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   LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21   

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LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21 (https://dejure.org/2022,24137)
LG Köln, Entscheidung vom 03.02.2022 - 14 O 392/21 (https://dejure.org/2022,24137)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 14 O 392/21 (https://dejure.org/2022,24137)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Sorge vor Stalkern: Führung eines Rechtsstreits unter Künstlernamen und c/o-Adresse zulässig

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Sorge vor Stalkern: Führung eines Rechtsstreits unter Künstlernamen und c/o-Adresse zulässig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 283
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • LG Köln, 18.11.2021 - 14 O 175/21
    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Wie der Kammer bereits aus dem Verfahren 14 O 175/21 bekannt ist, bestand zwischen der Verfügungsklägerin und dem Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten zu 2) bzw. auch der Verfügungsbeklagten zu 2) eine Geschäftsbeziehung.

    Wie der Kammer aus dem mit Urteil vom 18.11.2021 abgeschlossenen einstweiligen Verfügungsverfahren zu Az. 14 O 175/21 bekannt ist, hat sie auch im dortigen Verfahren dieselbe c/o Adresse angegeben und auch im dortigen Verfahren ohne geladen zu sein, am Termin zur mündlichen Verhandlung (seinerzeit in Präsenz im Gerichtssaal) teilgenommen.

    Dass die Verfügungsklägerin in der Vergangenheit der Verfügungsbeklagten zu 2) Rechnungen unter Angabe einer anderen Adresse in einem Ort nahe Köln gestellt hat, ist unstreitig und der Kammer aus dem Verfahren zu Az. 14 O 175/21 bekannt.

    Im Übrigen führte der 6. Senat des OLG Köln kürzlich (Beschluss vom 03.03.2022, Az. 6 W 11/22) gerade zur Nutzung des Künstlernamens durch die Verfügungsklägerin im Zwangsvollstreckungsverfahren zum hiesigen einstweiligen Verfügungsverfahren Az. 14 O 175/21 wie folgt aus:.

    Insoweit hat die Kammer bereits in ihren Entscheidungen in der an dieser Stelle parallel zu bewertenden Sache zu Az. 14 O 175/21 zur grundsätzlich urheberschützenden Wirkung der aus § 31 Abs. 5 UrhG gefolgerten Zweckübertragungslehre ausgeführt.

    Angesichts der Streitigkeit zwischen der Verfügungsklägerin und der Verfügungsbeklagten zu 2) sowie dem zum Zeitpunkt der Abmahnung noch rechtshängigen parallelen Rechtsstreit in Az. 14 O 175/21 erscheint die Inanspruchnahme der Verfügungsbeklagten zu 1) als hehre und gebotene Rechtsdurchsetzung durch die Urheberin.

    Wie die Kammer bereits in den Entscheidungen zu Az. 14 O 175/21 feststellte, war die Verfügungsbeklagte zu 2) zur Einräumung von Unterlizenzen an Franchisenehmer nicht berechtigt (vgl. Beschluss vom 04.06.2021 und Urteil vom 18.11.2021, jeweils unveröffentlicht).

    Mit Blick auf die Entscheidungen zu Az. 14 O 175/21 lässt sich dies durchaus im Rahmen eines "erst-recht-Schlusses" folgern - wenn schon der Verfügungsklägerin unbekannte Franchisenehmer keine Unterlizenz erwerben konnte, so muss dies erst recht für ein außenstehendes Unternehmen wir die Verfügungsbeklagte zu 1) gelten.

  • EuGH, 12.09.2019 - C-683/17

    Modellen kann nicht allein aufgrund des Umstands, dass sie über ihren

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handeln, dass er eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt (EuGH, ZUM 2019, 56 Rn. 36 - Levola Hengelo; ZUM 2019, 834 Rn. 29 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 22 - Brompton).

    Wurde dagegen die Schaffung eines Gegenstands durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keinen Raum gelassen haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Gegenstand die für die Einstufung als Werk erforderliche Originalität aufweist (EuGH ZUM 2019, 834 Rn. 30 f. - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 23 f. - Brompton).

    Zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche Schöpfung zum Ausdruck bringen (EuGH ZUM 2019, 56 Rn. 37 - Levola Hengelo; ZUM 2019, 834 Rn. 29 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 22 - Brompton).

    Dafür ist ein mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbarer Gegenstand Voraussetzung (EuGH, ZUM 2019, 834 Rn. 32 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 25 - Brompton), auch wenn diese Ausdrucksform nicht notwendig dauerhaft sein sollte (EuGH ZUM 2019, 56 Rn. 40 - Levola Hengelo).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-833/18

    Brompton Bicycle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handeln, dass er eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt (EuGH, ZUM 2019, 56 Rn. 36 - Levola Hengelo; ZUM 2019, 834 Rn. 29 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 22 - Brompton).

    Wurde dagegen die Schaffung eines Gegenstands durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keinen Raum gelassen haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Gegenstand die für die Einstufung als Werk erforderliche Originalität aufweist (EuGH ZUM 2019, 834 Rn. 30 f. - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 23 f. - Brompton).

    Zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche Schöpfung zum Ausdruck bringen (EuGH ZUM 2019, 56 Rn. 37 - Levola Hengelo; ZUM 2019, 834 Rn. 29 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 22 - Brompton).

    Dafür ist ein mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbarer Gegenstand Voraussetzung (EuGH, ZUM 2019, 834 Rn. 32 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 25 - Brompton), auch wenn diese Ausdrucksform nicht notwendig dauerhaft sein sollte (EuGH ZUM 2019, 56 Rn. 40 - Levola Hengelo).

  • LG Köln, 06.01.2022 - 14 O 38/19

    Urheberrechtsverletzung beim Debugging von Software

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Nach der insoweit anzuwendenden Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (BGH, Urteil vom 06.05.2021, I ZR 61/20, juris, Rn. 19 - Die Filsbacher ; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 100).

    In Betracht kommt dann allenfalls Mittäterschaft, die eine gemeinschaftliche Tatbegehung und damit ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2020, 738 Rn. 42 - Internetradiorecorder , mwN; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 111).

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (s. BGHSt 64, 10 = NJW 2019, 1818 Rn. 157; BGH NStZ-RR 2019, 203 [204]; NStZ 2020, 22 Rn. 4 f. mwN; BGH, Beschluss vom 12.8.2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 [2899] Rn. 50; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 112).

    Um allein die Annahme von Mittäterschaft - in Abgrenzung zur psychischen Beihilfe - zu tragen, muss der psychischen Förderung allerdings ein erhebliches Gewicht zukommen (s. BGH NStZ-RR 2019, 203 [204]; BGH, Beschluss vom 12.8.2021 - 3 StR 441/20, juris, Rn. 47 ff.; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 113).

  • EuGH, 13.11.2018 - C-310/17

    Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handeln, dass er eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt (EuGH, ZUM 2019, 56 Rn. 36 - Levola Hengelo; ZUM 2019, 834 Rn. 29 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 22 - Brompton).

    Zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche Schöpfung zum Ausdruck bringen (EuGH ZUM 2019, 56 Rn. 37 - Levola Hengelo; ZUM 2019, 834 Rn. 29 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 22 - Brompton).

    Dafür ist ein mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbarer Gegenstand Voraussetzung (EuGH, ZUM 2019, 834 Rn. 32 - Cofemel; ZUM 2020, 609 Rn. 25 - Brompton), auch wenn diese Ausdrucksform nicht notwendig dauerhaft sein sollte (EuGH ZUM 2019, 56 Rn. 40 - Levola Hengelo).

  • OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12

    Dringlichkeit - Einstweiliger Rechtsschutz gegen vermeintliche

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Im Rahmen einer für die §§ 935, 940 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. dazu etwa OLG Naumburg ZUM 2013, 149 Tz. 8 (juris); Zöller/Vollkommer § 940 ZPO Rn.4; Thomas/Putzo/Seiler § 940 ZPO Rn. 5; Musielak/Huber § 940 ZPO Rn. 4; s. a. Retzer GRUR 2009, 329, 331; zitiert nach: Fromm/Nordemann/Jan Bernd Nordemann, 12. Aufl. 2018, UrhG § 97 Rn. 199, 200; ebenso: Wandtke/Bullinger, UrhG vor § 97 Rn. 79, beck-online) sind die schutzwürdigen Interessen beider Seiten sind gegeneinander abzuwägen, fällt jedoch diese Abwägung im Zweifel zugunsten des wirksamen Urheberschutzes und damit des Rechteinhabers aus; zu Gunsten des Antragstellers spricht vor allem sein Interesse an einem wirksamen Rechtsschutz (so auch: Fromm/Nordemann/Jan Bernd Nordemann, 12. Aufl. 2018, UrhG § 97 Rn. 199, 200).

    Besteht die Gefahr von weiteren Rechtsverletzungen, wird man daher auch in Urheberstreitsachen, wenn nicht der Antragsteller seit der Erstkenntnis zu lange mit der Verfolgung seines Anspruchs zugewartet hat, im Regelfall von einer Eilbedürftigkeit ausgehen können (OLG München ZUM 2016, 1057 (1063); OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingeltöne; insoweit kritisch OLG Naumburg ZUM 2013, 149 (150 f.)).

    Dem ist im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes zuzustimmen (ebenso OLG Naumburg ZUM 2013, 149 (151)).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers setzt voraus, dass ein Gestaltungsspielraum besteht und vom Urheber dafür genutzt wird, seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck zu bringen (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 143/12 -, juris Rn. 26, 41 - Geburtstagszug ).

    Eine besondere Gestaltungshöhe wird gerade nicht gefordert (vgl. für Werke der angewandten Kunst: BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 143/12, - Geburtstagszug ).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (s. BGHSt 64, 10 = NJW 2019, 1818 Rn. 157; BGH NStZ-RR 2019, 203 [204]; NStZ 2020, 22 Rn. 4 f. mwN; BGH, Beschluss vom 12.8.2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 [2899] Rn. 50; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 112).

    Um allein die Annahme von Mittäterschaft - in Abgrenzung zur psychischen Beihilfe - zu tragen, muss der psychischen Förderung allerdings ein erhebliches Gewicht zukommen (s. BGH NStZ-RR 2019, 203 [204]; BGH, Beschluss vom 12.8.2021 - 3 StR 441/20, juris, Rn. 47 ff.; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 113).

  • BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18

    Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung:

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (s. BGHSt 64, 10 = NJW 2019, 1818 Rn. 157; BGH NStZ-RR 2019, 203 [204]; NStZ 2020, 22 Rn. 4 f. mwN; BGH, Beschluss vom 12.8.2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 [2899] Rn. 50; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 112).

    Um allein die Annahme von Mittäterschaft - in Abgrenzung zur psychischen Beihilfe - zu tragen, muss der psychischen Förderung allerdings ein erhebliches Gewicht zukommen (s. BGH NStZ-RR 2019, 203 [204]; BGH, Beschluss vom 12.8.2021 - 3 StR 441/20, juris, Rn. 47 ff.; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 113).

  • OLG München, 25.07.2008 - 6 W 1850/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Entfallen des

    Auszug aus LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21
    Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109).

    Bei einer fortbestehenden Rechtsverletzung wird sich die Dringlichkeit aber auch ohne Vermutung des § 12 Abs. 1 UWG in der Regel aus der Lage des Falles selbst ergeben (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Köln, BeckRS 2016, 09601; OLG München BeckRS 2008, 42109; GRUR 2007, 184; OLG Köln, WRP 2014, 1085).

  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 308/16

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Beginn der Verjährung:

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20

    Urheberrechtsschutz für ein Lichtbildwerk

  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

  • BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20

    Die Filsbacher

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

  • OLG Köln, 11.11.2010 - 6 W 157/10

    Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 200/10

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliche Prozessführung

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13

    Zur Dringlichkeitsschädlichkeit eines Terminverlegungsantrags sowie der

  • OLG Karlsruhe, 13.06.1994 - 6 U 52/94

    Erweiterter Urheberrechtsschutz für Computerprogramme nach dem neuen Urheberrecht

  • BGH, 23.08.1990 - 5 StR 273/90

    Begründung von Mittäterschaft durch Wissen und Wollen - Voraussetzungen der

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

  • OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 16 U 4/14

    Zur Notwendigkeit der Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers

  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 34/17

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung? Einzelrichter ist nicht zuständig!

  • VG Hannover, 27.03.2018 - 10 A 10810/17

    Adelsprädikat; Adelszusatz; Künstlername; Künstlerverband; Melderegister;

  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 11/22

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung

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