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   VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18   

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VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18 (https://dejure.org/2019,4986)
VG Köln, Entscheidung vom 12.03.2019 - 14 K 3037/18 (https://dejure.org/2019,4986)
VG Köln, Entscheidung vom 12. März 2019 - 14 K 3037/18 (https://dejure.org/2019,4986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

  • taz.de (Pressebericht, 12.03.2019)

    BUND-Klagen zum Hambacher Wald: Umweltschützer abgewiesen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Braunkohlentagebau Hambach

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Braunkohlentagebau Hambach

Sonstiges

  • rwe.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Genehmigung des Tagebaus Hambach ist rechtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Köln, 24.11.2017 - 14 K 1282/15

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Hiergegen (und gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Jahre 2015 bis 2017) erhob der Kläger vor dem erkennenden Gericht Klage (14 K 1282/15), die mit Urteil vom 21./24. November 2017 abgewiesen wurde.

    vgl. Urteil der Kammer vom 21./24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 66 f., mit weiteren Nachweisen.

    Auch offen bleiben kann, ob die Rechtskraft der einen Dritten begünstigende Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans dem Kläger ausnahmsweise deshalb nicht entgegengehalten werden kann, weil die Zulassung - wie der Kläger meint - gegen Unionsrecht verstoßen habe, vgl. zu einer solchen Möglichkeit: EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -, juris, Rn. 28 (aber auch Rn. 25), und vom 4. Oktober 2012 - C-249/11 -, juris, Rn. 80 ff. (betreffend ein Verwaltungsverfahren ohne eine gerichtliche Entscheidung); vgl. auch VG Köln, Urteil vom 21./24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 136 ff., unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C-234 -, juris, Rn. 20 ff.

    Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil selben Rubrums insbesondere unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BVerwG im Einzelnen und umfassend dargelegt, VG Köln, Urteil vom 21./24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 68-103.

    Soweit der Kläger aus seiner erneut aufgestellten Behauptung, der Hambacher Forst sei aus sachfremden Erwägungen bei Errichtung des Schutzgebietsnetzes in Deutschland in der Meldephase 2005 bis Anfang 2007 nicht gemeldet worden, einen Fehler folgert, der sich bis heute in der Entscheidung der EU-Kommission über die Ausweisung von Schutzgebieten nach der FFH-RL in Deutschland auswirke, trifft dies bereits im Tatsächlichen nicht zu, VG Köln, Urteil vom 21./24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 91.

    Die Frage, ob ein sog. potentielles FFH-Gebiet anzunehmen ist, beantwortet sich ausschließlich danach, ob die Kriterien der FFH-Richtlinie, wie sie in deren Anhang III festgelegt sind, spätestens im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (hier: der Zulassung des streitigen Hauptbetriebsplans im März 2018) erfüllt waren, VG Köln, Urteil vom 21./24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 92.

    VG Köln, Urteil vom 24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 97 ff., Zudem werden in allen bekannten Kolonien der Bechsteinfledermaus mit Zähldaten in NRW steigende Zahlen der jeweils beheimateten Individuen gemeldet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18
    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Ob sich vorliegend die wesentlichen tatsächlichen Verhältnisse seit der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans oder Eintritt seiner Bestands-/ Rechtskraft dergestalt geändert haben, dass diese Bindungswirkung in Zweifel zu ziehen wäre, vgl. hierzu im Eilrechtsschutzverfahren OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris, Rn. 23 ff. (erstinstanzlich VG Köln 14 L 1440/18), muss ebenso wenig entschieden werden wie die Frage, welche Bindungswirkung im vorstehenden Sinn die zwar nicht bestandskräftige, aber vollziehbare Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans entfaltet.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris, Rn. 35.

  • VG Köln, 31.07.2018 - 14 L 1440/18

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Die vom Kläger im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau vor der Kammer betriebenen Eilrechtsschutzverfahren sind beendet (14 L 3477/17, 14 L 1440/18 und - mit anderem Rubrum - 14 L 2062/18).

