara; Kreuz; psychische Erkrankung; Tattoo
- VG Bayreuth, 26.06.2020 - B 8 K 17.32211
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- VG München, 07.08.2020 - M 26a S 20.30506
Kein Abschiebungsverbot nach Afghanistan
- VG München, 28.09.2020 - M 24 K 17.38700
Erfolglose Klage auf subsidiären Schutz und Abschiebungsverbot (Afghanistan)
- VG München, 27.03.2017 - M 17 K 16.34865
Asylbewerbern droht wegen ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara in …
- VG München, 03.07.2017 - M 17 K 17.31320
Kein Anspruch auf Zuerkennung internationalen Schutzes und auf Feststellung von …
- VG München, 03.04.2017 - M 17 K 16.34859
Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich …
- VG München, 14.06.2017 - M 17 K 17.31276
Keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG München, 28.06.2017 - M 17 K 17.31327
Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und auf Feststellung von …
- VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 102/16
Asylrecht - Afghanistan, Zwangsrekrutierung, Hazara, Asylrückkehrer, …
- VG München, 30.06.2017 - M 17 K 17.31322
Innerstaatliche Fluchtalternative in Afghanistan für einen gesunden, jungen und …
- VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 119/16
Badal; Blutfehde; Ehrverletzung; Sippenhaft; Zwangsheirat
- VG München, 03.04.2017 - M 17 K 16.34975
Kein Flüchtlingsschutz für afghanischen Hazara aus der Provinz Ghazni
- VG München, 27.03.2017 - M 17 K 16.34973
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine …
- VG Lüneburg, 20.03.2017 - 3 A 124/16
Außerehelicher Geschlechtsverkehr; ERIN; GARP; Kabul; REAG; Rückkehrerhilfen; …
- VG Freiburg, 07.05.2019 - A 3 K 2973/17
Verfolgungssituation im Irak
- VG München, 12.12.2017 - M 6 K 17.31009
Fehlende Glaubhaftmachung eines Verfolgungsgrundes wegen angeblich drohender …
- VG München, 09.07.2018 - M 26 K 18.30321
Keine Feststellung nationaler Abschiebungsverbote bei unbegleitetem …
- VG Freiburg, 24.11.2020 - A 3 K 1267/17
Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak; Abschiebungsschutz aufgrund schwieriger …
- VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 ZB 18.30367
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und bewaffneter Konflikt bzw. …
- VG Ansbach, 27.02.2020 - AN 18 K 17.30240
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG Lüneburg, 20.02.2018 - 3 A 17/17
Entkräftung; Vermutung; Vorverfolgung
- VG München, 06.02.2018 - M 17 K 17.32952
Rückkehr nach Afghanistan für alleinstehenden jungen Mann zumutbar
- VG Lüneburg, 14.08.2017 - 3 A 146/15
Anpassungsstörung; Tagab
- VG Lüneburg, 10.07.2017 - 3 A 205/16
Ehre; Frau; Kind; Scheidung
- VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 17.36034
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33239
Grundsatzrüge zur Gruppenverfolgung von Jesiden
- VGH Bayern, 05.12.2018 - 5 ZB 18.33041
Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines irakischen Asylbewerbers
- VGH Bayern, 21.12.2017 - 5 ZB 17.31893
Unzulässiger Zulassungsantrag mangels Darlegung grundsätzlicher Bedeutung
- VG Lüneburg, 27.02.2017 - 3 A 146/16
Erkrankung; Frau; Herat; Kinderehe; Krankheit; Mädchen; Tumor; Zwangsheirat
- VG München, 27.08.2018 - M 26 K 17.37464
Fehlende Glaubhaftmachung asylrelevanter Verfolgung - Abschiebung nach …
- VG München, 23.03.2017 - M 2 S 17.34212
Kein subsidiärer Schutz wegen des bewaffneten Konflikts in Afghanistan
- VG Freiburg, 07.05.2019 - A 3 K 785/17
(Kein) subsidiärer Schutz für Sunniten aus Mosul; Gefahrendichte
- VG München, 19.03.2018 - M 17 K 17.36733
Einzelfall einer unbegründeten Asylklage (Afghanistan)
- VG München, 19.03.2018 - M 17 K 17.32783
Erfolgloses Schutzersuchen eines jungen arbeitsfähigen Mannes aus Afghanistan
- VG München, 06.10.2017 - M 17 K 17.38250
Erfolglose Asylklage eines staatenlosen Palästinensers aus den Autonomiegebieten
- VG München, 03.07.2017 - M 17 K 17.32716
Erfolgloser Asylantrag einer afghanischen Familie mit fünf Kindern
- VG München, 15.05.2017 - M 26 K 16.35366
Asylantrag hat mangels Vorliegen einer externen Gefahrenlage keinen Erfolg
- VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 17 K 17.34665
Israel: Klage eines staatenlosen Palästinensers abgewiesen; keine drohende …
- VG Ansbach, 19.11.2020 - AN 17 K 17.33572
Erfolglose Klage eines Palästinensers
- VG Ansbach, 23.01.2020 - AN 18 K 17.30430
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG Lüneburg, 13.06.2017 - 3 A 144/16
Asylrecht, Afghanistan - Kläger mit schwangerer Ehefrau in Deutschland
- VG München, 24.05.2017 - M 6 K 17.31094
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine …
- VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 18 K 17.30318
Rückkehr alleinstehender, erwerbsfähiger und gesunder junger Männer nach …
- VG München, 19.03.2018 - M 17 K 17.35423
Abschiebungsverbot nach Afghanistan wegen posttraumatischer Belastungsstörung
- VG Bayreuth, 23.07.2021 - B 8 K 19.31478
Widerruf eines Abschiebungsverbot für einen Afghanen nach Volljährigkeit
- VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 18 K 17.30767
Erfolglose Asylklage - Einzelfall - (Afghanistan)
- VG München, 08.10.2018 - M 26 K 17.35228
Kein Abschiebungsverbot leistungsfähiger Afghanen
- VG München, 05.06.2018 - M 17 K 17.39346
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG Bayreuth, 04.09.2017 - B 6 K 17.30678
Asylverfahren - Konversion und Verfolgungsgefährdung
- VG Bayreuth, 30.08.2017 - B 6 K 17.30573
Kein Anspruch auf internationalen Schutz und Feststellung eines …
- VG München, 22.06.2017 - M 17 S 17.43925
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in den palästinensischen …
- VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Feststellungen zur Gefahrendichte in der Gegend um Bagdad
- VG Bayreuth, 30.09.2019 - B 8 K 17.30955
Abschiebung nach Afghanistan
- VG München, 20.06.2018 - M 29 K 17.41409
Im Süden Malis besteht eine innerstaatliche zumutbare Fluchtalternative
- VG Lüneburg, 08.08.2017 - 3 A 127/16
Depression; interner Schutz; Schwere depressive Episode
- VG Braunschweig, 26.03.2021 - 6 A 34/18
Afghanistan: Klage abgewiesen; Verfolgung durch Taliban wegen inoffizieller …
- VG Freiburg, 16.03.2021 - A 3 K 435/19
Irak: Abschiebungsverbot für alleinstehende, verwitwete Frau christlichen …
- VG Ansbach, 10.12.2020 - AN K 17.31350
Afghanistan: Klage abgewiesen; Nach Rückkehr keine Bedrohung durch kriminelle …
- VG Bayreuth, 07.09.2017 - B 6 K 17.30337
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Drohende Steinigung wegen außerehelichen …
- VG Bayreuth, 26.07.2017 - B 6 K 17.30520
Opferwahrscheinlichkeiten in Afghanistan begründen keinen innerstaatlichen …
- VG Lüneburg, 19.06.2017 - 3 A 152/16
Familienangehörige; Nimroz; Polizist; Sicherheitskraft
- VG München, 31.08.2020 - M 15 K 17.39104
Unbegründet Asylklage - Einzelfall - (Afghanistan)
- VG Ansbach, 24.10.2019 - AN 18 K 16.31262
Unglaubhafter Vortrag eines vermeintlichen Verfolgungsschicksals
- VG Regensburg, 29.12.2017 - RN 6 K 16.32353
Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak
- VG Bayreuth, 26.07.2017 - B 6 K 17.30836
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Afghanistan
- VG München, 03.07.2017 - M 17 K 17.34308
Inländische Fluchtalternative in Afghanistan
- VG Lüneburg, 29.05.2017 - 3 A 128/16
Drohbrief; Taliban
- VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 16.30257
Erfolglose Asylklage eines in Pakistan aufgewachsenen afghanischen …
- VG Dresden, 21.02.2019 - 11 K 3785/17
Afghanistan: Klageabweisung; kein ernsthafter Schaden für "verwestlichte" …
- VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 6 K 17.31734
Keine Gefahr der Gruppenverfolgung von Dolmetschern in Afghanistan
- VG München, 17.08.2017 - M 17 K 16.35021
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz …
- VG Bayreuth, 06.07.2017 - B 6 K 17.30836
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG München, 16.05.2017 - M 2 K 16.31546
Erfolglose auf subsidiären Schutz und nationale Abschiebungsverbote beschränkte …
- VG Regensburg, 15.03.2017 - RN 6 K 16.32374
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen sunnitischen Nachnamens
- VG Braunschweig, 24.06.2020 - 6 A 93/18
Afghanistan: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Rückehr auch …
- VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 17 K 16.31691
Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes
- VG München, 04.06.2019 - M 26 K 17.35170
Abschiebungsverbot bezüglich Afghanistan mangels Behandlungsmöglichkeit einer …
- VG München, 27.02.2019 - M 26 K 17.40428
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG München, 09.08.2017 - M 17 K 16.35668
Kein Verbot der Abschiebung nach Afghanistan bei unglaubwürdiger …
- VG München, 04.05.2017 - M 26 K 16.34491
Abschiebungsverbot für afghanisches Ehepaar mit vier minderjährigen Kindern
- VG Magdeburg, 12.04.2017 - 4 A 22/17
Subsidiärer Schutz für weibliche Schutzsuchende aus der Provinz Uruzgan
- VG Braunschweig, 07.03.2019 - 1 A 928/17
Afghanistan: Klageabweisung; Verfolgung durch verfeindete Familie unglaubhaft; …
- VG München, 22.08.2017 - M 17 K 16.34868
Keine eigene Bedrohung bei Rückkehr nach Afghanistan wegen Ermordung des …
- VG München, 09.08.2017 - M 17 K 16.35547
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG München, 16.05.2017 - M 2 K 16.31622
Kein Anspruch auf Zuerkennung internationalen Schutzes mangels ausreichender …
- VG Bayreuth, 05.05.2017 - B 1 K 16.31660
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG Berlin, 16.03.2017 - 9 L 146.17
Anordnung der aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung …
- VG Braunschweig, 20.05.2020 - 1 A 726/17
Afghanistan: Klage abgewiesen. Dass für den Kläger im Falle seiner Rückkehr nach …
- VG München, 27.04.2017 - M 6 K 17.30966
Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrages
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".