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   OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52012
OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11 (https://dejure.org/2012,52012)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.01.2012 - 14 U 126/11 (https://dejure.org/2012,52012)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 14 U 126/11 (https://dejure.org/2012,52012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhaft erbrachter Architektenleistung im Hinblick auf Brandschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tragwerksplaner ist kein Fachmann für Brandschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Architekt oder Tragwerkplaner? - Haftung für Verstöße gegen Brandschutzvorschriften

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Brandschutz missachtet: Wer haftet?

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Brandschutzvorschriften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplaner ist kein Brandschutzfachmann! (IBR 2013, 627)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 59/11

    Darstellung der HOAI als öffentliches Preisrecht ohne Regelung des Inhalts von

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Allerdings ist die Werkleistung des Beklagten zu 2 als solche nicht zu beanstanden; denn er hatte sich nur mit dem "Wie" der baulichen Umsetzung zu befassen, also Möglichkeiten der Realisierung in statischer Hinsicht aufzuzeigen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26. Oktober 2011, Az.: 14 U 59/11- juris-Rdnr. 15), und hat dies getan.

    Der Architekt muss dann prüfen, ob und wie die Möglichkeiten der Statik mit den Wünschen des Auftraggebers und den Brandschutzvorschriften kompatibel gemacht werden können, nicht aber der Tragwerksplaner (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26. Oktober 2011, Az.: 14 U 59/11- juris-Rdnr. 16).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn der Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, BauR 2010, 1959 ff.; BGH, BGHZ 174, 32 ff.).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 65/06

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    In diesem Fall schuldet der Architekt von vornherein nur noch Schadensersatz gemäß § 635 BGB a. F. (hier i. V. m. Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB), wobei ein dahingehender Anspruch auch nicht voraussetzt, dass gegenüber dem Architekten eine Mängelrüge erhoben oder ihm Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 65/06 - juris-Rdnr. 15 m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn der Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, BauR 2010, 1959 ff.; BGH, BGHZ 174, 32 ff.).
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Sie ist immer dann gegeben, wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung ansieht (BGH, BauR 1996, 386, 388).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Die Verjährung der Ansprüche gilt auch nicht deshalb als nicht eingetreten, weil der Beklagte zu 1 als Sachwalter des Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebietes die unverzügliche Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel oder die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage unterlassen hätte (Sekundärhaftung des Architekten, vgl. hierzu BGH BauR 2007, 423 ff.).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Bei verständiger Würdigung des Prozessvortrags der Klägerin, der so auszulegen ist, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und interessengerecht ist, wurde von der Klägerin ungeachtet der Bezeichnung der Klage als "Vorschussklage" Schadensersatz verlangt (vgl. zu dieser Auslegung BGH, BauR 2001, 425; BGH, BauR 2004, 1477).
  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Durch ihren Vortrag, die Verstöße gegen den Brandschutz, die sich im Bauwerk bereits unstreitig verwirklicht haben, beruhten auf fehlerhafter Planung und/oder Objektüberwachung der Beklagten, hatte die Klägerin hinreichend verdeutlicht, dass sie gegen die Beklagten keinen Vorschussanspruch gemäß § 633 Abs. 3 BGB a. F. geltend machen wollte, sondern einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a. F. Denn dieser kam unter den gegebenen Umständen allein in Betracht, weil gegenüber der Beklagten ein Nachbesserungsanspruch zweifelsfrei nicht mehr bestand (vgl. hierzu OLG Celle, BauR 2010, 1613 - juris-Rdnrn. 99, 100).
  • BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67

    Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass in der vorbehaltlosen Zahlung des Honorars bzw. Werklohns eine schlüssige Abnahme liegen kann (BGH, BauR 1970, 48; OLG Köln, BauR 1992, 514, 516; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdnr. 1354), sofern keine entgegenstehenden Anhaltspunkte erkennbar sind, was hier nicht der Fall ist.
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
    Bei verständiger Würdigung des Prozessvortrags der Klägerin, der so auszulegen ist, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und interessengerecht ist, wurde von der Klägerin ungeachtet der Bezeichnung der Klage als "Vorschussklage" Schadensersatz verlangt (vgl. zu dieser Auslegung BGH, BauR 2001, 425; BGH, BauR 2004, 1477).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 5 U 144/03

    Pflichten eines Architekten bei Erstellung von Nutzungsänderungsplänen

  • OLG Köln, 19.10.2005 - 11 U 170/03

    Sonderüberwachung bei Rohrdurchführung & Bodeneinlauf

  • OLG Naumburg, 26.11.2002 - 11 U 234/01

    Teilweise Darlegungslast des Architekten bei Schadensersatzforderung wegen

  • BGH, 27.01.1994 - VII ZR 178/92

    Mitverschulden von Bauherr und Grundstückseigentümer an Brandausbruch bei

  • OLG Köln, 01.04.1992 - 11 U 238/91

    Sogenannte stillschweigende Abnahme

  • OLG Hamm, 24.10.1989 - 24 U 27/89

    Welche Überwachungspflichten hat der Bauleiter bei Anbringung einer

  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20

    Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und

    Anders wäre dies nur gewesen, wenn es Anhaltspunkte dafür gegeben hätte, dass die Handwerker unsorgfältig arbeiten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04. Januar 2012 - 14 U 126/11 - zitiert nach juris).
  • LG Köln, 23.12.2016 - 7 O 430/15

    Schadensersatzansprüche gegenüber Statiker

    In der vorbehaltlosen Zahlung des Honorars kann eine schlüssige Abnahme liegen (OLG Köln, BauR 1992, 514; OLG Celle BeckRS 2013, 16489; Werner/Pastor aaO).
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