    Ob sich vorliegend die wesentlichen tatsächlichen Verhältnisse seit der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans oder Eintritt seiner Bestands-/ Rechtskraft dergestalt geändert haben, dass diese Bindungswirkung in Zweifel zu ziehen wäre, vgl. hierzu im Eilrechtsschutzverfahren OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris, Rn. 23 ff. (erstinstanzlich VG Köln 14 L 1440/18), muss ebenso wenig entschieden werden wie die Frage, welche Bindungswirkung im vorstehenden Sinn die zwar nicht bestandskräftige, aber vollziehbare Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans entfaltet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Hambacher Forst: Kein Verbot der Fällung von Bäumen zur Durchsetzung der

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Selbst wenn davon ausgegangen würde, ein Hauptbetriebsplan, der den Abbau freigibt, dürfe wegen entgegenstehender Gründe z.B. des Grundwasserschutzes gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG nicht bzw. nicht unbedingt vor oder nur bei gleichzeitiger Erteilung der erforderlichen und ggf. von der Bergbehörde gemäß § 14 Abs. 2 WHG a. F./§ 19 Abs. 2 WHG n. F. zu erteilenden wasserrechtlichen Genehmigung zugelassen werden, - so im Zusammenhang einer Drittanfechtung durch einen Wasserversorgungsverband OVG NRW, Urteil vom 18. November 2015 - 11 A 3048/11 -, juris, Rn. 220 ff. -, so liegen die bis Ende 2020 (und darüber hinaus) befristeten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach dem mitgeteilten Sachverhalt vor.
  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Auch offen bleiben kann, ob die Rechtskraft der einen Dritten begünstigende Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans dem Kläger ausnahmsweise deshalb nicht entgegengehalten werden kann, weil die Zulassung - wie der Kläger meint - gegen Unionsrecht verstoßen habe, vgl. zu einer solchen Möglichkeit: EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -, juris, Rn. 28 (aber auch Rn. 25), und vom 4. Oktober 2012 - C-249/11 -, juris, Rn. 80 ff. (betreffend ein Verwaltungsverfahren ohne eine gerichtliche Entscheidung); vgl. auch VG Köln, Urteil vom 21./24. November 2017 - 14 K 1282/15 -, juris, Rn. 136 ff., unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C-234 -, juris, Rn. 20 ff.
  • VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 4496/18

    Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Daneben betreibt er vor dem erkennenden Gericht zwei weitere Klageverfahren, in denen er sich gegen die Grundabtretung des genannten Grundstücks zugunsten der Beigeladenen (14 K 4496/18) und die entsprechende vorzeitige Besitzeinweisung (14 K 6238/18) wendet.
  • VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 6238/18

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Daneben betreibt er vor dem erkennenden Gericht zwei weitere Klageverfahren, in denen er sich gegen die Grundabtretung des genannten Grundstücks zugunsten der Beigeladenen (14 K 4496/18) und die entsprechende vorzeitige Besitzeinweisung (14 K 6238/18) wendet.
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Diese Feststellung ist der Bestandskraft fähig und kann deshalb im Grundsatz vorbehaltlich der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Zulassungsfähigkeit späterer Haupt- und anderer Betriebspläne nicht erneut infrage gestellt werden, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2006 -7 C 11.05 -, juris, Rn. 25, und vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 -, juris, Rn. 35, sowie Beschluss vom 20. Oktober 2008 -7 B 21.08 -, juris, Rn. 16; vgl. auch von Hammerstein, Bundesberggesetz, Kommentar, Vorbemerkungen zu den §§ 50 - 57c Rn. 28, § 52 Rn. 38 ff.
  • VG Köln, 14.09.2018 - 14 L 2062/18

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Die vom Kläger im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau vor der Kammer betriebenen Eilrechtsschutzverfahren sind beendet (14 L 3477/17, 14 L 1440/18 und - mit anderem Rubrum - 14 L 2062/18).
  • VG Aachen, 10.11.1999 - 3 K 2040/96

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 3037/18
    Die hiergegen vom Kläger erhobene Klage blieb in allen Instanzen (Verwaltungsgericht - VG - Aachen, Urteil vom 10. November 1999 - 3 K 2040/96 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 21 A 102/00 - Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 21. November 2005 - 7 B 26.05 -, alle nachgewiesen in der Datenbank juris) und vor dem Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss - 1 BvR 160/06 -, nicht veröffentlicht) ebenso erfolglos wie zwei Eingaben beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und zwei gerichtliche Verfahren gegen die Zulassung eines Hauptbetriebsplans für die Jahre 2011 bis 2014 (VG Aachen 1 L 2/13 und 1 K 2863/12).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    B.U.N.D. hat Klagerecht gegen den Tagebau Hambach verwirkt

