Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1139
OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08 (https://dejure.org/2009,1139)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2009 - 14 U 62/08 (https://dejure.org/2009,1139)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 14 U 62/08 (https://dejure.org/2009,1139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein automatischer Anspruch auf Mehrvergütung bei verzögertem Vergabeverfahren

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Neue Fristen im Zuschlagschreiben gelten als neues Angebot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein automatischer Anspruch auf Mehrvergütung bei verzögertem Vergabeverfahren - Bieter muss auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    BGH "Zuschlagsverzögerung I": Leitentscheidung vom 11.05.2009 "nur" ein Schritt zur Gesamtlösung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag mit neuer Bauzeit und stillschweigende Arbeitsaufnahme: Keine Mehrkosten! (IBR 2009, 444)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 248
  • BauR 2009, 1308
  • BauR 2009, 1946
  • VergabeR 2009, 972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Hieran habe sich auch nichts durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2009 (Az. VII ZR 11/08) geändert, denn über die im vorliegenden Fall gegebene Konstellation habe der Bundesgerichtshof gerade noch nicht entschieden.

    Hierzu nimmt sie Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2009 (Az. VII ZR 11/08) und meint, der vorliegende Fall sei mit der vom BGH entschiedenen Konstellation gleichzusetzen.

    (2) Das Angebot der Klägerin kann weder dahin ausgelegt werden, sie biete eine Leistung mit einem Baubeginn und einer Zeitdauer an, die sachgerecht die Verschiebung auf Grund der verzögerten Vergabe berücksichtige, noch kann dem Angebot eines Bieters ein derartiger stillschweigender Inhalt beigemessen werden (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009, Az. VII ZR 11/08 - juris-Rdnr. 16 ff.).

    Anders als in den beiden vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallgestaltungen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009, Az. VII ZR 11/08) ist bei der Festlegung einer neuen Bauzeit im Zuschlagsschreiben nicht davon auszugehen, der Vertrag komme nicht zu dem angebotenen Preis zustande.

    Der der Klägerin zustehenden Mehrvergütungsanspruch ist in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009, Az. VII ZR 11/08 - Rdnr. 49).

    Der Senat hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen mehrerer Oberlandesgerichte sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2009 (Az. VII ZR 11/08) die Revision zugelassen, da es sich bei der Ausgangsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem Bieter bei verzögerter Vergabe ein Anspruch auf hierdurch entstandene Mehrkosten zusteht, wenn im Zuschlagsschreiben ausdrücklich neue Bauzeitenregelungen angesprochen werden, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich ist, § 543 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO.

  • OLG Celle, 25.06.2008 - 14 U 14/08

    Die allgemeinen Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als für die

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Das nationale deutsche Recht bietet eine hinreichende materiell-rechtliche Grundlage zur Entscheidung der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang ein Bieter für den Fall, dass eine von einem öffentlichen Auftraggeber vorgegebene Zuschlagsfrist wegen der Durchführung von Nachprüfungsverfahren ohne Zuschlag überschritten wird, einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung an die Folgen der Vergabeverzögerung hat (siehe unten Ziff. 2, 3 und 5 sowie Senat BauR 2009, 252).

    a) Die Beurteilung des Zustandekommens des Bauvertrages der Parteien beurteilt sich nach allgemeinem Vertragsrecht, in dessen Rahmen auch ein einen öffentlichen Bauauftrag ausschreibender öffentlicher Auftraggeber rechtsgeschäftlich tätig wird (vgl. nur BGH VergabeR 2003, 313 ff. - juris-Rdnr. 19 . OLG Celle BauR 2009, 252).

    Dieser rechtlichen Bewertung steht nicht das Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A entgegen, da es sich dabei nur um ein Verbot weiterer Verhandlungen über Änderungen der Angebote oder Preise während eines Bieterverfahrens handelt, die Vorschrift jedoch für die Zeit nach dem Zuschlag gilt (OLG Celle BauR 2009, 252 - juris-Rdnr. 45).

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    (7) Der Mehrkostenanspruch der Klägerin rechtfertigt sich auch nicht aus dem Rechtsinstitut des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" (analog), § 2 Nr. 5 VOB/B (analog) durch Anwendung der sog. Zweistufentheorie (OLG Hamm IBR 2008, 424) oder der grundsätzlich anzunehmenden Kooperationspflicht der Parteien eines Bauvertrages.

    (b) Nicht zu folgen ist auch der Lösung, einen Anspruch direkt aus § 2 Nr. 5 VOB/B zu begründen, auch nicht in der Form der sog. Zweistufentheorie des OLG Hamm (IBR 2008, 424).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis voraus, dass die Parteien das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. nur BGH BauR 1999, 1300 ff. - juris-Rdnr. 25).

    Der BGH hat aber in seinen Entscheidungen BauR 1999, 1300 f. sowie BauR 1995, 232 f. ausgeführt, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sei auch zu bejahen, wenn einzelne Bestimmungen oder Teile eines Schuldverhältnisses der Ungewissheit entzogen werden sollen.

