Rechtsprechung
| LAG Köln, 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06 |
Volltextveröffentlichung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG
Krankheitsbedingte Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 11.05.2006 - 8 Ca 7964/05
- LAG Köln, 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06
- LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus LAG Köln, 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06
Dabei kommt den vor Ausspruch der Kündigung aufgetretenen Fehlzeiten eine ausschlaggebende Indizwirkung zu, (BAG-Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, NZA 1990, Seite 307). - BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Auszug aus LAG Köln, 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06
Rn. 40 Der Unterlegene kann notfalls die Abänderung im Wege der Restitutionsklage erreichen, (s. BAG-Urteil vom 13.09.1985 - 2 AZR 587/94 - NZA 1996, Seite 81 ff.; BAG-Urteil vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - NZA 1992, Seite 1073 ff.). - BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94
Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …
Auszug aus LAG Köln, 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06
Rn. 40 Der Unterlegene kann notfalls die Abänderung im Wege der Restitutionsklage erreichen, (s. BAG-Urteil vom 13.09.1985 - 2 AZR 587/94 - NZA 1996, Seite 81 ff.; BAG-Urteil vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - NZA 1992, Seite 1073 ff.).
- LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter; …
Der Rechtsstreit des LAG Köln 14 Sa 1015/06 wird wieder aufgenommen:.Die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 11.05.2006 in Sachen 8 Ca 7964/05 und des LAG Köln vom 20.11.2006 in Sachen 14 Sa 1015/06 werden teilweise abgeändert:.
Der Kläger begehrt im Wege einer Restitutionsklage die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17.08.2005, die das LAG Köln in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 20.11.2006 in Sachen 14 Sa 1015/06 als rechtswirksam angesehen hat, nicht aufgelöst wurde, da es entgegen § 85 SGB IX an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes zu dieser Kündigung gefehlt habe.
Wegen des Sach- und Streitstandes im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 14 Sa 1015/06 wird zunächst auf den Tatbestand des Urteils des LAG Köln in dieser Sache vom 20.11.2006 verwiesen.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht dauerte im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 14 Sa 1015/06 noch an.
Das die Kündigungsschutzklage des Klägers abschlägig bescheidende Berufungsurteil vom 20.11.2006 in Sachen 14 Sa 1015/06 wurde dem Kläger am 04.01.2007 zugestellt.
die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 11.05.2006, 8 Ca 7964/05, und des LAG Köln vom 20.11.2006, 14 Sa 1015/06, abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 17.08.2005 nicht aufgelöst wurde;.
Auf die erforderliche Fortsetzung der mündlichen Verhandlung hin war das Berufungsurteil der 14. Kammer des LAG vom 20.11.2006 in Sachen 14 Sa 1015/06 abzuändern und festzustellen, dass die streitige Kündigung vom 17.08.2005 rechtsunwirksam ist und das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst hat.
- LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06
Krankheitsbedingte Kündigung
Damit hat die Klägerin in drei von vier Jahren, die der Kündigung vorangingen, krankheitsbedingte Fehlzeiten aufgewiesen, die als überdurchschnittlich zu qualifizieren sind (weitergehend LAG Köln, Urteil vom 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06, zu II. 2. a) der Gründe, wonach auch Fehlzeiten, die unter sechs Wochen lägen, jedenfalls für die Fehlzeitenquote in ihrer Summationswirkung im Rahmen der negativen Gesundheitsprognose zu berücksichtigen seien).Erst dann wäre diesem Vorbringen nachzugehen und u.U. ein arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten einzuholen (so ausdrücklich LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.11.2005 - 3 Sa 320/05, NZA-RR 2006, 129, 130 f.; LAG Köln, Urteil vom 20.11.2006 - 14 Sa 1015/06, zu II. 2. a) der Gründe).
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