Rechtsprechung
| VGH Hessen, 01.11.1990 - 14 TH 2764/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 GastG, § 2 Abs 1 GastG, § 23 Abs 2 S 1 GastG, § 31 GastG, § 15 Abs 2 GewO
Gaststättenerlaubnis für den Getränkeausschank zum Einheitspreis in Vereinsräumen an Vereinsmitglieder - vereinsknowhow.de
GaststG §§ 1 I, 2 I, 23 II, 31; GewO § 15 II
Ausschank von Getränken in Vereinsräumen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 27.08.1990 - III/V H 1513/90
- VGH Hessen, 01.11.1990 - 14 TH 2764/90
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 805
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1982 - 6 S 2258/81
Gaststätte; Gewerbsmäßigkeit bei Verwendung des Überschusses für Vereinszwecke
Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1990 - 14 TH 2764/90
Zum anderen ist es nicht erforderlich, daß der Betreiber Gewinne für sich selbst erzielen will; es reicht vielmehr aus, wenn mit dem wirtschaftlichen Überschuß tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt werden sollten (VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.11.82 - 6 S 2258/81 - GewArch 1983, S. 94/95).
- VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 2257/15
Nicht rechtsfähiger Verein als Betreiber einer Gastwirtschaft; Feststellung der …
Werden in einem Betrieb Speisen und Getränke nicht unter dem ortsüblichen Preis abgegeben, lässt sich aus diesem Umstand in der Regel ohne Weiteres auf eine Absicht der Gewinnerzielung schließen, denn in den ortsüblichen Preisen sind Überschüsse für die Unternehmer mit eingerechnet (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 01.11.1990 - 14 TH 2764/90 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.09.1979 - 22.CE - 744/79 -, GewArch 1980, 31; OVG NRW, Beschluss vom 29.03.1976 - XIV B 249/76 -, GewArch 1976, 236; VG Halle (Saale), Urteil vom 13.10.2006 - 3 A 105/04 -, juris;… Michel/Kienzle/Pauly, a.a.O., § 1 Rn. 2;… Metzner, a.a.O., § 1 Rn. 14).Denn insoweit ist zwischen Gewinnerzielung und Gewinnverwendung zu unterscheiden (Nieders. OVG, Urteil vom 29.11.2001 - 7 L 3295/00 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 01.11.1990 - 14 TH 2764/90 -, juris;… Metzner, GastG, 6. Aufl, § 1 Rn. 16;… Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl., § 1 Rn. 6 f.).
- VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10
Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs
Rn. 41 Zur Bestimmung des Geltungsbereichs des Gesundheitsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber in Art. 2 Nr. 8 GSG auf den seit langem geklärten gewerberechtlichen Gaststättenbegriff (§ 1 GastG) verwiesen, der auch Gaststättenräume umfasst, zu denen nur die Mitglieder eines bestimmten Vereins Zutritt haben (vgl. BayObLG vom 13.1.1993 = BayObLGSt 1993, 4; BayObLG vom 28.12.1995 = BayObLGSt 1995, 223/226; OVG NRW vom 29.3.1976 = GewArch 1976, 236; HessVGH vom 1.11.1990 = NVwZ 1991, 805;… Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, RdNrn. 38 und 66 ff. zu § 1;… Michel/Kienzle/Pauly, Das Gaststättengesetz, 14. Aufl. 2003, RdNr. 49 zu § 1). - BayObLG, 13.01.1993 - 3 ObOWi 111/92 Nach der Rechtsprechung und Literatur fallen hierunter z.B. Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsschicht, eines Berufsstandes, Mitglieder eines Vereins, Besucher eines Theaters und Fahrgäste eines Schiffes (OVG Münster GewArch 1976, 236; VGH Bad.-Württ. GewArch 1978, 97; Hess. VGH GewArch 1991, 72 ;… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 11. Aufl. § 1 Rn. 49;… Märtel/Metzner GastG 4. Aufl. § 1 Rn. 12;… Hoffmann/Seitter Gaststättenrecht 3. Aufl. GastG § 1 Rn. 14, 15).
- VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal
Hierunter fallen z.B. Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsschicht, eines Berufsstandes oder Mitglieder eines Vereins (vgl. z.B. Hess. VGH, NVwZ 1991, 805 zum Ausschank von Getränken in Vereinsräumen nur an Vereinsmitglieder;… s. auch Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 12. Auflage, § 1 Rn. 49).Rauchabende können in Gaststätten mit Raucherzimmern, in privaten Tagungsräumen oder in vereinseigenen Lokalen, die generell nur Mitglieder bewirten und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten (vgl. Hess. VGH, NVwZ 1991, 805) durchgeführt werden.
- VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur …
Nach der Rechtsprechung und Literatur fallen hierunter z.B. Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsschicht, eines Berufsstandes, Mitglieder eines Vereins, Besucher eines Theaters und Fahrgäste eines Schiffes (OVG Münster GewArch 1976, 236; VGH Bad.-Württ. GewArch 1978, 97; Hess. VGH GewArch 1991, 72;… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 11. Aufl. § 1 Rn. 49;… Mörtel/Metzner GastG 4. Aufl. § 1 Rn. 12;… Hoffmann/Seitter Gaststättenrecht 3. Aufl. GastG § 1 Rn. 14, 15).Wenn der Kreis der Mitglieder nicht von vornherein auf eine kleine Zahl fester Mitglieder begrenzt ist, die Mitglieder also nicht jederzeit individualisierbar sind, sondern der Verein als offener Verein angelegt ist, dessen Mitgliederzahl nicht begrenzt und bei dem ein Wechsel im Bestand der Mitglieder jederzeit möglich ist, fehlt es an der Zugänglichkeit nur für bestimmte Personen (jeweils zu geschlossener Gesellschaft OVG Münster v. 29.3.1976 GewArch 1976, 236; HessVGH v. 14.1.1991 GewArch 1991, 343 und v. 1.11.1990 GewArch 1991, 72).
- VG Weimar, 20.03.2006 - 8 E 106/06
Erfolgsaussichten des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Im Gegensatz zu einem Zugänglichsein lediglich für einzelne individualisierbare Personen, z.B. bei Hochzeitsfeiern oder häuslichen Partys, handelt es sich gerade bei den Mitgliedern eines Vereins um einen in seiner Zusammensetzung nicht übersehbaren Personenkreis, der das Tatbestandsmerkmal "bestimmte Personen" erfüllt (… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 13. Auflage, § 1 Anm. 49;… OVG Münster, B. v. 29.03.76 - XIV B 249/76 - GewArch 1976, S. 236; HessVGH, B. v. 01.11.1990 - TH 2764/90 - GewArch 1991, S. 72 ).Zwar rechtfertigt das Fehlen einer gewerblichen Erlaubnis allein in der Regel nicht die Schließung eines Betriebes, vielmehr muss die Behörde zusätzlich die Frage der materiellen Rechtmäßigkeit prüfen (vgl. Hess VGH, B. v. 01.11.1990 - 14 TH 2764/90 - GewArch 1991, S. 2;… OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11 1983 - 9 OVG A 52/82 - GewArch 1984, S. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 14 S 1197/99
Anwendung des GastG § 18 Abs 1 auf die von einem Verein betriebene …
Bei Vereinen, deren Mitgliederzahl nicht eng begrenzt und dessen Mitgliederbestand einem ständigen Wechsel unterworfen ist, ist dies - zumal wenn ohne besondere Formalitäten auch jederzeit Gäste mitgebracht werden können - ohne weiteres anzunehmen (vgl. OVG NW, B.v. 29.3.1976 - XIV B 249/76 -, GewArch 1976, 236; VGH BW, U.v. 24.11.1982 - 6 S 2258/81 -, GewArch 1983, 94, 96; HessVGH, B.v. 1.11.1990 - 14 TH 2764/90 -, NVwZ 1991, 805;… Michel/Kienzle, a.a.O., § 18 Rdn. 4). - OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14
Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit; Überlassung der …
In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass der gewerberechtliche Gaststättenbegriff, den die saarländische Regelung des § 1 Abs. 1 SGastG sich zu eigen gemacht hat, auch Gaststättenräume umfasst, zu denen nur Mitglieder eines bestimmten Vereins Zutritt haben, und der die öffentliche Zugänglichkeit ausschließende Tatbestand einer geschlossenen Gesellschaft demgegenüber voraussetzt, dass eine Zusammenkunft stattfindet, zu der aus einem bestimmten Anlass individuell, d.h. personenbezogen, eingeladen worden ist.(HessVGH, Beschluss vom 1.11.1990 - 14 TH 2764/90-, juris Rdnr. 3, BayObLG;… Beschluss vom 13.1.1993 - 3 ObOWi 111/92 -, juris Rdnr. 6;… BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012 - Vf. 26-VII-10 -, juris Rdnr. 47, jew. m.w.N.). - VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01549
Klage eines Rauchervereins auf Feststellung, dass das Rauchverbot in Gaststätten …
Rn. 40 Grundsätzlich lassen reine Vereinstreffen den Öffentlichkeitsbezug für Gaststätten nicht entfallen, da die Mitglieder eines Vereins grundsätzlich einen bestimmten Personenkreis i.S.d. § 1 GastG darstellen (Hessischer VGH, B.v. 1.11.1990 - 14 TH 2764/90 - GewArch 1991, 72; OVG Lüneburg, U.v. 20.6.1991 - 7 L 117/89 - GewArch 1991, 431).Die Eigenschaft als Gaststättengewerbe entfällt also nicht dadurch, dass zu den Vereinsräumen des Antragstellers nicht jedermann, sondern lediglich die Mitglieder des Vereins, dessen Mitgliederzahl nicht begrenzt und bei dem ein Wechsel im Bestand der Mitglieder jederzeit möglich ist, Zutritt haben (Hessischer VGH, B.v. 1.11.1990 - 14 TH 2764/90 - GewArch 1991, 72).
- VG Minden, 22.03.2010 - 3 L 20/10
Beginn und Veränderungsmöglichkeit der Sperrzeit für öffentliche …
Rn. 22 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 29.03.1976 - X IV B 249/76 -, GewArch 1976, Seite 236; Hess. VGH, Beschluss vom 01.11.1990 - 14 TH 2764/90 -, GewArch 1991, Seite 72 und Hess. VGH, Beschluss vom 11.02.1991 - 8 TH 2696/90 -, GewArch 1991, Seite 343.Rn. 27 Vgl. auch dazu: OVG NRW, Beschluss vom 29.03.1976, a.a.O., Hess. VGH, Beschluss vom 04.02.1991 a.a.O. und vom 01.11.1990, a.a.O..
- VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 7-VII-08
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
- VGH Hessen, 23.09.1996 - 14 TG 4192/95
Gaststättenbetrieb: Betriebseinstellungsanordnung bei formeller Illegalität
- VGH Hessen, 11.02.1991 - 8 TH 2696/90
Gewerbsmäßige Tätigkeit eines eingetragenen Vereins
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94
Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten
- VG Schleswig, 25.02.2010 - 12 A 144/08
Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf Verein
- FG Baden-Württemberg, 20.05.1999 - 10 K 149/97
Verpflichtung eines Vereins zur Abgabe von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer; …
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