Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20198
VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96 (https://dejure.org/2020,20198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2020 - 14 B 19.96 (https://dejure.org/2020,20198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 14 B 19.96 (https://dejure.org/2020,20198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 995
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.419

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - ökologische Verflechtung von Gewässer- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Bei der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts aus Art. 39 BayNatSchG sind rechtlich geschützte Privatinteressen nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (…vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) niederzulegen sind (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63).

    Rn. 28 2. Für die somit bei Vorkaufsrechtsausübungen gemäß Art. 39 BayNatSchG in aller Regel - abgesehen von Fällen einer Ermessensreduzierung - gebotene behördliche Ermessensausübung hat die Verwaltung sämtliche Bestandteile des zu entscheidenden Sachverhalts zu bewerten, sodann ebenfalls alle entscheidungserheblichen Sachverhaltsbestandteile im Verhältnis zueinander zu gewichten (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59) und schließlich zu entscheiden, ob sie trotz gegebenenfalls im Raum stehender (grund) rechtlich relevanter privater Belange das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausübt.

    Diese Begründung des Bescheids hat den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung zu entsprechen (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59 m.w.N.).

    Rn. 34 Im Ergebnis hält der Senat somit - entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Ansicht, wonach diese Prüfung privater Interessen nicht beim behördlichen Ermessen, sondern bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG angesiedelt sein soll (…Fischer-Hüftle in Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt/Mühlbauer, Naturschutzrecht in Bayern, Stand Oktober 2019, Art. 39 BayNatSchG Rn. 22a) - daran fest, dass die besagten (grund) rechtlich geschützten Privatinteressen von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen sind (Art. 40 BayVwVfG, § 114 VwGO;… vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57; U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63), während es bei Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG allein um die - zur gerichtlich vollständig überprüfbaren Tatbestandsseite gehörende - Prüfung der für die Vorkaufsrechtsausübung sprechenden naturschutzrechtlichen Belange geht (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 a.a.O. Rn. 35).

    Genügt - wie hier - die Begründung des streitgegenständlichen Bescheids den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung nicht, kommt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen nicht schrankenlos in Betracht (BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59).

    Hinzu kommt, dass neue Gründe für einen Verwaltungsakt grundsätzlich nur nachgeschoben werden dürfen, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen (…BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 32), wobei speziell im Bereich des Art. 39 BayNatSchG Ergänzungen von Ermessenserwägungen im Hinblick auf das objektive Aufwertungspotential naturschutz-fachrechtlich nur dann nachgeschoben werden dürfen, wenn sie bereits im Zeitpunkt der Entstehung des Vorkaufsrechts vorlagen, wohingegen für die zugehörigen Aufwertungsvorstellungen der Zeitpunkt des Bescheiderlasses die äußerste zeitliche Grenze für das Nachschieben von Gründen markiert (BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59).

    Kommt ein Nachschieben von Ermessenserwägungen nach dem Vorstehenden in Betracht, so muss dies auch hinreichend bestimmt geschehen (BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Bei der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts aus Art. 39 BayNatSchG sind rechtlich geschützte Privatinteressen nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) niederzulegen sind (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63).

    Rn. 27 1. Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, zu der der beklagte Freistaat Bayern hier allein berufen ist (Art. 39 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG), ist eine Ermessensentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 m.w.N.), was Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG mit der Formulierung "… darf nur…" zum Ausdruck bringt.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass diese Bestimmung nicht zur Folge hat, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts zu einer gebundenen Entscheidung wird (BayVGH, B.v. 27.1.2014 a.a.O. m.w.N.).

    Rn. 34 Im Ergebnis hält der Senat somit - entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Ansicht, wonach diese Prüfung privater Interessen nicht beim behördlichen Ermessen, sondern bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG angesiedelt sein soll (…Fischer-Hüftle in Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt/Mühlbauer, Naturschutzrecht in Bayern, Stand Oktober 2019, Art. 39 BayNatSchG Rn. 22a) - daran fest, dass die besagten (grund) rechtlich geschützten Privatinteressen von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen sind (Art. 40 BayVwVfG, § 114 VwGO; vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57;… U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63), während es bei Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG allein um die - zur gerichtlich vollständig überprüfbaren Tatbestandsseite gehörende - Prüfung der für die Vorkaufsrechtsausübung sprechenden naturschutzrechtlichen Belange geht (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 a.a.O. Rn. 35).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Bei der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts aus Art. 39 BayNatSchG sind rechtlich geschützte Privatinteressen nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (…vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.; U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) niederzulegen sind (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63).