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Eilantrag des BUND gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach ohne Erfolg

  • VG Aachen, 05.09.2013 - 1 K 2863/12

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 21 A 102/00

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Braunkohletagebaus

  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden

  • BVerwG, 21.11.2005 - 7 B 26.05

    Teilerfolg für BUND im Hambacher Forst

  • VG Köln, 25.10.2017 - 14 L 3477/17
  • VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 4496/18

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

    Außerdem wird auf die Klageverfahren 14 K 1282/15 (Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans und des Hauptbetriebsplans 2015 bis 2017), 14 K 6381/17 (abgetrennt aus 14 K 1282/15 betreffend zukünftiger Grundabtretung), 14 K 3037/18 (Zulassung des Hauptbetriebsplans 2018 bis 2020) und 14 K 6238/18 (vorzeitige Besitzeinweisung) sowie die Eilrechtsschutzverfahren 14 L 3477/17 und 14 L 1440/18 (Vollziehbarkeit der Zulassungen der Hauptbetriebspläne 2015 bis 2017 und 2018 bis 2020) verwiesen.

    Mit dem Strom, der aus der Rohbraunkohle aus dem Tagebau Hambach gewonnen wird, wird nach unwidersprochenen Angaben im angefochtenen Grundabtretungsbeschluss und der Beigeladenen u.a. in ihrem Schreiben vom 16. Mai 2018 im Verfahren 14 K 3037/18 ungefähr 15 % des gesamten Strombedarfs in NRW abgedeckt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist das Gericht auf die Urteile selben Rubrums vom 21./24. November 2017 im Verfahren 14 K 1282/15 und vom heutigen Tage in der Sache 14 K 3037/18.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18
    Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (14 K 3037/18 VG Köln) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 29. März 2018 betreffend die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau I1 für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 wird insoweit wiederhergestellt, als dieser Hauptbetriebsplan in seinem südöstlichen bzw. südlichen Geltungsbereich Abgrabungen und die Anlegung einer ersten Sohle unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des I. Forsts zulässt.

    In dem weiteren erstinstanzlichen Verfahren 14 K 3037/18 VG Köln hat der Antragsteller gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 29. März 2018 betreffend die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau I1.

    Die zulässige Beschwerde des Antragstellers, mit dem er seinen erstinstanzlichen Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 3037/18 gegen den Zulassungsbescheid des Antragsgegners vom 29. März 2018 für den Hauptbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus I1.

    für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. Dezember 2020 wiederherzustellen, sowie ergänzend hilfsweise, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (14 K 3037/18) insoweit wiederherzustellen, dass die Vollziehbarkeit der Durchführung von Rodungsarbeiten ausgesetzt wird, weiterverfolgt, ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.

  • VG Köln, 31.07.2018 - 14 L 1440/18
    Der (sinngemäße) Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 3037/18 gegen den Zulassungsbescheid der Bezirksregierung vom 29. März 2018 für den Hauptbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus I. für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. Dezember 2020 wiederherzustellen, ist nach § 80 Abs. 5, § 80 a Abs. 3 VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Die Klage 14 K 3037/18 gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2018 bis 2020 bietet keine Aussicht auf Erfolg.

  • VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 6238/18

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

    Außerdem wird auf die Klageverfahren 14 K 1282/15 (Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans und des Hauptbetriebsplans 2015 bis 2017), 14 K 6381/17 (abgetrennt aus 14 K 1282/15 betreffend zukünftiger Grundabtretung), 14 K 3037/18 (Zulassung des Hauptbetriebsplans 2018 bis 2020) und 14 K 4496/18 (erfolgte Grundabtretung) sowie die Eilrechtsschutzverfahren 14 L 3477/17 und 14 L 1440/18 (Vollziehbarkeit der Zulassungen der Hauptbetriebspläne 2015 bis 2017 und 2018 bis 2020) verwiesen.
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