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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19986
OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20 (https://dejure.org/2021,19986)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2021 - 14 LB 2/20 (https://dejure.org/2021,19986)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 (https://dejure.org/2021,19986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 S 2 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG
    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei einem Zugriffsdelikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters wegen rechtwidriger Zueignung historischer Bücher der Schule

  • rechtsportal.de

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters wegen rechtwidriger Zueignung historischer Bücher der Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Frage, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, insbesondere ob ein Beamter trotz eines gravierenden Dienstvergehens noch tragbar ist, nach dem Zweck der disziplinarrechtlichen Sanktionierung stets in Ansehung der gesamten Persönlichkeit zu beantworten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 40 f. m. w. , juris…, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 32, juris).

    Die Dauer des Straf- und Disziplinarverfahrens bietet keine Handhabe, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 53 m. w. , juris).

    Dies gilt gleichermaßen für die Aberkennung des Ruhegehaltes, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 55, juris;… vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 -, Rn. 29, juris;… Senatsurteile vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, Rn. 51, juris; …und vom 22. Oktober 2019 - 14 LB 1/18 -, Rn. 123, juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Die Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 13, juris).

    Ist hiernach die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung für das dem Beklagten zur Last fallende Dienstvergehen, so kommt es für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall zu verhängenden Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beklagten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 2 Satz 1 LDG derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 17 m. w. , juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 25, juris…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Er habe sich aufgrund seiner psychischen Vorbelastung in einer seelischen Zwangslage befunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 11, juris).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 6, juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 25, juris, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Dies gilt auch bei einem - hier in Rede stehenden - sogenannten Zugriffsdelikt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Ls 1 und Rn. 19, juris).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, so reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Ls 2 und Rn. 20, juris).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 29, juris).

    Das Offenbaren der Tat stellt einen gewichtigen Milderungsgrund dar, wenn es vor Aufdeckung der Tat erfolgte, weil es eine "Umkehr" des Beamten aus freien Stücken dokumentiert und Anknüpfungspunkt für die Erwartung sein kann, die verursachte Ansehensschädigung könne wettgemacht werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 36 f., juris, …und vom 9. Mai 1990 - 1 D 81.89 -, Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Es kommt darauf an, ob das Fehlverhalten nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit des Beamten eine einmalige Entgleisung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 29 m. w. , juris).

    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Frage, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, insbesondere ob ein Beamter trotz eines gravierenden Dienstvergehens noch tragbar ist, nach dem Zweck der disziplinarrechtlichen Sanktionierung stets in Ansehung der gesamten Persönlichkeit zu beantworten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 40 f. m. w. , juris, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 32, juris).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14

    Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Fähigkeit des Beamten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wegen einer Störung im Sinne von § 20 StGB erheblich gemindert war, sind die Verwaltungsgerichte folglich gehalten, die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 B 15.14 -, Rn. 18, juris).

    Das heißt, dass er ohne die pflichtwidrige Verwertung der Gelder oder Güter von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abgeschnitten wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 B 15.14 -, Rn. 7 m. w. , juris).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11

    Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Schulleiters ist unmöglich und muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 64.11 -, Rn. 11, juris).

    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss vom Grundsatz her mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    c) Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 LDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten insbesondere im Hinblick auf seinen allgemeinen Status und seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, Rn. 15, juris, und vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Danach kann allerdings offen bleiben, ob zusätzlich erschwerend einzubeziehen ist, dass der Beklagte aufgrund seiner herausgehobenen Stellung besondere Verantwortung trug und deshalb in besonderem Maße eine Vorbildfunktion zu erfüllen hatte (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 -, Rn. 62, juris, …und vom 4. April 2001 - 1 D 15.00 -, Rn. 55, juris;… Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, BDG, 6. Aufl., 2016, S. 120).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit; …

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Beurteilung medizinischer Kausalzusammenhänge durch das Tatsachengericht; …

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche …

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines …

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch …

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug - …

  • BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13

    Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das …

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2018 - 14 LB 2/17

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des innerdienstlichen Dienstvergehens des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten …

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt; …

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
  • BVerwG, 23.06.1978 - 1 D 60.77

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines innerdienstlichen …

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 D 47.92

    Diebstahl von Ausstattungsgegenständen der Bundespost - Hinterziehung von …

  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2024 - 14 LB 1/23

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten

    Rn. 274 3. Ist angesichts der Schwere des Dienstvergehens die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung, so kommt es für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall zu verhängenden Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beklagten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 2 Satz 1 LDG derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris Rn. 17; Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 120 ).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, juris Rn. 6; Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 121 ).

