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   VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12   

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VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12 (https://dejure.org/2012,40728)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2012 - 14 K 79.12 (https://dejure.org/2012,40728)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2012 - 14 K 79.12 (https://dejure.org/2012,40728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 1004 BGB, § 906 BGB, § 1 VIG, § 2 VIG
    Aufnahme von Gaststätten in eine im Internet zugängliche, vom Land Berlin verantwortete Liste zum Stichwort "Sicher essen in Berlin"; Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit; Verlautbarung von Informationen ohne Bezug auf konkrete Erzeugnisse

  • lda.brandenburg.de PDF

    Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    Veröffentlichung von Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12
    Ihm steht deshalb der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch analog §§ 1004, 906 BGB i. V. m. der Abwehrfunktion der Grundrechte zu, nach dem jeder Bürger von einem Hoheitsträger Unterlassung eines unmittelbar bevorstehenden oder noch andauernden rechtswidrigen Eingriffs in seine subjektiven öffentlichen Rechte verlangen kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2685, Rdnrn. 16 f. m. w. N.).

    Die Veröffentlichungen haben Wirkungen, die denen eines ordnungsrechtlichen Instruments entsprechen: Der betroffene Gastronom wird an den "elektronischen Pranger" gestellt, was deutlich belastender ist als eine ordnungsbehördliche Aufforderung zur Beseitigung der monierten Mängel, so dass die Veröffentlichung nach der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist (so auch - zur Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht im Internet - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2685, juris, Rdnrn. 34 ff., 37).

  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12
    Er hat die Eintragung im Wege des sog. Realakts veranlasst (siehe auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 - betreffend die Ankündigung einer Veröffentlichung, Rdnrn. 5 ff., 7), so dass auch deren Beseitigung als "actus contrarius" lediglich einen Realakt voraussetzt.

    Ebenso wie die seit dem 1. September 2012 geltende Regelung des § 40 Abs. 1 a LFGB (vgl. hierzu VG Regensburg, a. a. O., Rdnr. 56; siehe auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -, juris, Rdnr. 15 ff.) rechtfertigt dies nur die sogenannte Produktwarnung.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12
    Insofern ist nicht für jede wettbewerbsrelevante staatliche Information eine spezifische gesetzliche Grundlage im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erforderlich, vielmehr wird insbesondere der Aufgabe der Staatsleitung auch die Ermächtigung zum Informationshandeln zugeordnet (BVerfG, a. a. O., juris, Rdnr. 51, sowie BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - Psychosekte, Osho-Bewegung -, juris, Rdnr. 76).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12
    Sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt, beeinträchtigen marktbezogene Informationen des Staates den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber nicht (vgl. - zu sog. Glykolwarnung - BVerfG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91, Leitsatz 1 und Rdnr. 49 bei juris).
  • VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12
    Hinzu kommt, dass die Beanstandungen rechtlich nicht im Einzelnen zugeordnet wurden, sondern der Beklagte sich mit einem Verweis auf das umfassende Regelwerk der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 begnügt hat (vgl. dem gegenüber den vom VG Regensburg mit Beschluss vom 23. Oktober 2012 - RO 5 E 12.1580 - behandelten Fall, juris, Rdnrn. 2 bis 24).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten

    Der Hinweis der Beigeladenen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. November 2012 - 14 K 79.12.
  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

    Dies habe kürzlich das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 28. November 2012 - VG 14 K 79.12 entschieden.

    Das VG Berlin (Urteil vom 28.11.2012 - 14 K 79.12) lasse diesen Punkt aus diesem Grund auch ausdrücklich offen.

