Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2009

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   KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06   

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https://dejure.org/2007,15813
KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06 (https://dejure.org/2007,15813)
KG, Entscheidung vom 12.10.2007 - 14 U 179/06 (https://dejure.org/2007,15813)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 14 U 179/06 (https://dejure.org/2007,15813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06
    Dies gilt sowohl im Fall der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 07.02.2006, XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147), als auch bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.08.2006, 19 U 98/06, OLGR Frankfurt 2006, 1095 und OLG Dresden, Beschluss v. 14.11.2005, 6 U 1406/04, OLG-NL 2006, 93 jeweils mit Nachweisen auch zu der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichtssenate; der BGH lässt diese Frage im vorgenannten Beschluss v. 07.02.2006 ausdrücklich offen).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04

    Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen

    Auszug aus KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06
    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlussrechtsmittel in der Sache entschieden würde, ist das Anschlussrechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.01.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727).
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06
    Etwas Anderes lässt sich auch nicht aus der im Revisionsverfahren entschiedenen Kostenteilung im Fall der Nichtannahme der Revision und der daraus folgenden Wirkungslosigkeit des Anschlussrechtsmittels herleiten (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss v. 11.03.1981, BGHZ 80, 146).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2006 - 19 U 98/06

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung mangels

    Auszug aus KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06
    Dies gilt sowohl im Fall der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 07.02.2006, XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147), als auch bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.08.2006, 19 U 98/06, OLGR Frankfurt 2006, 1095 und OLG Dresden, Beschluss v. 14.11.2005, 6 U 1406/04, OLG-NL 2006, 93 jeweils mit Nachweisen auch zu der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichtssenate; der BGH lässt diese Frage im vorgenannten Beschluss v. 07.02.2006 ausdrücklich offen).
  • OLG Dresden, 14.11.2005 - 6 U 1406/04

    Tragung der Kosten der zulässig erhobenen Anschlussberufung bei Zurückweisung der

    Auszug aus KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06
    Dies gilt sowohl im Fall der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 07.02.2006, XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147), als auch bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.08.2006, 19 U 98/06, OLGR Frankfurt 2006, 1095 und OLG Dresden, Beschluss v. 14.11.2005, 6 U 1406/04, OLG-NL 2006, 93 jeweils mit Nachweisen auch zu der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichtssenate; der BGH lässt diese Frage im vorgenannten Beschluss v. 07.02.2006 ausdrücklich offen).
  • KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09

    Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung

    Die Gegenansicht (vgl. KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KG OLG Report 2009, 673; OLG Hamm, Beschluss vom 27.3.2008, 28 U 116/07, AnwBl. 2008, 796; OLG Bremen, OLGR Bremen 2008, 719 f; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 1095 f; OLG Dresden BauR 2006, 1791 f.; OLG Thüringen OLG-NL 2005, 42- 44; OLG Hamburg MDR 2003, 1251; OLG Celle MDR 2004, 592; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 397 f; Hülk/Timme, MDR 2004, 14 f.; Ludwig MDR 2003, 670 f) nimmt eine Kostentragungspflicht des Berufungsführers nach § 97 Abs. 1 ZPO auch für die durch die wirkungslos gewordene Anschlussberufung entstandenen Kosten an.

    Dies gilt sowohl im Fall der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 07.02.2006, XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KG OLG Report 2009, 673 m.w.N.; der BGH lässt diese Frage im vorgenannten Beschluss v. 07.02.2006 ausdrücklich offen).

    Wenn der Berufungsführer sogar bei einer Rücknahme der Berufung die Kosten des Anschlussrechtsmittels zu tragen hat, gibt es keinen Grund, ihn hinsichtlich der Kosten zu privilegieren, wenn trotz des Hinweises eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts über die Berufung erforderlich wird (KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KG OLG Report 2009, 673).

    Schon die Annahme der Revision nach der seinerzeit geltenden Regelung ist nicht mit dem Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vergleichbar, in dem die Begründetheit der Berufung insgesamt geprüft wird und in dem in jedem Fall eine Sachentscheidung über die Berufung ergeht, während der nach damals geltendem Recht zur Anschlussrevision Berechtigte schon von vornherein mit einer Nichtannahme der Revision, also dem Ausbleiben einer Sachentscheidung über das Hauptrechtsmittel rechnen musste (KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KGR Berlin 2009, 673).

    Wiederum stellt sich also der bereits erkannte Interessenkonflikt, ohne dass der Gesetzgeber diesen Fall wie seinerzeit im Rahmen des § 556 Abs. 1 ZPO zugunsten des Anschlussberufungsführers geregelt hätte (KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KGR Berlin 2009, 673).

    Allerdings ist dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht zu entnehmen, dass er im Gegensatz zu der Änderung des § 556 ZPO a. F. bewusst das Kostenrisiko dem Anschlussberufungskläger auferlegen wollte (KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KGR Berlin 2009, 673).

    Vielmehr ist angesichts der unvollständigen gesetzlichen Regelung von dem Grundsatz auszugehen, dass das unselbständige Anschlussrechtsmittel nur dann Kosten zu Lasten des Anschlussberufungsführers verursachen kann, wenn tatsächlich eine Entscheidung darüber ergeht, was gemäß § 524 Abs. 4 ZPO bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei einer Rücknahme der Berufung nicht der Fall ist (KG, Beschluss vom 09.10.2007, 14 U 179/06, KGR Berlin 2009, 673).

  • KG, 23.07.2009 - 12 U 212/08

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Verletzung der sog. halben Vorfahrt und

    Der Senat schließt sich insoweit den nachfolgenden Ausführungen des 14. Zivilsenat des Kammergerichts an (Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 14 U 179/06 -):.
  • KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08

    Berufung im Verkehrsunfallprozess nach Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei

    Wenn der Berufungsführer sogar bei einer Rücknahme seiner Berufung die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat, gibt es keinen Grund, ihn hinsichtlich der Kosten zu privilegieren, wenn trotz des Hinweises eine Sachentscheidung über die Berufung (nicht aber über die Anschlussberufung) erforderlich wird (KG, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 14 U 179/06 -).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 13 U 109/08

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und

    Demgegenüber musste der zur Anschlussrevision Berechtigte in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall von vornherein mit einer Nichtannahme der Revision, also dem Ausbleiben einer Sachentscheidung über das Hauptrechtsmittel, rechnen (KG, 23. ZS, Beschl. v. 21.09.2009, Az. 23 U 8/09 - zitiert nach Juris; KG, 14. ZS, in KGR 2009, 673).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2009 - L 14 U 179/06   

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https://dejure.org/2009,121580
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2009 - L 14 U 179/06 (https://dejure.org/2009,121580)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.01.2009 - L 14 U 179/06 (https://dejure.org/2009,121580)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - L 14 U 179/06 (https://dejure.org/2009,121580)
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