Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 54 LFGB
Allgemeinverfügung; Anordnungsgrund; Betäubungsmittel; Hanf; Lebensmittel; Missbrauch zu Rauschzwecken; Vorwegnahme der Hauptsache
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 21.12.2021 - 4 B 321/21
- OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6/11 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14).Die Fachgerichte seien deshalb etwa bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten drohe, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstünden (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17 f.;… Stattgebender Kammerbeschl. v. 15.8.2002 - 1 BvR 1790/00 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, juris Rn. 34).
Die einstweilige Anordnung müsse dann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ergehen, da anderenfalls die Gefahr fortschreitender Rechtsvereitelung bestehe, es sei denn, der Anordnung stünden sonstige gewichtige Gründe entgegen (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 27).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend nur bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen angenommen, es liege eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechtsverletzung vor, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne (…vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.1.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 -, juris Rn. 23: "Nachdem der Verwaltungsgerichtshof offensichtlich davon ausgeht, daß der Beschwerdeführerin zu 1. bei Anwendung eines nicht angepaßten Zollkontingents unmittelbar der Konkurs droht, hätte er im Rahmen seiner Abwägungen auch prüfen müssen, ob durch diesen Konkurs das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz aller vermögenswerten Rechte, vgl. BVerfGE 83, 201 ) irreparabel verletzt wird und deshalb für die Dauer des Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Härteregelung getroffen werden mußte.";… Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, juris Rn. 32: fortschreitend endgültige Vereitelung mit Blick darauf, dass es um eine vorläufige Regelung im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses, also um einen zeitlich auf einen Schulabschluss fortschreitenden Lebenssachverhalt ging;… Beschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 17: Gebrauchmachen von einer befristeten Genehmigung; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 15: Wahrnehmung eines zeitlich begrenzten Kreistagsmandats).
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Die Fachgerichte seien deshalb etwa bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten drohe, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstünden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17 f.;… Stattgebender Kammerbeschl. v. 15.8.2002 - 1 BvR 1790/00 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, juris Rn. 34).Rn. 21 Das Bundesverfassungsgericht ist weiter davon ausgegangen, dass in gerichtlichen Eilverfahren eine umfassendere rechtliche Prüfung des im Hauptsacheverfahren in Rede stehenden materiellen Anspruchs von Verfassungs wegen geboten sei, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernehme sowie eine endgültige Verletzung der Rechte eines Beteiligten drohe und insoweit auch Grundrechtspositionen von Gewicht in Rede stünden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 15).
Die einstweilige Anordnung müsse dann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ergehen, da anderenfalls die Gefahr fortschreitender Rechtsvereitelung bestehe, es sei denn, der Anordnung stünden sonstige gewichtige Gründe entgegen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 24;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 27).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend nur bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen angenommen, es liege eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechtsverletzung vor, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne (…vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.1.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 -, juris Rn. 23: "Nachdem der Verwaltungsgerichtshof offensichtlich davon ausgeht, daß der Beschwerdeführerin zu 1. bei Anwendung eines nicht angepaßten Zollkontingents unmittelbar der Konkurs droht, hätte er im Rahmen seiner Abwägungen auch prüfen müssen, ob durch diesen Konkurs das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz aller vermögenswerten Rechte, vgl. BVerfGE 83, 201 ) irreparabel verletzt wird und deshalb für die Dauer des Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Härteregelung getroffen werden mußte.";… Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, juris Rn. 32: fortschreitend endgültige Vereitelung mit Blick darauf, dass es um eine vorläufige Regelung im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses, also um einen zeitlich auf einen Schulabschluss fortschreitenden Lebenssachverhalt ging; Beschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 17: Gebrauchmachen von einer befristeten Genehmigung;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 15: Wahrnehmung eines zeitlich begrenzten Kreistagsmandats).
- BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20
Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Rn. 25 "Der Einwand der Antragstellerin, dass der Missbrauch zu Rauschwecken bei Nutzhanfblättern mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 2 % ausgeschlossen sei, geht fehl und ergibt sich weder aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2021 (6 StR 240/20) noch aus der vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 28. Januar 2020 (4 KLs 804 Js 26499/18).Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24. März 2021 (6 StR 240/20 - juris) zwar festgestellt, dass der Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht grundsätzlich verboten ist, gleichsam aber auch, dass das Landgericht Braunschweig die Möglichkeit des Missbrauchs zu Rauschzwecken rechtsfehlerfrei festgestellt hat.
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Rn. 25 "Der Einwand der Antragstellerin, dass der Missbrauch zu Rauschwecken bei Nutzhanfblättern mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 2 % ausgeschlossen sei, geht fehl und ergibt sich weder aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2021 (6 StR 240/20) noch aus der vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 28. Januar 2020 (4 KLs 804 Js 26499/18).Dabei ist das Landgericht von einer Wirkstoffkonzentration von im Schnitt 0, 2 % THC ausgegangen (LG Braunschweig, Urteil vom 28.01.2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 - juris Rn. 210).
- BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Die Fachgerichte seien deshalb etwa bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten drohe, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstünden (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17 f.; Stattgebender Kammerbeschl. v. 15.8.2002 - 1 BvR 1790/00 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, juris Rn. 34).Die von der Rechtsprechung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG entwickelten Grundsätze zu Ausnahmen vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache stellten zu Recht regelmäßig auch auf den irreparablen Rechtsverlust als solchen oder das Zeitmoment ab, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu spät komme (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 15.8.2002 - 1 BvR 1790/00 -, juris Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
Stattgabe eines die Hauptsache vorwegnehmenden Antrags im einstweiligen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29 u. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).Rn. 15 a) Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1987 - 12 B 109/87
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3;… NdsOVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29 u. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).Rn. 15 a) Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Auch das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend nur bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen angenommen, es liege eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechtsverletzung vor, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne (…vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.1.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 -, juris Rn. 23: "Nachdem der Verwaltungsgerichtshof offensichtlich davon ausgeht, daß der Beschwerdeführerin zu 1. bei Anwendung eines nicht angepaßten Zollkontingents unmittelbar der Konkurs droht, hätte er im Rahmen seiner Abwägungen auch prüfen müssen, ob durch diesen Konkurs das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz aller vermögenswerten Rechte, vgl. BVerfGE 83, 201 ) irreparabel verletzt wird und deshalb für die Dauer des Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Härteregelung getroffen werden mußte."; Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, juris Rn. 32: fortschreitend endgültige Vereitelung mit Blick darauf, dass es um eine vorläufige Regelung im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses, also um einen zeitlich auf einen Schulabschluss fortschreitenden Lebenssachverhalt ging;… Beschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 17: Gebrauchmachen von einer befristeten Genehmigung;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 15: Wahrnehmung eines zeitlich begrenzten Kreistagsmandats). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Auch das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend nur bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen angenommen, es liege eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechtsverletzung vor, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.1.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 -, juris Rn. 23: "Nachdem der Verwaltungsgerichtshof offensichtlich davon ausgeht, daß der Beschwerdeführerin zu 1. bei Anwendung eines nicht angepaßten Zollkontingents unmittelbar der Konkurs droht, hätte er im Rahmen seiner Abwägungen auch prüfen müssen, ob durch diesen Konkurs das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz aller vermögenswerten Rechte, vgl. BVerfGE 83, 201 ) irreparabel verletzt wird und deshalb für die Dauer des Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Härteregelung getroffen werden mußte.";… Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, juris Rn. 32: fortschreitend endgültige Vereitelung mit Blick darauf, dass es um eine vorläufige Regelung im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses, also um einen zeitlich auf einen Schulabschluss fortschreitenden Lebenssachverhalt ging;… Beschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 17: Gebrauchmachen von einer befristeten Genehmigung;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 15: Wahrnehmung eines zeitlich begrenzten Kreistagsmandats). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22
Die Fachgerichte seien deshalb etwa bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten drohe, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könne, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstünden (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 28.9.2009 - 1 BvR 1702/09 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17 f.;… Stattgebender Kammerbeschl. v. 15.8.2002 - 1 BvR 1790/00 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, juris Rn. 34). - BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
BananenmarktVO und einstweiliger Rechtsschutz - Art. 14, 19 Abs. 4 GG, § 123 …
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …
- BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11
Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des …
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89
Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen …
- OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03
Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 13 B 452/01
Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport in einem Kreisgebiet; Erfüllung …
- OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22
Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der …
- OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem …
- OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1 …
- OVG Niedersachsen, 24.08.2022 - 14 ME 288/22
Nichtraucherschutz; Raucherraum; Rauchverbot; Spielerschutz; Spielhalle
Der Anordnungsgrund ist gleichzusetzen mit der Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 12;… NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 8 ME 221/10 -, juris Rn. 4;… Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 42. EL Februar 2022, § 123 Rn. 81).Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 15).
Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13 …und Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).
Rn. 11 Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 15;… NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).
- OVG Hamburg, 11.05.2022 - 3 Bs 293/21
Eilrechtsschutz gegen eine lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung; …
Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, 2 ER 301/89, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2022, 14 ME 116/22, juris Rn. 13;… OVG Münster, Beschl. v. 20.5.2021, 8 B 1967/20, NJW 2021, 2982, juris Rn. 5 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.1.2019, OVG 11 S 79.18, juris Rn. 6).Rn. 50 (1) Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2022, 14 ME 116/22, juris Rn. 15;… Beschl. v. 12.3.2012, 8 ME 159/11, juris Rn. 15;… VGH München, Beschl. v. 16.6.2020, 14 CE 20.1131, juris Rn. 23;… OVG Münster, Beschl. v. 11.4.2005, 13 B 1959/04, juris Rn. 41;… VGH Kassel, Beschl. v. 8.11.1995, 14 TG 3375/95, MDR 1996, 361, juris Rn. 9 ff.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).
Allein der etwaige Verlust wirtschaftlicher Vorteile für die Dauer des Hauptsacheverfahrens rechtfertigt nicht die Vorwegnahme der Hauptsache (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2022, 14 ME 116/22, juris Rn. 18;… Kuhla, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 60. Ed. Stand: 1.7.2021, § 123 VwGO Rn. 129).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2025 - 3 M 67/25
Vergabe von Rettungsdienstleistungen; sog. verdrängende Konkurrentenklage im …
Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (zum Ganzen: NdsOVG, Beschluss vom 27. April 2022 - 14 ME 116/22 - juris Rn. 13).(vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27. April 2022, a.a.O. Rn. 12).
Ein etwaiger Verlust wirtschaftlicher Vorteile für die Dauer des Hauptsacheverfahrens ist kein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil (NdsOVG, Beschluss vom 27. April 2022, a.a.O.).
- VG Braunschweig, 16.03.2023 - 1 B 263/22
ChemBiozidDV; Chemikalienrecht; Pflichten bei der Abgabe von Biozidprodukten
Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2022 - 14 ME 116/22 -, juris, Rn. 12;… OVG Hamburg, Beschl. v. 11.05.2022 - 3 Bs 293/21 -, juris Rn. 49).Allein der etwaige Verlust wirtschaftlicher Vorteile für die Dauer des Hauptsacheverfahrens rechtfertigt allerdings nicht die Vorwegnahme der Hauptsache (Nds. OVG, Beschl. v. 27.4.2022, 14 ME 116/22 -, juris Rn. 18;… Kuhla, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: Juli 2021, § 123 VwGO Rn. 129).
Die schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigung muss sich - bei der Prüfung des Anordnungsgrundes - gerade auch daraus ergeben, dass der jeweilige Antragsteller gezwungen wird, auf eine Hauptsacheentscheidung zu warten und die begehrte vorläufige Regelung nicht ergeht (Nds. OVG, Beschl. v. 27.4.2022, 14 ME 116/22 -, juris Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung; …
Der Anordnungsgrund ist gleichzusetzen mit der Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 12;… NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 8 ME 221/10 -, juris Rn. 4;… Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 42. EL Februar 2022, § 123 Rn. 81).Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 15).
- VG Braunschweig, 20.03.2024 - 2 B 105/24
Anordnungsgrund; Existenzgefährdung; Vorwegnahme der Hauptsache; Ablehnung einer …
Ein solcher, unzumutbarer und anders nicht abwendbarer Nachteil kann dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (Nds. OVG, Beschluss vom 27.04.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 15).Eine solche Grundrechtsbeeinträchtigung genügt jedoch nicht, um die Vorwegnahme der Hauptsache zu rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.04.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 22).
Jedenfalls ergibt angesichts der Vielzahl der vom LBA im Bescheid vom 10.01.2024 aufgeführten Verstöße gegen Dokumentationspflichten nicht bereits eine summarische Prüfung, dass ihm ein Anordnungsanspruch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (…vgl. VGH Baden-Württemberg, a. a. O., Rn. 5) bzw. eindeutig erkennbar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.04.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 23) zusteht.
- OVG Niedersachsen, 12.09.2025 - 2 ME 23/25
Anordnungsgrund; Antragsänderung; Beschwerdeverfahren; Regelungsanordnung; …
Dabei ist einstweiliger Rechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (…BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 22). - VG Schleswig, 08.06.2026 - 6 B 15/26
Informationszugang zu Bauakten des Vermieters
Allein etwaige wirtschaftliche Einbußen für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens rechtfertigen nicht die Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. April 2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 18). - VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140
Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung …
Dies ist jedoch allein beim Verlust wirtschaftlicher Vorteile für die Dauer des Hauptsacheverfahrens noch nicht anzunehmen, sondern kommt vielmehr (erst) bei einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 - juris Rn. 12 ff.). - VG Münster, 12.12.2025 - 9 L 1235/25 Rn. 19 Vgl. im Übrigen auch dazu, dass allein der etwaige Verlust wirtschaftlicher Vorteile für die Dauer des Hauptsacheverfahrens kein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil ist, etwa Kuhla, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, 75. Edition, Stand 1. Juli 2025, § 123 VwGO Rn. 156b; OVG Niedersachen, Beschluss vom 27. April 2022 - 14 ME 116/22 -, juris, Rn. 18.
- VG München, 05.05.2025 - M 15 E 25.1892
Antrag auf einstweilige Anordnung, Ausbildungsförderung, Erlassstipendium, …
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