    Das durch die Beklagte erwähnte Urteil des VG Berlin vom 28. November 2012 - VG 14 K 79.12 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Eine nicht zulässige Abweichung von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des genannten Gesetzes kann nämlich schon angenommen werden, wenn im Produktionsvorgang gegen Hygienevorschriften verstoßen wird und hierdurch die latente Gefahr der Beeinträchtigung von Lebensmitteln besteht (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2011 - 3 A 270; offen gelassen von VG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - 14 K 79.12; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18.3.2013 - 9 CE 12.2755, juris Rn. 24 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.2.2013 - 6 B 10035/13, juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Es mag zwar sein, dass auch allgemeine Informationen der Öffentlichkeit in der von der Antragstellerin geplanten Art wünschenswert und auch europarechts- und verfassungskonform umsetzbar wären (vgl. dazu Möstl, Anmerkungen zu § 40 Abs. 1a LFGB sowie zur Revision der EU-Kontroll-Verordnung, GewA 2015, 1 [6]), vom (eindeutigen) Wortlaut des § 40 Abs. 1a LFGB sind sie jedoch nicht gedeckt (vgl. ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 8 B 28/13 -, juris Rdnr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris Rdnr. 39; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2015 - 26 K 6749/13 -, juris Rdnr. 24; VG des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 3 L 76/13 -, juris Rdnr. 10; VG Regensburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - RO 5 E 12.1897 -, juris Rdnr. 109; VG Würzburg, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 -, juris Rdnr. 40ff.; VG Berlin, Beschluss vom 28. November 2012 - 14 K 79.12 -, juris Rdnr. 73; VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -, juris Rdnr. 13; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, § 40 - Stand Juli 2018 - § 40 Rdnr. 75).
  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.977

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung (VGH Hessen, B.v. 23.4.2013 - 8 B 28/13 - juris; VG Berlin U.v. 28.11.2012 - 14 K 79.12 - juris; VG Karlsruhe B.v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 - juris; VG Trier B.v. 29.11.2012 - 1 L 1339/12.TR) bezieht sich auf die von einer Behörde aktiv betriebene Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB wie z.B. Produktwarnungen und nicht auf den von einer Einzelperson begehrten Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  • OLG Brandenburg, 10.07.2017 - 6 Kart 1/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren gegen die Regulierungsbehörde: Anspruch eines

    Auch der Veröffentlichung als solcher kommt keine Verwaltungsaktqualität zu, es handelt sich vielmehr um einen Realakt, der lediglich der Information dient und nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.01.2013 - 9 S 2423/12, Rn. 4 zit. nach juris; VG Berlin, Urt. v. 28.11.2012 - 14 K 79.12, Rn. 46 zit. nach juris).
  • VG Berlin, 19.03.2014 - 14 L 35.14

    Aufnahme von Lebensmittelbetrieben in eine im Internet zugängliche Liste

    In ihrem Urteil vom 28. November 2012 - VG 14 K 79.12 - hat die Kammer hierzu ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.978

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung (VGH Hessen, B.v. 23.4.2013 - 8 B 28/13 - juris; VG Berlin U.v. 28.11.2012 - 14 K 79.12 - juris; VG Karlsruhe B.v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 - juris; VG Trier B.v. 29.11.2012 - 1 L 1339/12.TR) bezieht sich auf die von einer Behörde aktiv betriebene Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB wie z.B. Produktwarnungen und nicht auf den von einer Einzelperson begehrten Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  • VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13

    Aufnahme von Lebensmittelbetrieben in eine im Internet zugängliche bezirkliche

    In ihrem Urteil vom 28. November 2012 - VG 14 K 79.12 - hat die Kammer hierzu ausgeführt:.
  • VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.11

    Bezirk muss Café von "Prangerliste" nehmen

    Urteil der 14. Kammer vom 28. November 2012 - VG 14 K 79.12 -.
  • VG Saarlouis, 25.01.2013 - 3 L 76/13

    Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel

    Der Gesetzeswortlaut spricht zwar mit Gewicht dafür, dass der hinreichend begründete Verdacht bestimmter Gesetzesverstöße auf bestimmte, genau bezeichnete, Lebensmittel bezogen sein muss; nicht ausreichend für die Veröffentlichung ist, dass bei fehlendem konkretem Lebensmittelbezug bei einer Betriebskontrolle Mängel der Betriebshygiene sowie Reinigungsmängel festgestellt worden sind.(So auch VG Würzburg, Beschluss vom 12.12.2012 -W 6 E 12.994-; VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2012 -R0O 5 E 12.1897-; VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 -2 K 2430/12-; VG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 -14 K 79.12-, jeweils juris) Es muss klar erkennbar sein, welches konkrete Lebensmittel unter Verstoß gegen Lebensmittelvorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt ist.
  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2013 - 19 L 1730/12

    Veröffentlichung; Hygienemängel; Gaststätte

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