    Rn. 34 Im Ergebnis hält der Senat somit - entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Ansicht, wonach diese Prüfung privater Interessen nicht beim behördlichen Ermessen, sondern bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG angesiedelt sein soll (…Fischer-Hüftle in Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt/Mühlbauer, Naturschutzrecht in Bayern, Stand Oktober 2019, Art. 39 BayNatSchG Rn. 22a) - daran fest, dass die besagten (grund) rechtlich geschützten Privatinteressen von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen sind (Art. 40 BayVwVfG, § 114 VwGO;… vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.; U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57;… U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63), während es bei Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG allein um die - zur gerichtlich vollständig überprüfbaren Tatbestandsseite gehörende - Prüfung der für die Vorkaufsrechtsausübung sprechenden naturschutzrechtlichen Belange geht (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 a.a.O. Rn. 35).

    Zwar führt Letzteres als solches nicht zu einem Ermessensfehler, wenn die Verwaltung nach zunächst unterlassenen Vorkaufsrechtsausübungen in einem weiteren Vorkaufsfall schließlich doch von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht (vgl. etwa BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 58;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 58).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Bei der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts aus Art. 39 BayNatSchG sind rechtlich geschützte Privatinteressen nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (…vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57; U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) niederzulegen sind (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63).

    Rn. 34 Im Ergebnis hält der Senat somit - entgegen einer in Teilen der Literatur vertretenen Ansicht, wonach diese Prüfung privater Interessen nicht beim behördlichen Ermessen, sondern bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG angesiedelt sein soll (…Fischer-Hüftle in Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt/Mühlbauer, Naturschutzrecht in Bayern, Stand Oktober 2019, Art. 39 BayNatSchG Rn. 22a) - daran fest, dass die besagten (grund) rechtlich geschützten Privatinteressen von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen sind (Art. 40 BayVwVfG, § 114 VwGO;… vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57; U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57;… U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 62, 63), während es bei Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG allein um die - zur gerichtlich vollständig überprüfbaren Tatbestandsseite gehörende - Prüfung der für die Vorkaufsrechtsausübung sprechenden naturschutzrechtlichen Belange geht (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 a.a.O. Rn. 35).

    Zwar führt Letzteres als solches nicht zu einem Ermessensfehler, wenn die Verwaltung nach zunächst unterlassenen Vorkaufsrechtsausübungen in einem weiteren Vorkaufsfall schließlich doch von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht (…vgl. etwa BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 58; U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 58).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Einschränkungen für die Ergänzung von Ermessenserwägungen ergeben sich zunächst aus dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 31 ff.).

    Hinzu kommt, dass neue Gründe für einen Verwaltungsakt grundsätzlich nur nachgeschoben werden dürfen, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen (BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 32), wobei speziell im Bereich des Art. 39 BayNatSchG Ergänzungen von Ermessenserwägungen im Hinblick auf das objektive Aufwertungspotential naturschutz-fachrechtlich nur dann nachgeschoben werden dürfen, wenn sie bereits im Zeitpunkt der Entstehung des Vorkaufsrechts vorlagen, wohingegen für die zugehörigen Aufwertungsvorstellungen der Zeitpunkt des Bescheiderlasses die äußerste zeitliche Grenze für das Nachschieben von Gründen markiert (…BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59).

  • VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581

    Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Rn. 30 3. Im Bereich des Art. 39 BayNatSchG ist dabei eine Vorkaufsrechtsausübung nicht nur gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber dem Käufer jedenfalls ein Eingriff in die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Privatautonomie (vgl. schon BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - VGH n.F. 54, 151/159), wobei die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch im Kontext von Ermessensentscheidungen unmittelbar verbindlich sind.

    Rn. 31 Allerdings ist dabei die Besonderheit zu sehen, dass bei Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht "belastet" ist (BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - VGH n.F. 54, 151/159) und bei einem ganz oder teilweise vorkaufsrechtsbelasteten Grundstück bis zum Ablauf der Ausübungsfrist (Art. 39 Abs. 7 BayNatSchG i.V.m. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch mit der Ausübung dieses Vorkaufsrechts gerechnet werden muss.

