Rechtsprechung
| LG Köln, 25.02.2019 - 14 O 68/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Sonstiges
- lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
LG Köln verbietet Agentur in New York Bilderklau auf Instagram
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.06.2020 - 14 O 68/19
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 5 U 55/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15
Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Es entspricht mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB unabhängig von Wirksamkeitszweifeln nach dem Policenmodell geschlossener Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102; BVerfG VersR 2015, 693) wegen widersprüchlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sein kann, und zwar unter Umständen selbst dann, wenn eine etwa erforderliche Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris) (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris).Auch ein nicht verfristeter Widerspruch gegen einen Versicherungsvertrag kann verwirkt sein, wenn im Einzelfall besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs verwehren, insbesondere weil der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten gegenüber dem Versicherer den begründeten Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris).
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Bei § 242 BGB handelt sich um eine zentrale Rechtsnorm, die Fairness im Rechtsverkehr einfordert (…Schubert, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 242 Rn. 2) und die - in eng begrenztem Umfang - widersprüchliches Verhalten untersagt: Dieses ist ganz allgemein dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175; Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, BGHZ 204, 145; SaarlOLG, Urteil vom 28. November 2018 - 2 U 39/17, BeckRS 2018, 40365). - BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Es entspricht mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB unabhängig von Wirksamkeitszweifeln nach dem Policenmodell geschlossener Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102; BVerfG VersR 2015, 693) wegen widersprüchlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sein kann, und zwar unter Umständen selbst dann, wenn eine etwa erforderliche Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris) (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris).
- BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Bei § 242 BGB handelt sich um eine zentrale Rechtsnorm, die Fairness im Rechtsverkehr einfordert (…Schubert, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 242 Rn. 2) und die - in eng begrenztem Umfang - widersprüchliches Verhalten untersagt: Dieses ist ganz allgemein dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175; Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, BGHZ 204, 145; SaarlOLG, Urteil vom 28. November 2018 - 2 U 39/17, BeckRS 2018, 40365). - BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Es entspricht mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB unabhängig von Wirksamkeitszweifeln nach dem Policenmodell geschlossener Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102; BVerfG VersR 2015, 693) wegen widersprüchlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sein kann, und zwar unter Umständen selbst dann, wenn eine etwa erforderliche Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris) (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris). - BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Eine Rechtsausübung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 103/11, NJW-RR 2013, 757). - BGH, 26.09.2018 - IV ZR 304/15
Fondsgebundene Rentenversicherung: Erstreckung des Widerrufs des nach dem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Ob ausnahmsweise bei besonders gravierenden Umständen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers auf den Bestand des Versicherungsvertrages auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung angenommen werden kann, ist der tatrichterlichen Beurteilung im Einzelfall vorbehalten (BGH, Urteil vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367). - OLG Düsseldorf, 24.10.2016 - 4 U 131/16
Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Mit seiner wiederholten Bitte, den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen, hat der Kläger gegenüber der Beklagten nämlich eindeutig und unmissverständlich deutlich gemacht, dass er diesen in jedem Fall fortsetzen wollte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2017, 535); die Wiederinkraftsetzung, die in rechtlicher Hinsicht einem Neuabschluss gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 37/92, VersR 1994, 39; Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris;… Reiff, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 165 Rn. 19 und § 166 Rn. 8) ist daraufhin erfolgt und der Vertrag wurde bis zu seinem regulären Ablauf im Jahre 2018, d.h. weitere neun Jahre lang, ohne erkennbare Zwischenfälle fortgeführt. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 37/92
Rücktritt vom Vertrag über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verletzung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Mit seiner wiederholten Bitte, den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen, hat der Kläger gegenüber der Beklagten nämlich eindeutig und unmissverständlich deutlich gemacht, dass er diesen in jedem Fall fortsetzen wollte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2017, 535); die Wiederinkraftsetzung, die in rechtlicher Hinsicht einem Neuabschluss gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 37/92, VersR 1994, 39; Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris;… Reiff, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 165 Rn. 19 und § 166 Rn. 8) ist daraufhin erfolgt und der Vertrag wurde bis zu seinem regulären Ablauf im Jahre 2018, d.h. weitere neun Jahre lang, ohne erkennbare Zwischenfälle fortgeführt.
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 30.06.2020 - 14 O 68/19 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.06.2020 - 14 O 68/19
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 5 U 55/20
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 5 U 55/20
Treuwidrigkeit bei Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2020 - 14 O 68/19 - einstimmig ohne mündliche Verhandlung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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