Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende Versorgungsbezüge wird nicht dadurch gehindert, dass Betroffener gegen den Rückforderungsbescheid Anfechtungsklage erhoben hat, da der Rückforderungsbescheid nicht konstitutiv ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende Versorgungsbezüge wird nicht dadurch gehindert, dass Betroffener gegen den Rückforderungsbescheid Anfechtungsklage erhoben hat, da der Rückforderungsbescheid nicht konstitutiv (forderungsbegründend) wirkt (wie BVerwG vom 11.8.2005 Az. 2 B 2/05).Rn. 21 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218; BVerwG vom 13.10.1971 Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48; BVerwG vom 9.10.1959 DVBl 1960, 36; zusammenfassend BVerwG vom 11.8.2005 Az. 2 B 2/05), der sich der Senat anschließt, stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids dar.
Rn. 22 Diese Rechtsprechung gilt einschränkungslos für alle Fälle, in welchen die Aufrechnung mit einer lediglich durch Leistungsbescheid konkretisierten und geltend gemachten (Gegen-)Forderung in Mitten steht, wie das etwa bei rechtsgrundloser Zahlung der Behörde und daraus folgender Kondiktionsforderung der Fall ist (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.).
Anders sind dagegen die Fälle zu behandeln, in welchen es um Forderungen von Behörden geht, deren Geltendmachung den Erlass eines (Rückforderungs-)Verwaltungsakts zwingend voraussetzt (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.;… BVerwG vom 20.11.2008 BVerwGE 132, 250 unter teilweiser Aufgabe von BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; siehe auch BFH vom 31.8.1995 BFHE 178, 306; BFH vom 14.11.2000 BFHE 193, 254).
Das ist nicht der Fall, denn die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt den Erlass eines Rückforderungsbescheids gerade nicht voraus (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.;… NdsOVG vom 29.10.2007 a.a.O. m.w.N.); Bestand und Fälligkeit der Rückforderung über 22.592,53 EUR hängen also gerade nicht von einem (Rückforderungs-)Verwaltungsakt ab.
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82
Verwaltungsrecht - Öffentliches Recht - Aufrechnung - Rückgängigmachung
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Eine behördliche Aufrechnungserklärung ist materiell kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (…BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; BVerwG vom 13.6.1985 DVBl. 1986, 146 = DÖD 1986, 36; siehe auch BayVGH vom 13.1.1997 BayVBl. 1997, 310; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl.Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (siehe auch BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; NdsOVG vom 29.10.2007 NVwZ-RR 2008, 336;… Stegmüller/Schmalhofer/Bauer a.a.O., Erl.
Nach dieser Vorschrift kann der Dienstherr gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen
; eines vorausgehenden Rückforderungsbescheids bedarf es nicht (vgl. bereits BVerwG vom 13. Juni 1985 DVBl 1986, 146).Bei der verfahrensgegenständlichen Rückforderung handelt es sich somit um eine Kondiktionsforderung im Hinblick auf von der Behörde erbrachte rechtsgrundlose Zahlungen, die durch den in Mitten stehenden Leistungsbescheid lediglich der Höhe nach konkretisiert und fällig gestellt wurde (vgl. auch BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.).
Für den einstweiligen Rechtsschutz wäre der Antragsteller dann auf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verweisen (siehe auch BVerwG vom 20.11.2008 a.a.O. RdNr. 13; BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; ferner OVG Hamburg vom 14.8.1984 DÖD 1986, 179), den er aber vorliegend nicht gestellt hat.
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Rn. 21 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218; BVerwG vom 13.10.1971 Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48; BVerwG vom 9.10.1959 DVBl 1960, 36; zusammenfassend BVerwG vom 11.8.2005 Az. 2 B 2/05), der sich der Senat anschließt, stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids dar.Eine behördliche Aufrechnungserklärung ist materiell kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; BVerwG vom 13.6.1985 DVBl. 1986, 146 = DÖD 1986, 36; siehe auch BayVGH vom 13.1.1997 BayVBl. 1997, 310;… Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl.