  • VG Regensburg, 23.07.2013 - RO 4 K 13.539

    Ein Grundstück grenzt auch dann an ein Gewässer an und unterliegt dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Offenbleiben kann daher auch, ob sich mit dieser gesetzgeberischen Intention die in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung rechtfertigen lässt, die bei selbständigen Gewässergrundstücken darauf abstellt, ob die grundbuchmäßige Ausdehnung des Gewässergrundstücks der ökologischen Ausdehnung des Gewässers "weitgehend entspricht" (VG Regensburg, U.v. 23.7.2013 - RO 4 K 13.539 - juris Rn. 67;… VG Augsburg, U.v. 1.12.2016 - Au 2 K 16.324 - juris Rn. 34).
  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.324

    Erfolglose Klage gegen die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.96
    Offenbleiben kann daher auch, ob sich mit dieser gesetzgeberischen Intention die in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung rechtfertigen lässt, die bei selbständigen Gewässergrundstücken darauf abstellt, ob die grundbuchmäßige Ausdehnung des Gewässergrundstücks der ökologischen Ausdehnung des Gewässers "weitgehend entspricht" (…VG Regensburg, U.v. 23.7.2013 - RO 4 K 13.539 - juris Rn. 67; VG Augsburg, U.v. 1.12.2016 - Au 2 K 16.324 - juris Rn. 34).
  • VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

    Ebenso fehle es bei der Ermessensentscheidung an der richtigen Gewichtung der einzustellenden Belange; das Ermessen sei im Einzelfall zu prüfen und zu begründen (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96).

    Rn. 33 Die rechtlich geschützten Privatinteressen sind nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 57;… U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.206 - VGH n.F. 69, 103 Rn. 57;… B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) niederzulegen sind (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NuR 2020, 199 Rn. 62 f.).

    Ausgangspunkt für die - rein objektive - Prüfung der Rechtfertigung ist der streitgegenständliche Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts (vgl. BayVGH, BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454, Rn. 33;… B.v. 3.3.2016 - 14 ZB 15.2071 - juris Rn. 13).

    Die Begründung des Bescheids hat den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung zu entsprechen (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NVwZ-RR 2020, 593 Rn. 59 m.w.N.); es ist kein Fall des intendierten Ermessens gegeben (…vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 37; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454 Rn. 35 f.).

    Dabei lässt sich die zur Begründung erforderliche Argumentationstiefe nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles und unter anderem davon ab, wie gewichtig die im jeweiligen Fall im Raum stehenden rechtlich geschützten Privatinteressen sind (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - a.a.O. Rn. 28).

    Rn. 51 Bei der Beurteilung des Gewichts des Eingriffs in die Privatautonomie des Käufers (Art. 2 Abs. 1 GG) durch Ausübung des Vorkaufsrechts ist die Besonderheit zu sehen, dass bei Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht "belastet" ist (…vgl. BayVGH U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - BayVBl 2021, 529 Rn. 35; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl. 2021, 454 Rn. 31; U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - BayVBl 2002, 729).

  • VG Ansbach, 30.09.2025 - AN 11 K 21.01962

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, Angrenzen an ein …

    Rn. 48 Die rechtlich geschützten Privatinteressen sind nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 34;… B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 ff.), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) niederzulegen sind (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 59).

    Ausgangspunkt für die - rein objektive - Prüfung der Rechtfertigung ist der streitgegenständliche Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts (vgl. BayVGH, BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 33;… B.v. 3.3.2016 - 14 ZB 15.2071 - juris Rn. 13).

    Die Begründung des Bescheids hat den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung zu entsprechen (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 59 m.w.N.); es ist kein Fall des intendierten Ermessens gegeben (…vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - juris Rn. 37; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 35 f.).

    Dabei lässt sich die zur Begründung erforderliche Argumentationstiefe nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles und unter anderem davon ab, wie gewichtig die im jeweiligen Fall im Raum stehenden rechtlich geschützten Privatinteressen sind (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 28).

    Rn. 61 Bei der Beurteilung des Gewichts des Eingriffs in die Privatautonomie des Käufers (Art. 2 Abs. 1 GG) durch Ausübung des Vorkaufsrechts ist die Besonderheit zu sehen, dass bei Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht "belastet" ist (…vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - juris Rn. 35; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 31).

  • VG Bayreuth, 10.09.2020 - B 2 K 18.1161

    Vorkaufsrecht hinsichtlich des ,,Gasthof Fels" wurde zu Unrecht ausgeübt

    Die Vorkaufsrechtsausübung greift aber in die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Privatautonomie des Verkäufers und der Käufer ein (vgl. BayVGH, U.v. 09.07.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 30).

    Dabei hängen Umfang und Tiefe der erforderlichen Begründung vom (grund) rechtlichen Gewicht der jeweils im Raum stehenden privaten Belange ab (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 09.07.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 27 ff. m.w.N.).

    Diese regelmäßig angezeigte Minderung des Gewichts des Eingriffs in die Privatautonomie als einen privaten Belang entbindet jedoch die Behörde nicht pauschal davon, sich damit sowie mit weiteren gegebenenfalls im jeweiligen Einzelfall im Raum stehenden (grund) rechtlich geschützten privaten Belangen im Rahmen ihrer Ermessensausübung selbst zu befassen und im Rahmen ihres Ermessens eine eigene Abwägung mit den im Raum stehenden, die Vorkaufsrechtsausübung rechtfertigenden Belangen vorzunehmen, wenn auch die besagte Minderung des Gewichts des Eingriffs in die Privatautonomie regelmäßig die Intensität der insoweit gebotenen behördlichen Argumentationstiefe verringern wird (vgl. BayVGH, U.v. 09.07.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 31 f.).

    Zweitens hat der Beklagte seine Ermessenserwägungen auch später diesbezüglich nicht ergänzt, mithin die Möglichkeit einer Heilung nicht genutzt (zur Heilungsmöglichkeit: BayVGH, U.v. 09.07.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 33, 41 ff.;… U.v. 01.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 59).

  • VG Hamburg, 02.06.2023 - 7 K 3377/21

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts an einer …

    sonstigen öffentlichen Belangen auch die berechtigten, insbesondere grundrechtlich geschützten Interessen des vorkaufsverpflichteten Verkäufers und des Erstkäufers, zu berücksichtigen (…vgl. VG Hamburg, a.a.O.; zu entsprechendem Landesrecht: VGH München, Urt. v. 9.7.2020, 14 B 19.96, juris Rn. 30 ff.;… OVG Saarlouis, Urt. v. 29.4.2010, 2 A 403/09, juris Rn. 80; dazu auch unten).

    Vorgaben dafür, welche privaten Belange ermessensrelevant sind, ergeben sich aus dem Zweck der jeweiligen Ermessensermächtigung und nicht zuletzt aus den einschlägigen Grundrechten (vgl. VGH München, Urt. v. 9.7.2020, a.a.O., Rn. 30).

    Zwar mag es vertretbar sein, die Intensität der behördlichen Befassung mit den typischerweise betroffenen Belangen bei einem entsprechend geringen Gewicht des Eingriffs durch die Ausübung des Vorkaufsrechts zu reduzieren (vgl. VGH München, Urt. v. 9.7.2020, a.a.O., Rn. 31 f.).

    Je stärker die Betroffenheit der Erstkaufvertragsparteien jedoch hiervon abweicht, desto dringender gibt dies Anlass zu einer näheren Auseinandersetzung mit den im Raum stehenden privaten Belangen im Rahmen der Ermessensausübung (vgl. VGH München, Urt. v. 9.7.2020, a.a.O., Rn. 35;… Döring, Grundstücksverkehr und öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte, 2020, S. 145, 208 und 231 [mit zutreffendem Hinweis auf die besonders spürbare Beeinträchtigung der Interessen bei einer teilflächenbezogenen Ausübung]).

    Denn das Gericht könnte die unvollständige Ermessensausübung nicht aufgrund zusätzlicher, von der Beklagten gerade nicht angestellter Erwägungen aufrechterhalten (vgl. VGH München, Urt. v. 9.7.2020, a.a.O., Rn. 40).

  • VG München, 27.09.2023 - M 19 K 22.4593

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht bezüglicher einer Teilfläche des …

    Rn. 62 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts eine Ermessensentscheidung dar (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 27 m.w.N.;… B.v. 27.1.2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8 m.w.N), die einer nach § 114 Satz 1 VwGO eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (…vgl. umfassend BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 59) unterliegt.

