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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4018
VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 (https://dejure.org/1995,4018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 (https://dejure.org/1995,4018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 1995 - 14 TH 2919/94 (https://dejure.org/1995,4018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 VwGO
    Ordnungsbehördliche Grundverfügung gegenüber dem Besitzer einer störenden Sache ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter; zur Klagebefugnis eines Drittbetroffenen im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 330
  • DVBl 1996, 573
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 26.03.1979 - IV OE 127/77
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94
    Diese Verlagerung des Problems der rechtlichen Unmöglichkeit in das Vollstreckungsrecht entbindet die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde beim Erlaß des Grundverwaltungsaktes von der unter Umständen schwierigen zivilrechtlichen Prüfung, wer außer dem unmittelbar in Anspruch Genommenen zu der störenden Sache noch in welcher Rechtsbeziehung steht und deshalb polizeirechtlich mitverantwortlich sein könnte und in welchem zivilrechtlichen Verhältnis diese Personen zueinander stehen (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 30. August 1990 - OVG 2 S 13.90 - DÖV 1991 S. 557); außerdem wird dadurch der Gefahrenabwehrbehörde bei der Verantwortlichkeit mehrerer Personen, etwa als Miteigentümer oder auch als Handlungs- und Zustandsstörer, die Möglichkeit eröffnet, nach pflichtgemäßem Ermessen zunächst nur einen der möglichen Störer in der Erwartung in Anspruch zu nehmen, er werde im zivilrechtlichen Innenverhältnis der Beteiligten untereinander dafür sorgen, daß er der behördlichen Verpflichtung auch für die anderen nachkommen kann, so daß sich erst im Falle der Weigerung der anderen Mitberechtigten die Notwendigkeit ergibt, auch gegen sie die Voraussetzungen für eine zwangsweise Durchsetzung herbeizuführen (…vgl. Sadler, Kommentar zum VwVG, 1983, Rdnr. 10 zu § 6 und Rdnr. 4 zu § 15 m.w.N., u.a. insbesondere auf HessVGH, Beschluß vom 26. März 1979 - IV OE 127/77 - BRS 35 Nr. 215).

    Die unter Mißachtung dieses Vollstreckungshindernisses ergangene und deshalb rechtswidrige Zwangsgeldandrohung (vgl. HessVGH, Beschluß vom 26. März 1979 a.a.O.) verletzt danach auch die Antragstellerin unmittelbar in ihren eigenen, subjektivöffentlichen Rechten i.S. §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94
    Rn. 20 Insbesondere seit dem grundlegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1972 - IV C 42.69 - (BVerwGE 40 S. 101 ff.) ist im Bauordnungsrecht, aber auch im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht anerkannt, daß eine Grundverfügung, etwa in Form einer Beseitigungsanordnung oder einer Nutzungsuntersagung, nicht deshalb rechtswidrig ist, weil deren Erfüllung (private) Rechte Dritter an der streitbefangenen Sache, etwa in Form des Miteigentums oder einer obligatorischen Berechtigung, entgegenstehen, sondern daß diese entgegenstehenden Drittrechte allein die zwangsweise Durchsetzung der Verfügung berühren und ein gesetzliches Vollzugshindernis darstellen, das nachträglich nur durch eine gegen den Dritten gerichtete vollziehbare Grundverfügung, etwa in Form einer Beseitigungs-, Untersagungs- oder bloßen Duldungsverfügung, ausgeräumt werden kann.
  • OVG Berlin, 30.08.1990 - 2 S 13.90

    Mängelbeseitigung; Wohnungseigentum; Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; …

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94
    Diese Verlagerung des Problems der rechtlichen Unmöglichkeit in das Vollstreckungsrecht entbindet die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde beim Erlaß des Grundverwaltungsaktes von der unter Umständen schwierigen zivilrechtlichen Prüfung, wer außer dem unmittelbar in Anspruch Genommenen zu der störenden Sache noch in welcher Rechtsbeziehung steht und deshalb polizeirechtlich mitverantwortlich sein könnte und in welchem zivilrechtlichen Verhältnis diese Personen zueinander stehen (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 30. August 1990 - OVG 2 S 13.90 - DÖV 1991 S. 557); außerdem wird dadurch der Gefahrenabwehrbehörde bei der Verantwortlichkeit mehrerer Personen, etwa als Miteigentümer oder auch als Handlungs- und Zustandsstörer, die Möglichkeit eröffnet, nach pflichtgemäßem Ermessen zunächst nur einen der möglichen Störer in der Erwartung in Anspruch zu nehmen, er werde im zivilrechtlichen Innenverhältnis der Beteiligten untereinander dafür sorgen, daß er der behördlichen Verpflichtung auch für die anderen nachkommen kann, so daß sich erst im Falle der Weigerung der anderen Mitberechtigten die Notwendigkeit ergibt, auch gegen sie die Voraussetzungen für eine zwangsweise Durchsetzung herbeizuführen (…vgl. Sadler, Kommentar zum VwVG, 1983, Rdnr. 10 zu § 6 und Rdnr. 4 zu § 15 m.w.N., u.a. insbesondere auf HessVGH, Beschluß vom 26. März 1979 - IV OE 127/77 - BRS 35 Nr. 215).
  • VGH Hessen, 14.03.1983 - III TH 58/82
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1995 - 14 TH 2919/94
    Rn. 24 Zwar soll einem Dritten im Falle einer drohenden Beeinträchtigung seiner Rechte an einer streitbefangenen Sache durch Verwaltungszwangsmaßnahmen gegen einen zum Eingriff in diese Sache hoheitlich verpflichteten Adressaten lediglich ein öffentlichrechtlicher (negatorischer) Unterlassungsanspruch gegen die Behörde zustehen, der vorläufig im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu sichern sei (vgl. Konrad, BayVBl. 1982 S. 481 (489); HessVGH, Beschluß vom 14. März 1983 - 3 TH 58/82 - NJW 1983 S. 2282).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 20 A 688/96

    Weidehaltung; Pferde; Künstlicher Witterungsschutz

    Rn. 38 Vgl. HessVGH, Beschluß vom 10. November 1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl. 1996, 573 m.w.N.
  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21

    Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung; …

    Androhung unmittelbaren Zwangs (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, juris Rn. 26; Hess. VGH, Beschl. v. 10.11.1995 - 14 TH 2919/94, juris Rn. 23;… Bay. VGH, Beschl. v. 15.06.2000 - 4 B 98.775, juris Rn. 16;… Thüringer OVG, Beschl. v. 24.10.2014 - 1 EO 92/14, juris Rn. 23;… Deusch/Burr, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 54. Edition, Stand: 01.01.2022, § 13 VwVG Rn. 4;… Lemke, in: VwVG, 1. Aufl. 2012, § 18 Rn. 15;… zweifelnd noch OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 13 A 637/10

    Gewährung von subjektiv-öffentlichen Rechten an einen einzelnen …

    Rn. 29 vgl. für ein gegen einen Dritten ergangenes, auf das Chemikaliengesetz gestütztes Verbot des Inverkehrbringens PCB-haltiger Recyclingprodukte: Hess. VGH, Beschluss vom 10. November 1995 - 14 TH 2919/94 -, NVwZ-RR 1996, 330 = juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10

    Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines …

    Rn. 31 vgl. für ein gegen einen Dritten ergangenes, auf das Chemikaliengesetz gestütztes Verbot des Inverkehrbringens PCB-haltiger Recyclingprodukte: Hess. VGH, Beschluss vom 10. November 1995 - 14 TH 2919/94 -, NVwZ-RR 1996, 330 = juris,.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98

    Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige …

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  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20

    Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung

    Das bestehende Vollstreckungshindernis aus Art. 2 Abs. 2 GG wirkt sich nicht erst bei der Zwangsmittelanwendung aus, sondern führt bereits zur Rechtswidrigkeit der Androhung unmittelbaren Zwangs (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 B 302/13, Rn. 26 juris; Hess. VGH , Beschl. v. 10.11.1995 - 14 TH 2919/94, juris Rn. 23;… Bay. VGH , Beschl. v. 15.06.2000 - 4 B 98.775, juris Rn. 16;… Thüringer OVG, Beschl. v. 24.10.2014 - 1 EO 92/14, juris Rn. 23;… Deusch/Burr, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG , Stand: 01.07.2020, § 13 VwVG , Rn. 4;… Lemke, in: VwVG , 1. Aufl. 2012, § 18 Rn. 15;… zweifelnd OVG Bremen, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 B 316/18, juris Rn. 7).
  • VG Potsdam, 14.12.1998 - 5 L 81/98

    Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoffteilen, die Polychlorierte Biphenyle …

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - 2 O 9/12

    Prozesskostenhilfe nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens

    Diese Verfügung regelte alleine das öffentlich-rechtliche Verhältnis zwischen der Behörde und dem Adressaten des Verwaltungsakts und erlegte alleine diesem öffentlich-rechtliche Pflichten auf, ließ mithin die Rechte Dritter unberührt, so dass Dritte ihn auch nicht anfechten können, und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsakts für Dritte, die mit dem Adressaten in privat-rechtlichen Beziehungen stehen und etwa Eigentümer der betroffenen Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, m.w.N., nach juris).
  • VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11

    Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes, wenn Behörde aufschiebende Wirkung …

    Rn. 12 vgl. BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann").
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