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Der BGH hat aber in seinen Entscheidungen BauR 1999, 1300 f. sowie BauR 1995, 232 f. ausgeführt, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sei auch zu bejahen, wenn einzelne Bestimmungen oder Teile eines Schuldverhältnisses der Ungewissheit entzogen werden sollen.
  • KG, 05.10.2007 - 21 U 52/07

    Bauvertrag: Preisanpassung wegen veränderter Materialkosten, die auf

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    (a) Zum einen stellt die Ausführungsfrist gerade nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrages dar (a. A. KG BauR 2008, 838 f. - juris-Rdnr. 54. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Mai 2008, Az. 4 U 500/07 - juris-Rdnr. 52, 60), sondern ist selbst Vertragsinhalt geworden.
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Das Bestehen einer solchen Kooperationspflicht ist grundsätzlich allgemein anerkannt (OLG Jena BauR 2005, 1161. Diehr, Die Ansprüche des Werkunternehmers gegen den öffentlichen Auftraggeber wegen verzögerten Zuschlages infolge eines von einem Konkurrenten eingeleiteten VergabeNachprüfungsverfahrens, ZfBR 2002, 317).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2008 - 4 U 500/07

    Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    (a) Zum einen stellt die Ausführungsfrist gerade nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrages dar (a. A. KG BauR 2008, 838 f. - juris-Rdnr. 54. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Mai 2008, Az. 4 U 500/07 - juris-Rdnr. 52, 60), sondern ist selbst Vertragsinhalt geworden.
  • BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75

    Teilweise Anerkenntnis eines Vergütungsanspruches

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Der Anerkennende darf sich regelmäßig nur noch auf solche Umstände oder Rechtsbehelfe berufen, von denen er zur Zeit der Abgabe des Anerkenntnisses nichts wusste oder mit denen er nicht rechnete (BGH BauR 1977, 138 f. - juris-Rdnr. 28).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08
    Nimmt ein Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Bauvertrages mit der Maßgabe an, dass eine neue Bauzeit festgelegt wird, gilt das als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag auf Abschluss des Vertrages (BGH BauR 2005, 857 ff. - juris-Rdnr. 33 . Kniffka IBR-Kommentar Rdnr. 31 zu § 631 BGB).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 24 U 58/05

    Ausschreibungsverfahren: Angebotsmodifikation wegen veränderter

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 129/09

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in BauR 2009, 1308 veröffentlicht ist, hält einen Mehrvergütungsanspruch nur für gegeben, soweit die Beklagte diesen mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 dem Grunde nach anerkannt habe.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 1 U 272/10

    Öffentliche Ausschreibung: Auslegung eines Angebots

    In rechtlicher Hinsicht unterbreitet die Vergabestelle ein neues Angebot, das der Bieter annehmen oder ausschlagen kann (Müller-Wrede, a.a.O., § 25 Rz. 18; ähnlich OLG Celle, Baurecht 2009, 1308).
  • KG, 22.10.2010 - 21 U 143/09

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Anspruch des Auftragnehmers auf

    Die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten es insoweit nicht, einen Bieter zu schützen, der "sehenden Auges" ein verändertes Angebot annimmt, obwohl ihm bewußt sein muss, dass seine Kalkulationsgrundlagen nicht mehr stimmen (vgl. OLG Celle Urt. v. 17.06.2009, 14 U 62/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2011 - 14 U 62/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6675
OLG Celle, 25.05.2011 - 14 U 62/08 (https://dejure.org/2011,6675)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2011 - 14 U 62/08 (https://dejure.org/2011,6675)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 14 U 62/08 (https://dejure.org/2011,6675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mehrkosten wegen erhöhter Zementpreise können mit einem Mehrvergütungsanspruch geltend gemacht werden; Möglichkeit der Geltendmachung von Mehrkosten wegen erhöhter Zementpreise mit Hilfe eines Mehrvergütungsanspruches

  • Wolters Kluwer

    Mehrkosten wegen erhöhter Zementpreise können mit einem Mehrvergütungsanspruch geltend gemacht werden; Möglichkeit der Geltendmachung von Mehrkosten wegen erhöhter Zementpreise mit Hilfe eines Mehrvergütungsanspruches

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerte Vergabe: Berechnung des Mehrvergütungsanspruchs (IBR 2011, 393)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3307
  • NZBau 2011, 614
  • BauR 2011, 1544
  • BauR 2011, 1659
  • BauR 2011, 1714
  • VergabeR 2011, 788
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 19.01.2015 - Verg 6/14

    FH Kaiserslautern - Vergabeverfahren: Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise

    Demgegenüber ist für die Berechnung von Nachträgen (oder einer Mehrvergütung wegen verzögerter Vergabe) die Urkalkulation als bis zum Bedarfsfall geheim zu haltende Preisermittlung von Bedeutung; die Formblätter 221 - 223 werden mit Abschluss der Angebotswertung bedeutungslos (Wanninger: "Unternehmerische Kalkulation und Einheitsformblätter - auf ewig unvereinbar?", Schriftenreihe des IBB Braunschweig 2011, Heft 51 S. 1-20; siehe auch OLG Düsseldorf v. 25.10.2013 - 22 U 21/13 - BauR 2014, 700; OLG Celle v. 25.05.2011 - 14 U 62/08 - VergabeR 2011, 788).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 68/22

    Mehrvergütung; Bauzeitverlängerung; Nachtragsangebot; baustellenbezogene

    Eine kalkulatorische Ermittlung (wie sie noch OLG Celle, Urteil vom 25. Mai 2011 - 14 U 62/08 -, Rn. 25, juris, vorgenommen hat) ist danach unzulässig.
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 173/20

    Bauzeitverlängerung durch Änderungsleistung: Vergütung nach tatsächlich

    Eine kalkulatorische Ermittlung (wie sie noch OLG Celle, Urteil vom 25. Mai 2011 - 14 U 62/08, vorgenommen hat) ist danach unzulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht