Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.07.1997 - 14 B 96.3086 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 34 Abs. 1 BauGB; § 22 BauNVO; Art. 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 712
Wird zitiert von ... (20)
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
Nach der Rechtsprechung des Senats zur landesrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO Bln (…Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BauR 2010, 441, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, LKV 2010, 567 , juris Rn. 10 u. 14;… Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 10 S 7.11 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, BauR 2009, 1564, juris Rn. 4 zur Bautiefe; VGH München, Urteil vom 21. Juli 1997 - 14 B 96.3086 -, NVwZ-RR 1998, 712, 713) können anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung aus der jeweils überbauten Grundstücksfläche und der räumlichen Lage der baulichen Anlagen Merkmale abgelesen werden, aus denen eine faktische (hintere) Baugrenze feststellbar ist, die die Gebäude und Gebäudeteile nicht überschreiten dürfen (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO). - VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363
Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines …
Nach Ansicht des Senats gilt dies - entgegen einer in der Rechtsprechung des BayVGH früher vielfach vertretenen, inzwischen aber wohl nicht mehr überwiegenden Auffassung (vgl. BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281; vom 21.7.1997 VGH n. F. 51, 5 = BayVBl 1998, 534 = NVwZ-RR 1998, 712; vom 7.2.2007 - 14 CS 06.2408 - juris) - auch dann, wenn die vorhandene Mischung von Gebäuden mit und ohne seitlichem Grenzabstand "regellos" erscheint (so auch: BayVGH vom 10.12.2001 NVwZ-RR 2002, 259 = BayVBl 2002, 411 m. w. N.; vom 29.4.2003 - 20 B 02.1904 - juris; vom 25.1.2008 - 15 ZB 06.3115 - juris).Der Auffassung, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO 1998 müsse im Hinblick auf vom Abstandsflächenrecht verfolgte "eigenständige Ziele" in der Weise einschränkend ausgelegt werden, dass ein Grenzanbau nur dann nicht nur nach § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Bauweise, sondern auch im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO 1998 zulässig sei, wenn die vorhandene Bebauung in Bezug auf Grenzanbauten ein bestimmtes "Ordnungssystem" erkennen lasse (so: BayVGH vom 21.7.1997 a.a.O.), folgt der Senat nicht.
- VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775
Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Zulässigkeit einer Grenzbebauung; …
Zur Frage, ob eine weitere Grenzbebauung bei planungsrechtlich möglicher, aber nicht zwingender halboffener Bauweise voraussetzt, dass die Bauweise in der Umgebung nicht "regellos" ist (Abgrenzung u.a. zu BayVGH vom 21.7.1997, BayVBl 1998, 534/535).Allerdings wird diese Zulassung von Grenzbebauung zum Teil, in einer zwischen den Senaten des Verwaltungsgerichtshofs umstrittenen Weise, einschränkend dahin ausgelegt, dass sie bei "regelloser" Bauweise in der Umgebung nicht gelten soll (so der erkennende Senat, BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281/283; ausführlich ferner der 14. Senat, BayVGH vom 21.7.1997 BayVBl 1998, 534/535; anderer Ansicht BayVGH vom 23.12.1996 26 CS 96.2572: Einschränkung nur auf planungsrechtlicher Ebene durch das Gebot der Rücksichtnahme;… zum weiteren Streitstand siehe Dhom in Simon, BayBO, RdNr. 43 zu Art. 6 und Schwarzer/König, BayBO, 3. Auflage, RdNr. 7 bis 11 zu Art. 6).
In Abgrenzung zu seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung und zu ähnlichen gleich lautenden Entscheidungen ist der Senat allerdings nunmehr der Auffassung, dass der Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO derart eindeutig ist, dass er - der Wortlaut bildet im Regelfall die Grenze möglicher Auslegung - eine einschränkende Auslegung nicht zulässt (…so auch mit Recht Schwarzer/König a.a.O.); auch die rechtspolitisch ansonsten bedenkenswerte Analogie zu der Regelung über Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften (zu ihr BayVGH vom 21.7.1997 a.a.O.) scheitert am unterschiedlichen Gesetzeswortlaut.
- VG Freiburg, 06.11.2003 - 4 K 1701/02
Abstandsflächen bei der Errichtung einer Balkonanlage
Verhält sich der maßgebliche Rahmen in § 34 Abs. 1 BauGB der Bauweise gegenüber quasi gleichgültig, so besitzt das Bauplanungsrecht keine ausreichende Legitimation für die Ausschaltung des bauordnungsrechtlichen Systems der Abstandsflächen (so BayVGH, Urt. v. 21.07.1997, NVwZ-RR 1998, 712;… Simon/Busse a.a.O., Art. 6 RdNrn. 44 f. m.w.N.).Diese im Verhältnis zwischen dem Bauplanungsrecht und der bayerischen Bauordnung entwickelten Grundsätze (s. o.) sind nach Auffassung der Kammer ohne Weiteres auch auf das Verhältnis des Bauplanungsrechts zur baden-württembergischen Bauordnung zu übertragen und damit bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals "... wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften das Gebäude an die Grenze gebaut werden darf ..." in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO zu beachten (dem Beschl. des VGH Bad.-Württ. v. 10.04.1995, VBlBW 1995 435, ist - entgegen der Meinung des BayVGH im Urt. v. 21.07.1997, a.a.O. - eine gegenteilige Auffassung nicht zu entnehmen).