Anders sind dagegen die Fälle zu behandeln, in welchen es um Forderungen von Behörden geht, deren Geltendmachung den Erlass eines (Rückforderungs-)Verwaltungsakts zwingend voraussetzt (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.
; BVerwG vom 20.11.2008 BVerwGE 132, 250 unter teilweiser Aufgabe von BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; siehe auch BFH vom 31.8.1995 BFHE 178, 306; BFH vom 14.11.2000 BFHE 193, 254).
- BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08
Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Anders sind dagegen die Fälle zu behandeln, in welchen es um Forderungen von Behörden geht, deren Geltendmachung den Erlass eines (Rückforderungs-)Verwaltungsakts zwingend voraussetzt (…BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.; BVerwG vom 20.11.2008 BVerwGE 132, 250 unter teilweiser Aufgabe von BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; siehe auch BFH vom 31.8.1995 BFHE 178, 306; BFH vom 14.11.2000 BFHE 193, 254).Wird gegen einen solchen (Rückforderungs-)Verwaltungsakt Widerspruch oder Anfechtungsklage erhoben, dann führt die aufschiebende Wirkung eines solchen Rechtsbehelfs dazu, dass der Behörde die Aufrechnung mit der aus dem (Rückforde-rungs-)Verwaltungsakt resultierenden Forderung einstweilen verwehrt ist, weil die zur Aufrechnung gestellte (behördliche) Forderung erst durch den konstitutiven Rückforderungsverwaltungsakt entsteht, dieser Verwaltungsakt aber infolge der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht vollzogen werden darf (BVerwG vom 20.11.2008 a.a.O.).
Für den einstweiligen Rechtsschutz wäre der Antragsteller dann auf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verweisen (siehe auch BVerwG vom 20.11.2008 a.a.O. RdNr. 13;… BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; ferner OVG Hamburg vom 14.8.1984 DÖD 1986, 179), den er aber vorliegend nicht gestellt hat.
- OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (…siehe auch BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; NdsOVG vom 29.10.2007 NVwZ-RR 2008, 336;… Stegmüller/Schmalhofer/Bauer a.a.O., Erl.Das ist nicht der Fall, denn die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt den Erlass eines Rückforderungsbescheids gerade nicht voraus (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.
; NdsOVG vom 29.10.2007 a.a.O. m.w.N.); Bestand und Fälligkeit der Rückforderung über 22.592,53 EUR hängen also gerade nicht von einem (Rückforderungs-)Verwaltungsakt ab.Ist dem aber so, dann stellt sich die Aufrechnung der Rückforderung mit den monatlichen Versorgungsbezügen des Antragstellers nicht als Vollziehung des Leistungsbescheids vom 9. Oktober 2009 dar, womit die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage den Antragsgegner nicht an der Aufrechnung hindert (ebenso OVG Bremen vom 16.7.1999 NVwZ-RR 2000, 524; NdsOVG vom 29.10.2007 a.a.O.).
- BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94
Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Anders sind dagegen die Fälle zu behandeln, in welchen es um Forderungen von Behörden geht, deren Geltendmachung den Erlass eines (Rückforderungs-)Verwaltungsakts zwingend voraussetzt (…BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.;… BVerwG vom 20.11.2008 BVerwGE 132, 250 unter teilweiser Aufgabe von BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; siehe auch BFH vom 31.8.1995 BFHE 178, 306; BFH vom 14.11.2000 BFHE 193, 254). - BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99
Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Anders sind dagegen die Fälle zu behandeln, in welchen es um Forderungen von Behörden geht, deren Geltendmachung den Erlass eines (Rückforderungs-)Verwaltungsakts zwingend voraussetzt (…BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.;… BVerwG vom 20.11.2008 BVerwGE 132, 250 unter teilweiser Aufgabe von BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; siehe auch BFH vom 31.8.1995 BFHE 178, 306; BFH vom 14.11.2000 BFHE 193, 254). - VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144
Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben (weil er unzulässig oder unbegründet ist), so ist dies ein starkes Indiz für die Ablehnung des Antrages auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (vgl. auch BayVGH vom 17.9.1987 BayVBl. 1988, 369). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2010 - 2 M 243/09
Drittanfechtung einer Verlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG und einer …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Rn. 18 In den Fällen des sogenannten faktischen Vollzugs (siehe hierzu etwa Kirste DöV 2001, 397), also dann, wenn Widerspruch/Klage zwar aufschiebende Wirkung haben, der Verwaltungsakt aber gleichwohl von der Behörde vollzogen wird, gewährt die herrschende Meinung (…vgl. etwa Kopp/Schenke a.a.O., RdNr. 20 zu § 80 m.w.N. und RdNr. 181 zu § 80; siehe auch BayVGH vom 29.1.2003 BayVBl. 2003, 405 m.w.N.), der der Senat folgt, Rechtsschutz über § 80 Abs. 5 VwGO in entsprechender Anwendung mit dem Ziel festzustellen, dass dem Widerspruch/der Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zukommt (siehe auch Proppe JA 1996, 332/338 m.w.N.; OVG LSA vom 23.3.2010 Az. 2 M 243/09). - VGH Bayern, 29.01.2003 - 23 CS 02.3176
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198
Rn. 18 In den Fällen des sogenannten faktischen Vollzugs (siehe hierzu etwa Kirste DöV 2001, 397), also dann, wenn Widerspruch/Klage zwar aufschiebende Wirkung haben, der Verwaltungsakt aber gleichwohl von der Behörde vollzogen wird, gewährt die herrschende Meinung (…vgl. etwa Kopp/Schenke a.a.O., RdNr. 20 zu § 80 m.w.N. und RdNr. 181 zu § 80; siehe auch BayVGH vom 29.1.2003 BayVBl. 2003, 405 m.w.N.), der der Senat folgt, Rechtsschutz über § 80 Abs. 5 VwGO in entsprechender Anwendung mit dem Ziel festzustellen, dass dem Widerspruch/der Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zukommt (siehe auch Proppe JA 1996, 332/338 m.w.N.; OVG LSA vom 23.3.2010 Az. 2 M 243/09). - OVG Bremen, 16.07.1999 - 2 B 93/99
Zulässigkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutz; Missachtung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2008 - 3 M 390/08
Rechtsnutzer der Aufrechnungserklärung
- VG Regensburg, 15.01.2016 - RO 1 S 15.2115
Ruhensberechnung und Rückforderung überzahlterBezüge
Eine Aufrechnung wäre damit nicht möglich (BayVGH, B.v. 13.10.2010, 14 CS 10.2198, juris).Die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt aber keinen Verwaltungsakt voraus, der den Anspruch begründet (BayVGH v. 13.10.2010, a.a.O.; BVerwG, B.v. 11.8.2005, 2 B 2/05, juris).
Die Aufrechnung ist hingegen ein im Ausgangspunkt von der Privatrechtsordnung gewährleistetes Mittel der Rechtsverteidigung (BayVGH v. 13.10.2010, a.a.O.).
- VG Ansbach, 26.07.2017 - AN 1 S 17.00746
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge durch Aufrechnung
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).Eine Aufrechnung wäre damit nicht möglich (BayVGH, B.v. 13.10.2010.- 14 CS 10.2198 - juris).
Die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt aber keinen Verwaltungsakt voraus, der den Anspruch begründet (BayVGH, B.v. 13.10.2010, a.a.O.; BVerwG, B.v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris).
- VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11
Ruhegehalt - Aufrechnung; Eilrechtsschutz; überzahlte Versorgungsbezüge
Mit anderen Worten wird die Aufrechnung mit der Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende Versorgungsbezüge nicht dadurch gehindert, dass die Beamtin gegen den Rückforderungsbescheid Anfechtungsklage erhoben hat, da der Rückforderungsbescheid nicht konstitutiv (forderungsbegründend) wirkt (Bayr. VGH, Beschl. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 B 2/05 - juris).Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (so ausdrücklich Bayr. VGH, Beschl. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rdnr. 21 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (siehe Bayr VGH, Beschl. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - mit Verweis auf das BVerwG und das Nds OVG vom 29.10.2007, NVwZ-RR 2008, 336).
- VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340
Rückforderung von Versorgungsbezügen
Die von der Beklagten erklärte behördliche Aufrechnung selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 27.10.1982 - BVerwGE 66, 218).Die Aufrechnung mit der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt auch keinen konstitutiven Rückforderungsbescheid voraus (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 23).
- VG München, 07.04.2020 - M 21b E 19.6245
Beamtenrecht, Ruhen der Versorgungsbezüge, kein Anordnungsgrund
Rn. 16 Zur Begründung ließ er im Wesentlichen vortragen, der Antrag sei statthaft, da nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198) in derartigen Fällen die allgemeine Leistungsklage zu erheben sei, weswegen folglich einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 VwGO statthaft sei.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris Rn. 17 ff.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris Rn. 31) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Rückforderungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200
Eilrechtsschutz gegen Aufrechnung überzahlter Versorgungsbezüge
Rn. 15 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris). - VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener …
Insoweit ist der Antrag daher statthaft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.10.2010 14 CS 10.2198 m.w.N). - VG Karlsruhe, 30.07.2025 - 10 K 939/24
Kürzung; Versorgungsbezug; Pfändbarer Teil; Rückforderung; Leistungsbescheid; …
Dies lässt sich aber nicht auf das Nebeneinander von Aufrechnung und Rückforderungsbescheid übertragen (so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 -, juris Rn. 20 ff.; VG Cottbus…, Beschluss vom 19.5.2009 - 7 L 208/08 -, juris Rn. 8). - VGH Bayern, 27.06.2018 - 8 CS 18.1129
Aussetzung der Vollziehung einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Faktischer Vollzug
Rn. 8 In den Fällen des sog. faktischen Vollzugs, d.h. wenn eine Klage aufschiebende Wirkung hat, eine Behörde aber gleichwohl den Verwaltungsakt vollzieht oder der begünstigte Dritte davon Gebrauch macht, gewährt die herrschende Meinung Rechtsschutz entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO mit dem Ziel festzustellen, dass der Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 18; B.v. 28.7.1982 - 20 AS 82 D.34 - BayVBl 1983, 399;… vgl. auch Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 80 Rn. 356;… A. Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 80 Rn. 164). - VGH Bayern, 27.12.2017 - 3 B 16.335
Ankündigung der Neuberechnung der Versorgungsbezüge aus Beamtenverhältnis als …
Die streitige Feststellung ist auch für die Aufrechnung, die nicht dem hoheitlichen Bereich zuzurechnen ist, bedeutungslos (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 CS 16.411
Anrechnung einer Altersrente für Schwerbehinderte auf Beamtenversorgung
- VG München, 26.04.2017 - M 17 S 17.37173
Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mangels …
- VG München, 22.03.2021 - M 1 SN 21.1198
Faktischer Vollzug, Fremdenverkehrssatzung, Genehmigung zur Begründung von …
- VG München, 22.11.2017 - M 24 S 17.49400
Asyl: Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer nicht offensichtlich …
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2020 - 9a L 797/20
Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Klage, aufschiebende Wirkung, …
- VG München, 23.04.2018 - M 26 S 18.30201
Wegen Suspensiveffekts der Klage unzulässiger Eilantrag afghanischer …
- VG München, 31.07.2017 - M 24 E 17.46029
Asyl - Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt
- VG München, 27.08.2013 - M 7 S 13.2566
- VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255
- VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 9 S 19.31081
Unstatthafter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz
- VG Ansbach, 22.10.2012 - AN 1 S 12.01272
Rücknahme von Beihilfebescheiden; Rückforderung von Beihilfeleistungen
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