Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2006 - 14 U 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3696
OLG Celle, 21.12.2006 - 14 U 108/06 (https://dejure.org/2006,3696)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2006 - 14 U 108/06 (https://dejure.org/2006,3696)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 14 U 108/06 (https://dejure.org/2006,3696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO; § 9 Abs. 5 StVO; § 17 Abs. 3 StVG
    Bestehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht beim Abbiegen auf ein Grundstück; Pflicht zur sorgfältigen Beobachtung der rückwärtigen Verkehrslage für den Ausschluss einer Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer; Durchführung eines Überholvorgangs bei unklarer ...

  • verkehrslexikon.de

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich der Einbiegende unmittelbar vor dem Hinüberfahren nach links erneut durch sorgfältige Beobachtung der rückwärtigen Verkehrslage davon überzeugen, dass die Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht beim Abbiegen auf ein Grundstück; Pflicht zur sorgfältigen Beobachtung der rückwärtigen Verkehrslage für den Ausschluss einer Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer; Durchführung eines Überholvorgangs bei unklarer ...

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall - Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kollision mit entgegenkommendem Geradeausfahrer oder Rechtsüberholer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine erhöhte Sorgfalt bei Abbiegen in eine Straße zu einem Privatgrundstück

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht des in eine private Grundstückseinfahrt Abbiegenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 14 U 108/06
    Dazu hätte die Klägerin nachweisen müssen, dass sie jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat (vgl. BGHZ 117, 337).
  • BGH, 04.10.1960 - 4 StR 358/60
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 14 U 108/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich der Einbiegende unmittelbar vor dem Hinüberfahren nach links - erneut - durch sorgfältige Beobachtung der rückwärtigen Verkehrslage davon überzeugen, dass die Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, wenn sich die Einfahrt nicht deutlich von den Nachbargrundstücken abhebt, sodass sie nur für den Eingeweihten oder jedenfalls nur aus nächster Nähe wahrnehmbar ist oder auch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer Zweifel bestehen können, ob sein Vordermann in ein Grundstück fahren oder in eine Straßeneinmündung einbiegen will (vgl. BGHSt 15, 178, 183).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Beim Abbiegen in ein Grundstück kommt allerdings noch hinzu, dass andere Verkehrsteilnehmer typischerweise nicht ohne weiteres erkennen können, an welcher Stelle der Vorausfahrende den fließenden Verkehr verlassen will, weil die angesteuerte Stelle eines Grundstücks nicht so eindeutig zu erkennen ist wie eine angesteuerte Einmündung oder Kreuzung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2013 - I-9 U 88/13 und I-9 U 89/13, juris; OLG Stuttgart DAR 2012, 93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juni 2007 - I-1 U 227/06, juris; OLG Celle OLGR 2007, 129 ff.; OLG Karlsruhe VersR 1989, 925 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 1 U 227/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Motorrad des

    Die Straßenverkehrsordnung verlangt beim Abbiegen in ein Grundstück ein Verhalten des Fahrzeugführers, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließt, weil nachfolgende oder auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer in der Regel schwerer als beim Abbiegen in eine Straße oder einen öffentlichen Parkplatz erkennen können, wo der betreffende Verkehrteilnehmer abbiegen will (vgl. OLGR Celle 2007, 129).
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