    Die langjährige Erfüllung dieser Verpflichtung kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen an das innerdienstliche Verhalten abgesenkt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, juris Rn. 13; Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 158 ).

    Die Prüfung, ob der betreffende Beamte im Beamtenverhältnis verbleiben darf, hat sich auf sein Amt als Ganzes und nicht nur auf einen begrenzten Tätigkeitsbereich (Amt im funktionellen Sinne) zu beziehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris Rn. 19; Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 159 ).

    Die darin liegende Härte für den Beklagten ist nicht unverhältnismäßig, denn sie beruht auf den schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Beklagten und ist ihm als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Rechtsverletzungen zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 161 ).

    Dies gilt gleichermaßen für die Aberkennung des Ruhegehaltes, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 55 …und vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 -, juris Rn. 29;… Senatsurteile vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, juris Rn. 51 , vom 22. Oktober 2019 - 14 LB 1/18 -, juris Rn. 123 und vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 162 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während …

    Rn. 177 Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus und, dass sich eine Wiederholung in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten ausschließen lässt (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 - juris Rn. 139 ;… BVerwG, Urt. v. 1. März 1977 - 1 C 99.76 -, juris Rn. 16;… OVG Lüneburg, Urt. v. 22. Juni 2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 16 ;… BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 60).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

    Die darin liegende Härte stellt sich für den Beklagten nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, Rn. 161, juris).
  • VG Schleswig, 14.07.2026 - 17 A 6/24

    Entfernung eines stellvertretenden Schulleiters aus dem Beamtenverhältnis nach …

    Rn. 104 Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus und, dass sich eine Wiederholung in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten ausschließen lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. März 1977 - 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 - juris Rn. 139 ; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22. Juni 2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).
  • VG Schleswig, 08.01.2026 - 17 A 10/23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Pflicht zur …

    Rn. 68 Die zweckwidrige Verwaltung des dem Schulzweck dienenden Vermögens durch die Beklagte stellt einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur Uneigennützigkeit und allgemeine Wohlverhaltenspflicht sowie die Pflicht der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung eines Schulleiters dar (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 99 ).

    Die langjährige Erfüllung dieser Verpflichtung kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen an das innerdienstliche Verhalten abgesenkt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, juris Rn. 13; OVG Schleswig, Urteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 158 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2025 - 2 MB 9/24

    Fristlose Entlassung eines Beamten auf Probe; Disziplinarverfahren und …

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, juris Rn. 6; Senatsurteile vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 121 , …und vom 1. März 2024 - 14 LB 1/23 -, juris Rn. 275 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 09.10.2024 - 17 A 3/21

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Polizeihauptkommissar; Kürzung der …

    Die langjährige Erfüllung dieser Verpflichtung kann vorliegend daher nicht dazu führen, dass die Anforderungen an das innerdienstliche Verhalten weiter abgesenkt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, Rn. 13; OVG Schleswig, Urteil vom 30.04.2021 - 14 LB 2/20 -, Rn. 158 ; beide juris), zumal der Beklagte, wie dargelegt, diese bereits (hinreichend) berücksichtigt hat.
  • VG Schleswig, 09.10.2024 - 17 A 8/23

    Disziplinarrecht: Verstoß gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

    Die Verletzung von Pflichten durch Vorgesetzte oder andere Beamte in hervorgehobener dienstlicher Stellung hat wesentlich größere Auswirkungen auf die allgemeine Dienstmoral und das Ansehen des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit als bei Beamten in untergeordneter Dienststellung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30.04.2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 115 m. w. N.).
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