    Rn. 64 Die Beklagte hat sämtliche Bestandteile des zu entscheidenden Sachverhalts zu bewerten, sodann ebenfalls alle entscheidungserheblichen Sachverhaltsbestandteile im Verhältnis zueinander zu gewichten (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 59;… U.v. 13.10.2009 - 14 B 07.1760 - juris Rn. 40) und schließlich zu entscheiden, ob sie trotz gegebenenfalls im Raum stehender (grund) rechtlich relevanter privater Belange das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausübt (BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 28).

    Rn. 68 (1) Zwar ist ein Nachschieben von Ermessenserwägungen unabhängig vom Ablauf der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts grundsätzlich möglich (…vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 14 ZB 16.280 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 54).

    Der Verwaltungsakt darf durch das Nachschieben nicht in seinem Wesen verändert werden (BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 54).

  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 4 K 22.1118

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht, naturschutzrechtliche Rechtfertigung, …

    Rn. 26 Die rechtlich geschützten Privatinteressen sind nicht auf der Tatbestandsseite bei der Prüfung der Rechtfertigung i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG zu prüfen, sondern im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454), wobei die Ermessenserwägungen in der Begründung (Art. 39 BayNatSchG) niederzulegen sind (…vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NuR 2020, 199 Rn. 62 f.).

    Ausgangspunkt für die - rein objektive - Prüfung der Rechtfertigung ist der streitgegenständliche Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454, Rn. 33).

    Dabei lässt sich die zur Begründung erforderliche Argumentationstiefe nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles und u.a. davon ab, wie gewichtig die im jeweiligen Fall im Raum stehenden rechtlich geschützten Privatinteressen sind (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - a.a.O., Rn. 28).

  • VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765

    Ökologische Verflechtung des Gewässers mit den Landbereichen

    Rn. 33 a) Im Bereich des Art. 39 BayNatSchG gelten für die Ermessensausübung folgende Maßstäbe (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - n.v. Rn. 30 ff., zur Veröffentlichung vorgesehen):.

    Es ist kein Fall des intendierten Ermessens gegeben (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - n.v. Rn. 35 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 11 CS 21.2064

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auch § 114 Satz 2 VwGO sieht die Möglichkeit einer Ergänzung von Ermessenserwägungen hinsichtlich eines Verwaltungsakts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur vor, wenn Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, also kein Ermessensausfall vorliegt (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 = juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - BayVBl 2021, 454 Rn. 42 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 28.04.2026 - RO 4 K 24.1725

    Vorkaufsrecht, Naturschutzbelange, Ermessensausübung, Eigentumsschutz, Abwägung …

    Eine Vorkaufsrechtsausübung erfordert daher, dass die grundrechtlich geschützten Privatinteressen von der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung abzuwägen sind (BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96, juris, Rn. 34).

    Bei der Beurteilung des Gewichts des Eingriffs in die Privatautonomie des Käufers (Art. 2 Abs. 1 GG) durch Ausübung des Vorkaufsrechts ist aber auch die Besonderheit zu sehen, dass bei Vorliegen der in Art. 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen das jeweils betroffene Grundstück von vornherein mit dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht "belastet" ist (…vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.765 - juris Rn. 35; U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 31;… nachfolgend: VG Ansbach, U.v. 30.92025 - AN 11 K 21.01962 - juris Rn. 66).

  • VG München, 13.07.2023 - M 19 K 22.1992

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung, Dauergrünland in Form einer …

    Voraussetzung dafür ist, dass die von der Behörde angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wurde (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 21.09.2020 - Au 9 K 19.605

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - an oberirdisches Gewässer …

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2023 - 4 LA 206/21

    Ermessen; Vorkaufsrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; …

  • VG Freiburg, 26.01.2023 - 10 K 638/21

    Bestimmtheit der Ausübung eines Vorkaufsrechts bezüglich eines …

  • OVG Bremen, 20.08.2025 - 1 LA 142/25

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (naturschutzrechtliches …

  • VGH Bayern, 19.09.2022 - 14 ZB 22.1545

    Anfechtungsklage gegen Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht