Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer bei einer nach dem Gesellschaftsvertrag neben der freiberuflich auch gewerblich tätigen Steuerberatungs-GmbH möglich; Vollkaufmannseigenschaft als Kriterium für die Staffelung des Grundbeitrags - Leistungskraft des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 2 Abs. 1; IHKG § 2 § 3 Abs. 3, Abs. 4
Gewerberecht: Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 30.07.1997 - 5 K 1837/95
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 266 (Ls.)
- DVBl 1999, 57 (Ls.)
- DVBl 1999, 57 DÖV 1999, 479 (Ls.)
- DVBl 1999, 57 L
- DÖV 1999, 479 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 14 S 1872/94
Heranziehung zum IHK-Beitrag: Gewerbesteuerveranlagung von Freiberuflern, hier: …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Die Verpflichtung, gleichzeitig der IHK und der Steuerberaterkammer anzugehören, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (wie Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94).In der Rechtslehre wird allerdings teilweise die Ansicht vertreten, daß im Falle einer in der Rechtsform der GmbH betriebenen - und allein deswegen kraft Gesetzes (§ 2 Abs. 2 GewStG) gewerbesteuerpflichtigen - Gesellschaft eine Zugehörigkeit zur IHK gleichwohl ausscheidet, wenn die GmbH nach ihrem Unternehmensgegenstand ausschließlich nichtgewerbliche Ziele verfolgt (so Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.5.1996, GewArch. 1996, 413; Urteil vom 27.11.1996, GewArch. 1997, 153; Jahn, Beitragsrecht, GewArch. 1997, 177, 181;… Frentzel-Jäckel-Junge, IHKG, 5. Aufl., § 2 S. 147; offengelassen in BVerwG, Urteil vom 25.10.1977, GewArch. 1978, 128; Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94; a.A. OVG NW, Urteil vom 24.2.1997, GewArch. 1997, 200).
Die hieraus folgende doppelte Beitragspflicht zur Steuerberaterkammer einerseits und zur IHK andererseits ist Folge der gesetzlichen Mitgliedschaft und ist, wie der Senat bereits früher entschieden hat, insoweit auch nicht grundsätzlich verfassungswidrig (Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94; sowie OVG NW…, Urteil vom 24.2.1997, a.a.O.).
Eine Benachteiligung der Klägerin gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist damit schon deshalb nicht ersichtlich, weil auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei der Beklagten kammerzugehörig und nach Maßgabe ihres Gewerbeertrags/Gewinns aus Gewerbebetrieb beitragspflichtig wäre, wenn sie sich neben der freiberuflichen Steuerberatung gleichzeitig auch einer gewerblichen Tätigkeit widmet (vgl. Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94; Jahn, GewArch. 1997, 177, 180).
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 17.7.1995 - A 14 S 1872/94), liegt bei mehrfacher Mitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Kammern jedenfalls dann keine unzulässige Doppelbelastung und kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, wenn - wie hier - jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeit der Beitragsveranlagung zugrunde gelegt wird.
Eine (weitergehende) Beitragsermäßigung unter Anwendung der in § 3 Abs. 4 Satz 3 IHKG für Apothekeninhaber vorgesehenen Regelung schied hier aus, weil die Heranziehung der Apotheken zu einem doppelten Beitrag insoweit an ein und dieselbe (gewerbliche) Tätigkeit anknüpft (vgl. Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94) und auf dieser Grundlage auch die Höhe der Umlage ermittelt wird, im Fall der Klägerin als Steuerberatungsgesellschaft die Veranlagung aber von vornherein auf den Grundbeitrag beschränkt worden war.
Ob auch bereits der in der Beitragsordnung verwandte Begriff des "Erfordernisses eines vollkaufmännischen Geschäftsbetriebs" Formkaufleute nach § 6 HGB einschloß, weil mit einer derartigen Formulierung allgemein die Handelsregisterfähigkeit zum Abgrenzungsmaßstab genommen wird (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94;… Frentzel a.a.O., § 3 S. 188; OVG NW, Urteil vom 24.2.1997, GewArch. 1997, 200, 202), kann vorliegend dahinstehen, weil die Beklagte nach ihrer Beitragsordnung ("insbesondere") nicht gehindert wäre, in der Haushaltssatzung auch andere als die in der Beitragsordnung beispielhaft aufgeführten Staffelungskriterien zu wählen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 4720/94
Gewerberecht: Begriff der Betriebsstätte i.S. von § 2 Abs. 1 IHKG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Die hieraus folgende doppelte Beitragspflicht zur Steuerberaterkammer einerseits und zur IHK andererseits ist Folge der gesetzlichen Mitgliedschaft und ist, wie der Senat bereits früher entschieden hat, insoweit auch nicht grundsätzlich verfassungswidrig (Beschluß des Senats vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94; sowie OVG NW, Urteil vom 24.2.1997, a.a.O.).Gegen diese Beschränkung der Erlaßregelung auf Minderkaufleute wurden auch in der Rechtsprechung keine Einwendungen erhoben (vgl. Jahn, GewArch. 1997, 177, 186, Anmerk. 107 unter Hinweis OVG NW, Urteil vom 24.2.1997 - 25 A 4720/94).
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Damit ist auch auszuschließen, daß eine Ungültigkeit der vorgenannten, auf die Klägerin als Vollkaufmann (§§ 13 Abs. 3 GmbHG, 6 HGB) nicht unmittelbar anwendbaren Bestimmung wegen des Sinnzusammenhangs und der in Einzelteile nicht aufspaltbaren Einheit der gesamten Beitragsregelung (zu dieser Problematik vgl. Urteil des Senats vom 18.4.1986 - 14 S 365/84; BVerfG, Beschluß vom 12.11.1958, BVerfGE 8, 274; BVerwG, Urteil vom 14.8.1987, NVwZ 1988, 361) Einfluß auf die Gültigkeit der im Fall der Klägerin einschlägigen Bestimmung über die Erhebung eines einheitlichen Grundbeitrags für vollkaufmännische Kammerzugehörige hat. - BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86
Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Damit ist auch auszuschließen, daß eine Ungültigkeit der vorgenannten, auf die Klägerin als Vollkaufmann (§§ 13 Abs. 3 GmbHG, 6 HGB) nicht unmittelbar anwendbaren Bestimmung wegen des Sinnzusammenhangs und der in Einzelteile nicht aufspaltbaren Einheit der gesamten Beitragsregelung (zu dieser Problematik vgl. Urteil des Senats vom 18.4.1986 - 14 S 365/84; BVerfG, Beschluß vom 12.11.1958, BVerfGE 8, 274; BVerwG, Urteil vom 14.8.1987, NVwZ 1988, 361) Einfluß auf die Gültigkeit der im Fall der Klägerin einschlägigen Bestimmung über die Erhebung eines einheitlichen Grundbeitrags für vollkaufmännische Kammerzugehörige hat. - OVG Niedersachsen, 23.06.1997 - 8 L 310/97
Grundbeitragsstaffelung für IHK-Beitrag; Grundbeitragsstaffelung; IHK-Beitrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Der an die Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister anknüpfende Begriff des "vollkaufmännischen Kammerzugehörigen" stellt ein an der Leistungskraft des Kammerzugehörigen orientiertes (§ 3 Abs. 3 S 2 IHKG 1992) zulässiges Kriterium für die Staffelung des Grundbeitrags dar (aA OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.6.1997, GewArch 1998, 160).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach …
Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung stehen der Handwerkskammer, wie der Senat bereits für die Veranlagung zu IHK-Beiträgen entschieden hat (Urt. v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66), bei der Ausgestaltung des Beitragsmaßstabs ein weitgehender Gestaltungsspielraum zu.Im Hinblick auf das ihr eröffnete weite normative Ermessen (vgl. Urt. des Senats v. 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, GewArch 1989, 328, 329) war die Beklagte weder genötigt, bei Handwerkern in der Rechtsform der juristischen Person den Grundbeitrag - entsprechend dem Beitragsmaßstab bei natürlichen Personen und Personengesellschaften - ebenfalls nach der Höhe des Gewerbeertrags zu staffeln, noch ist die grundsätzlich höhere Belastung juristischer Personen im Verhältnis zu natürlichen Personen und Personengesellschaften rechtlich zu beanstanden.
Letzteres rechtfertigt sich, wie der Senat bereits im Hinblick auf die vergleichbare Problematik bei IHK-Beiträgen entschieden hat (Urt. des Senats v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66), auf Grund der steuerrechtlichen Besonderheiten in der Behandlung juristischer Personen, insbesondere der allein juristischen Personen eröffneten Möglichkeit, bei Mitarbeit des Betriebsinhabers dessen Entnahmen als Geschäftsführergehalt vom Gewerbeertrag/Gewinn abzuziehen (…vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Urt. v. 09.03.1993, GewArch 1993, 485, VG Magdeburg, Urt. v. 22.02.2001, GewArch 2001, 347;… VG Neustadt, Urt. v. 19.08.1994, GewArch 1997, 299;… VG Köln, Urt. v. 18.04.1996, GewArch 1996, 423;… VG Ansbach, Urt. v. 29.03.1999, GewArch 1999, 252;… zweifelnd VG Weimar, Urt. v. 23.10.1995 - 8 K 927/94 -, Juris).
Denn aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung ist die Beklagte nicht genötigt, bei der Ausgestaltung des Beitragsmaßstabs allen nur denkbaren Sachverhalten Rechnung zu tragen (Urt. des Senats v. 17.06.1998, a.a.O.).
- VG Leipzig, 08.11.2006 - 5 K 1328/06
Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK, …
Diese unterschiedliche Aufgabenstellung rechtfertigt eine Doppelmitgliedschaft (…vgl. OVG NW, Urt. v. 24.2.1997, aaO.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.6.1998, GewArch 1999, 66, 67).Ungeachtet dessen ist das Merkmal der Handelsregistereintragung unter Berücksichtigung des den Industrie- und Handelskammern bei der Beitragsgestaltung eingeräumten Spielraums, der aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung Typisierungen und Pauschalierungen zulässt, auch unter dem Gesichtspunkt der Leistungskraft ein zulässiges Differenzierungskriterium (…vgl. OVG NW, Beschl. v. 14.2.2000, aaO., S. 255 f.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.6.1998, aaO., S. 67 ff.).
Wenn der Gesetzgeber sich zur Definition der Gruppe der privilegierten Kleingewerbetreibenden (u.a.) des Merkmals der (nicht vorliegenden) Handelsregistereintragung bedient, bestätigt dies, dass er dieses Merkmal als zulässiges Staffelungskriterium anerkennt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.6.1998, aaO., S. 68).
Insbesondere verstößt eine Staffelung des Grundbeitrags nach dem Kriterium der Handelsregistereintragung nicht gegen den Gleichheitssatz, der in diesem Zusammenhang die übermäßige Belastung einzelner Mitglieder im Verhältnis zu anderen verbietet sowie eine unterschiedliche Behandlung einzelner Kammerzugehöriger nur in dem Umfang zulässt bzw. gebietet, wie zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen bzw. erfordern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.6.1998, aaO., S. 68).
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer - …
Diese unterschiedliche Aufgabenstellung rechtfertigt eine Doppelmitgliedschaft (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17.6.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66 ; OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 25 A 2531.94 -, GewArch 1997, 200 ).Für den Fall der Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern folgt hieraus, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94 - Senatsurteil vom 16.7.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66 ; BGH, Beschluss vom 25.1.1999 - AnwZ (B) 48/98 -, NJW 1999, 1402).
- VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04
IHK; Steuerberaterkammer; Doppelmitgliedschaft; Kammerbeitrag; Bemessung; …
Zutreffend hat die Beklagte danach gegenüber der Klägerin, deren Kammerzugehörigkeit nach § 2 Abs. 1 IHKG zwischen den Beteiligten nicht umstritten ist (vgl. dazu die die Klägerin betreffenden Urteile des VG Freiburg v. 30.07.1997 - 5 K 1837/95 - und des VGH Bad.-Württ, v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66), gemäß Nr. 111 2 der Haushaltssatzungen für die Rechnungsjahre 2001 und 2004 im Wege der (vorläufigen) Veranlagung einen Grundbeitrag in Höhe von jeweils 180,-- EUR festgesetzt.Der Gleichheitsgrundsatz lässt eine unterschiedliche Behandlung einzelner Kammerzugehöriger nur in dem Umfang zu, wie zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (…BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.; Beschl. v. 29.04.1999 - 14 S 190/99 -).
Schon aus Gründen der Praktikabilität und Verfahrensvereinfachung ist eine pauschalierende Betrachtung ausreichend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.;… VG Würzburg, Urt. v. 08.03.1995, GewArch 1995, 293).
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 14 S 353/00
Pflichtmitgliedschaft in IHK verfassungsgemäß
Der Senat hat, wie er bereits in seinem Urteil vom 17.6.1998 (14 S 38/98, GewArch 1999, 66 = DÖV 1999, 479) näher dargelegt hat, keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einer IHK.Diese Erwägungen sind sachgerecht und stehen, soweit es die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtmitgliedschaft bei der IHK betrifft, auch mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. Urt. d. Senats v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, a.a.O., sowie BVerwG, Urt. v. 21.07.1998 - 1 C 32.97 -, a.a.O., 410).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 4 A 93/99
Gewerberecht: Beitragserhebung durch die IHK
Rn. 14 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 -, GewArch 1990, 398, 400; OVG NRW, Urteil vom 26. Mai 1992 - 5 A 403/91 -, GewArch 1992, 416, 417; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66, 68.Rn. 16 vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 1998, aaO, m. w. Nachw.; Nds. OVG, Urteil vom 12. November 1998 - 8 L 3941/98 -, GewArch 1999, 75 (unter Hinweis auf den Wortlaut von § 3 Abs. 4 Satz 1 IHKG),.
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung
Denn die Anknüpfung an einen geringen Gewerbeertrag oder einen geringen Gewinn aus Gewerbebetrieb bei gleichzeitigem Fehlen einer Handelsregistereintragung ist ein sachgerechtes Kriterium, um typischerweise besonders leistungsschwache Gewerbetreibende zu entlasten (vgl. Senat, Urt. vom 17.06.1998 - 6 S 38/98 -, GewArch 1999, 66, Rn. 27; BVerwG…, Urt. vom 21.03.2000 - 1 C 15/99 -, DVBl. 2000, 1796, Rn. 12 ff; jeweils zur Staffelung des Grundbeitrags). - VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98
Verbandsrecht; doppelte Kammerzugehörigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft
Während nämlich der Schwerpunkt der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer in der Wahrnehmung des Gesamtinteresses von Gewerbetreibenden und in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft liegt, hat die Steuerberaterkammer gemäß § 76 StBerG die Aufgabe, die beruflichen - nicht wirtschaftlichen - Belange ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen, ist also eine reine Berufsorganisation (OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200, 201; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66;… Frentzel/Jäckel/Junge, IHKG, 6. Auflage 1999, Rnr. 10 zu § 2 IHKG; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 B 60.01 - GewArch 2002, 69 zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Doppelmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und der landesrechtlichen Apothekerkammer unter Hinweis auf die unterschiedliche Aufgabenstellung).Ob sie von dieser Befugnis auch Gebrauch macht oder aus diesem Tätigkeitsbereich gar Gewinne erzielt, ist für die Kammerzugehörigkeit unerheblich (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66).
- VG Arnsberg, 11.08.2002 - 13 K 2602/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Beitragsbescheides einer Industrie- und …
Rn. 32 Vgl. hierzu näher: OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Februar 2000, a.a.O., und vom 22. März 1999 - 4 A 2669/96 - sowie Urteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 2531/94 -, GewArch 1997, 200, 202; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66, 68; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Januar 1997, a.a.O.; a.A.: OVG Niedersachsen, Urteil vom 12. November 1998 - 8 L 3941/98 -, GewArch 1999, 75.Rn. 34 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1998, a.a.O., S. 69.
- VG Würzburg, 09.11.2011 - W 6 K 11.655
IHK-Beitrag; Grundbeitrag; keine Verjährung; Pflichtmitgliedschaft; kein Verstoß …
Ob die Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister ein an der Leistungskraft des Kammerzugehörigen orientiertes Kriterium für die Staffelung des Grundbeitrages ist, (so VGH Mannheim, U.v. 17.06.1998, DÖV 1999, 479; VG Karlsruhe, U.v. 21.04.1998, Az: 1 K 2075/96, GewArch 1998, 423, 424; VG Hamburg, U.v. 24.11.1997, Az: 21 VG 6931/96), kann aufgrund der Neuregelung des § 3 Abs. 3 Satz 2 IHKG dahinstehen, da jetzt neben der Leistungskraft ausdrücklich auch Art und Umfang des Gewerbebetriebs erwähnt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - 4 A 1168/96
Gewerberecht: Veranlagung zum IHK-Beitrag
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2001 - 11 A 11224/00
- VG Aachen, 19.09.2003 - 7 K 1566/02
Erhebung von Kammerbeiträgen
- VG Sigmaringen, 05.12.2001 - 2 K 1660/01
Betriebsstätte eines überregionalen Unternehmens
- VG Arnsberg, 13.12.2002 - 13 K 690/02
Voraussetzungen für eine Kammerzugehörigkeit zur IHK; Rechtmäßigkeit einer …
- OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 2600/98
Beitragspflicht einer Steuerberatungsgesellschaft; Beitragspflicht; Kammerrecht; …
- OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 8 L 3941/98
Bemessung des IHK-Grundbeitrags;; Geschäftsbetrieb, vollkaufmännischer; …
- VG Köln, 19.09.2002 - 1 K 1197/01
IHK-Beitrag Grundgesetezs Europarecht
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