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   OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 14 W 75/07   

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https://dejure.org/2007,16759
OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 14 W 75/07 (https://dejure.org/2007,16759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2007 - 14 W 75/07 (https://dejure.org/2007,16759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 (https://dejure.org/2007,16759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 199 BGB
    Anspruchsverjährung: Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern wegen der Verletzung von Beratungspflichten

  • Judicialis

    BGB § 199

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; BGB § 138; BGB § 199
    Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung [vor]vertraglicher Beratungspflichten bei langfristig ausgerichteter Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2007 - 14 W 75/07
    Ein Anspruch der Antragstellerin auf Rückzahlung der von ihr geleisteten Einlagen nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung scheidet aus, weil die Gesellschaftsverträge, mit denen sich die Antragstellerin als stille Gesellschafterin an den Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) beteiligt hat, allenfalls nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft abzuwickeln wären ()vgl. BGH ZIP 2005, 753 ff).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • AG Hamburg, 08.04.2015 - 49 C 557/14

    Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter Zusendung von Werbe-Mails an

    Der Streitwert wegen unerwünschter E-Mail-Werbung hat sich danach nicht an einem volkswirtschaftlichen Gesamtschaden zu orientieren, sondern an dem Interesse des Klägers im Einzelfall durch die entsprechende Werbung der Beklagten nicht belästigt zu werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2014, 613; OLG Hamburg Beschluss v. 08.11.2007 zum Az.: 14 W 75/07; BGH MMR 2013, 169 zitiert nach juris).

    Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ist bei der unerwünschten Zusendung von Werbe-Mails an Privatpersonen kein 600, 00 ? übersteigender Streitwert gegeben (OLG Hamburg, Beschluss v. 08.11.2007 zum Az.: 14 W 75/07).

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