Rechtsprechung
| ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 9 Abs. 3 S. 1, TVG § 2 Abs. 1, ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 4, § 97
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig - Mangelnde Gegnerunabhängigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Tarifvertrages mit einem Arbeitgeberverband; Notwendigkeit einer Gegnerfreiheit der Arbeitnehmervereinigung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG); ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
- ArbG Köln, 17.12.2008 - 14 BV 324/08
- LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
- LAG Köln, 27.08.2009 - 9 Ta 270/09
- BAG, 27.04.2010 - 1 ABR 101/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347).Dieses folgt schon daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung für und gegen alle hat (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308).
Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308).
Diese Kriterien hat es zuletzt mit Beschluss vom 28. März 2006 (- 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308) nochmals einer an Art. 9 Abs. 3 GG ausgerichteten Prüfung unterzogen und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere das richterrechtliche Erfordernis der sozialen Mächtigkeit zwar in die Betätigungsfreiheit einer Arbeitnehmervereinigung eingreift, dieser Eingriff jedoch im Interesse einer funktionsfähigen Tarifautonomie gerechtfertigt ist.
Dazu gehört zum einen die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347).
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308) muss eine Arbeitnehmervereinigung Durchsetzungskraft besitzen, um sicherzustellen, dass der soziale Gegenspieler Verhandlungsangebote nicht übergehen kann.
Fehlt es hieran, bedarf es der Darlegung von Tatsachen, die den Schluss rechtfertigen, die Arbeitnehmerseite werde die Arbeitnehmervereinigung voraussichtlich nicht ignorieren können (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308).
Nach der bereits mehrfach zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308) reicht der Abschluss von Tarifverträgen zur Begründung der sozialen Mächtigkeit einer Gewerkschaft nicht aus, wenn es sich bei diesen Tarifverträgen um sog. Gefälligkeitstarifverträge handelt.
Anhaltspunkte hierfür können sein, dass in einem Tarifvertrag unter Ausnutzung einer gesetzlichen Tariföffnungsklausel gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen ohne Kompensation unterschritten werden oder ein besonders krasses Missverhältnis zwischen den vereinbarten Leistungen vorliegt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - aaO.).
(BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308).
Erstreckt sich dieser - wie im Fall der - auf das gesamte Bundesgebiet, wird regelmäßig eine gewisse organisatorische Ausstattung auch in der Fläche erforderlich sein (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - BAGE 64, 16).
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
Dazu gehört zum einen die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347).Sie muss über ihre eigene Organisation und ihre Willensbildung selbst entscheiden können (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82).
wenn die Abhängigkeit vom sozialen Gegenspieler in der Struktur der Arbeitnehmervereinigung angelegt und verstetigt ist und die eigenständige Interessenwahrnehmung als Tarifvertragspartei durch personelle Verflechtungen, auf organisatorischem Weg oder durch wesentliche Zuwendungen ernsthaft gefährdet ist (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - aaO.; 20. April 1999 - 3 AZR 352/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 28).
Für die Beurteilung der Durchsetzungskraft kommt im Einzelfall insbesondere der Mitgliederzahl entscheidende Bedeutung zu (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82).
Beschränkt eine Gewerkschaft ihre Zuständigkeit dagegen auf eine Berufsgruppe und räumlich wenige Schwerpunkte, kann auch ein relativ kleiner, zentralisierter Apparat ausreichen, um Tarifvertragsverhandlungen effektiv zu führen, die Durchführung von Tarifverträgen zu überwachen und abzusichern sowie die Mitglieder zu betreuen (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82).
Rn. 35 Verfahrensgegenstand als der zu 1) gestellte Antrag (vgl. auch BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82).
- BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85
Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347).Nach der Rechtsprechung des BAG (25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - aaO.) können sich zwar weitere Personen, Vereinigungen oder Behörden am Verfahren beteiligen.
Dazu gehört zum einen die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - BAGE 113, 82; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347).
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
keiner Beweisaufnahme (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4). - BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 10/89
Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
Erstreckt sich dieser - wie im Fall der - auf das gesamte Bundesgebiet, wird regelmäßig eine gewisse organisatorische Ausstattung auch in der Fläche erforderlich sein (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308; 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - BAGE 64, 16). - BAG, 20.04.1999 - 3 AZR 352/97
Tarifvertraglicher Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die …
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
wenn die Abhängigkeit vom sozialen Gegenspieler in der Struktur der Arbeitnehmervereinigung angelegt und verstetigt ist und die eigenständige Interessenwahrnehmung als Tarifvertragspartei durch personelle Verflechtungen, auf organisatorischem Weg oder durch wesentliche Zuwendungen ernsthaft gefährdet ist (…BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - aaO.; 20. April 1999 - 3 AZR 352/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 28). - VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07
Postmindestlohnverordnung rechtswidrig
Auszug aus ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
Diese Rechtsverordnung ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens OVG Berlin-Brandenburg, VG 1 B 13/08 (VG Berlin 4 A 439/07).
- LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
Tariffähigkeit - Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)
Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 8) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 - 14 BV 324/08 - werden zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2008 - 14 BV 324/08 - die Anträge der Beteiligten zu 1), 3) und 5) zurückzuweisen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2008 - 14 BV 324/08 - abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1), 3) und 5) zurückzuweisen.
- LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" - …
Die Beteiligte zu 2. beruft sich insofern ohne Erfolg auf den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 - 14 BV 324/08 und die diesen Beschluss bestätigende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08. - ArbG Leipzig, 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08
Anspruch eines in der Briefdienstleistungsbranche tätigen Arbeitnehmers auf …
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 30.10.2008 ( 14 BV 324/08 ) auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die fehlende Tariffähigkeit der NGBZ festgestellt, da es sowohl an der erforderlichen Gegnerunabhängigkeit als auch an der notwendigen sozialen Mächtigkeit fehle (vgl. Pressemitteilung vom 30.10.2008 unter www.arbg-koeln.nrw.de).Das Arbeitsgericht Köln hat inzwischen mit Beschluss vom 30.10.2008 ( 14 BV 324/08 ) auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die fehlende Tariffähigkeit der NGBZ festgestellt, da es sowohl an der erforderlichen Gegnerunabhängigkeit als auch an der notwendigen sozialen Mächtigkeit fehle (vgl. Pressemitteilung vom 30.10.2008 unter www.arbg-koeln.nrw.de).
- ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig
Die Ausübung der Rechte und Pflichten der Antragstellerinnen kann nicht, wie das Landesarbeitsgericht Hamburg (21.03.2012, 3 TaBV 7/11- II 3.1.1.) meint, davon abhängig gemacht werden, ob irgendwelche Parteien oder Beteiligte eines nach § 97 Abs. 5 ArbGG eingeleiteten Verfahrens ihr Recht auf dem Wege dieser Regelung suchen (so auch ArbG Köln v. 30.10.2008, 14 BV 324/08, Rdnr. 90, zit. nach Juris; best.
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Rechtsprechung
| ArbG Köln, 17.12.2008 - 14 BV 324/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
- ArbG Köln, 17.12.2008 - 14 BV 324/08
- LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
- LAG Köln, 27.08.2009 - 9 Ta 270/09
- BAG, 27.04.2010 - 1 ABR 101/09
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 27.08.2009 - 9 Ta 270/09
Beschlussverfahren - Tariffähigkeit - Streitwert
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17. Dezember 2008 - 14 BV 324/08 - wird zurückgewiesen.
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