Denn der in § 5 Abs. 1 Satz 2 LBO eingeräumte Vorrang der bauplanungsrechtlichen Vorschriften über die Grenzbebauung gegenüber dem landesrechtlichen Abstandsflächenrecht (zum Verhältnis von Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht s. § 29 Abs. 2 BauGB;… vgl. hierzu auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl. 2002, § 30 RdNr. 13), ist insoweit nicht anders zu verstehen als im Verhältnis zur bayerischen Bauordnung (vgl. hierzu Art. 6 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BayBO), zumal die von dem bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht geschützten Belange, die sich nicht mit den Belangen des Bauplanungsrechts decken (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 21.07.1997, a.a.O.), in beiden Bauordnungen im Wesentlichen die gleichen sind (…vgl. hierzu Schlotterbeck/von Arnim, a.a.O., § 5 RdNr. 6, und Simon/Busse, a.a.O., Art. 6 RdNr. 1).
- OLG Dresden, 13.11.2018 - 6 U 1113/18
Ansprüche des Nachbarn wegen Verletzung der Abstandsflächen
Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.07.1997, Az.: 14 B 96.3086 (vgl. juris), zu der Parallelvorschrift der Bayerischen Bauordnung beruft, ist diese Rechtsprechung mittlerweile überholt. - VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06
Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer …
Diese ist durch Gebäude geprägt, die teilweise an der Grenze, teilweise mit Grenzabstand errichtet sind, ohne dass in der maßgebenden Bebauung ein organisch gewachsenes, einheitliches bauplanerisches Ordnungssystem hinreichend zum Ausdruck kommt (vgl. zu dieser Anforderung: Bayerischer VGH, Urteil vom 21.07.1997 - 14 B 96.3086 - BRS 59 Nr. 113). - VGH Bayern, 20.10.2010 - 14 B 09.1616
Nachbarklage; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Einfügen in die nähere Umgebung; …
Rn. 31 Zu der Frage der städtebaulich relevanten Regelmäßigkeit einer Bauweise in der näheren Umgebung bei Anwendung des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO1998 haben der 14. und der 20. Senat des Verwaltungsgerichtshofs früher die Auffassung vertreten, die Zulassung von Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO müsse einschränkend dahin ausgelegt werden, dass diese Vorschrift bei "regelloser" Bauweise in der Umgebung nicht zur Anwendung komme (BayVGH vom 14.12.1993 NVwZ 1995, 281/283; BayVGH vom 21.7.1997 BayVBl 1998, 534 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 10 A 1693/17 Das von ihr angeführte Urteil des Bayerischen VGH vom 21. Juli 1997 - 14 B 96.3086 -, BRS 59, 113, enthält lediglich Ausführungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Grenzbebauung, die hier nicht in Frage steht.
- VG Weimar, 12.07.2005 - 6 K 6325/04
Abstandsfläche; Einfügen; geringfügiger Grenzabstand; Zwangsgeldandrohung; …
Ein städtebauliches Ordnungssystem muss die vorhandene Bebauung nicht erkennen lassen (gegen BayVGH, Urteil vom 21.07.1997, NVwZ-RR 1998, 712).bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB beurteilen, § 6 Abs. 1 Satz 3 ThürBO n.F. dahingehend auslegt, dass ein Verzicht auf die Einhaltung der Abstandsfläche nur dann rechtlich möglich ist, wenn die vorhandene Bauweise ein städtebauliches Ordnungssystem erkennen lässt (so aber [zur parallelen Regelung des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung]: Bay. VGH [14. Senat], Urteil vom 21.07.1997 - 14 B 96.3038 -, NVwZ-RR 1998, 712 und Urteil vom 10.11.1998 - 14 B 96.2645 -, J URIS).
- VG Regensburg, 17.09.2021 - RN 6 S 21.1580
Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichem Nachbarverfahren gegen im vereinfachten …
Anders als zu früheren Fassungen der BayBO häufig vertreten (vgl. VGH München BeckRS 2007, 29177; NVwZ-RR 1998, 712) ist die planungsrechtliche Rechtfertigung der Grenzbebauung auch dann gegeben, wenn die tatsächlich vorhandene Bebauung aus Gebäuden mit und ohne Grenzabstand regellos erscheint. - VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 9 K 10.01996
Nachbarklage
- VG München, 26.03.2012 - M 8 K 11.1314
Private Schwimmhalle; Gebäude ohne Aufenthaltsräume; rückwärtige Baugrenze; …
- VGH Bayern, 25.01.2008 - 15 ZB 06.3115
Nachbarklage; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Zulassung einer Grenzbebauung; …
- VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
Rücksichtslosigkeit der einseitigen Erhöhung eines an der Grenze stehenden …
- VG Würzburg, 26.04.2012 - W 5 K 11.726
Feuerwehrgerätehaus; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot; Bauweise; Abstandsflächen; …
- VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 09.705
Baurechtliche Nachbarklage; Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Erlass …
- VG Würzburg, 05.12.2013 - W 5 K 12.866
Nachbarklage gegen zwei Baugenehmigungen
- VG Würzburg, 12.01.2012 - W 5 K 10.1000
Nachbarklage; Balkonanlage; Erforderlichkeit von Abstandsflächen; Abweichung; …
- VG München, 04.11.2008 - M 1 K 08.1111
Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot
- VG München, 31.03.2008 - M 1 SN 08.1112
Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot
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