Rechtsprechung
| LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsverhältnis; Ruhen; Beendigung; Abwicklung; Auflösung; Einigungsvertrag; Verwaltungsakt; Rechtswirkung ; Bekanntgabe; Ministerium für Wirtschaft ; DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.06.1991 - 63 Ca 11.206/90
- ArbG Berlin, 03.06.1991 - 63 Ca 11206/90
- LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
- BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Das wird auch daran deutlich, daß das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen des Einigungsvertrages auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft hat und nicht die den Behörden eingeräumte Entscheidungsbefugnis über Überführung oder Abwicklung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 , unter B der Gründe).Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zwingt nicht zu der Annahme, die Auflösungsentscheidung sei rechtlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren.
Zum anderen hat gerade das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. April 1991 - a.a.O. unter 111, 3 d) cc) der Gründe die besondere Berücksichtigung ehemaliger Mitarbeiter der aufgelösten Einrichtungen gefordert, um die sozialen Härten der Regelung des Einigungsvertrages abzumildern.
Da der Kläger keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen hat, daß ihm unter Berücksichtigung sozialer Auswahlkriterien ein Angebot zur Weiterbeschäftigung von der Beklagten hätte unterbreitet werden müssen, kann die Frage dahinstehen, welche rechtlichen Auswirkungen hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintreten, sofern der Arbeitgeber besonders benachteiligten Arbeitnehmern keine begründete Aussicht auf eine neue Stelle im öffentlichen Dienst bietet (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 a.a.O. unter III 3 d), cc) der Gründe).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Die Außenwirkung muß nach dem objektiven Sinngehalt der Regelung "intendiert" sein (BVerwGE 60, 144, 145 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] ; 77, 268, 271 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 83/84] ;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, 1990, § 9 Rdnr. 27). - BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Die Außenwirkung muß nach dem objektiven Sinngehalt der Regelung "intendiert" sein (BVerwGE 60, 144, 145 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] ; 77, 268, 271 [BVerwG 20.05.1987 - 7 C 83/84] ;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, 1990, § 9 Rdnr. 27).
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Die tragenden Gründe der Entscheidung, die an der Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG teilnehmen (BVerfGE 40, 88, 93) [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74] , lassen zwar erkennen, daß das Bundesverfassungsgericht die Vorstellung hatte, die Auflösungsentscheidung sei als Verwaltungsakt anzusehen. - BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
So ist in vergleichbaren Fällen von Schließungsentscheidungen behördlicher Einrichtungen nur dann von einer unmittelbaren Außenwirkung für Dritte ausgegangen worden, wenn diese Träger besonderer Grundrechte waren, wie in Fällen der Schließung von Schulen die Eltern in ihrer Pflicht, ihre Kinder zur Schule zu schicken und Schüler in ihrem Bildungsanspruch betroffen wurden (BVerwGE 18, 40, 41 [BVerwG 31.01.1964 - VII C 65/62] ; BVerwG in BVBL 66, 862 und 78, 640;… Maurer a.a.O., § 21 Rdnr. 68). - LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 44/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
Auszug aus LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Unter Auflösung bzw. Abwicklung als tatsächliche Voraussetzung für die in Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 G-EV angeordnete Rechtsfolge ist die tatsächliche Auflösung bzw. Abwicklung zu verstehen und nicht die vorausgegangene Organisationsentscheidung über die Auflösung bzw. Abwicklung in der rechtlichen Form eines Verwaltungsakts mit der zu seiner Wirksamkeit notwendigen Bekanntgabe gegenüber dem Belasteten gemäß §§ 35, 41, 43 Verwaltungsverfahrensgesetz (so auch LAG Berlin vom 18.11.1991 - 12 Sa 44/91 ).
- LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Die Entscheidung ist auch, worauf es ankommt, (vgl. hierzu sämtliche bisher bekannten Entscheidungen des LAG Berlin, zum Beispiel 12 Sa 44/91, 9 Sa 45/91, 14 Sa 39/91, 3 Sa 84/91, 3 Sa 50/91 u.a.) tatsächlich verwirklicht worden. - LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Feststellungsklage; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beitritt; Ruhen; DDR; …
Danach muß der Arbeitnehmer von der einschneidenden Rechtsfolge des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses, die durch die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auflösung der Einrichtung eintritt, ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses in Kenntnis gesetzt werden (so auch LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 14 Sa 39/91 -).
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