Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 124 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 VwGO
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung zwecks Erledigungserklärung verneint - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 18.12.1996 - 3 G 2202/96
- VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 243 (Ls.)
- DVBl 1998, 249 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
Rn. 7 Die - wie hier - einseitige Erledigungserklärung eines Klägers bzw. eines Antragstellers führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, zu einer von den Voraussetzungen des § 91 VwGO freigestellten Änderung des Streitgegenstandes dahin, daß statt des ursprünglichen Klage- bzw. Antragsbegehrens nur noch die prozessuale Feststellung begehrt wird, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, so daß unabhängig von der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bzw. des Antrages nur noch darüber zu entscheiden ist, ob sich das ursprüngliche Begehren durch ein nachträglich eingetretenes Ereignis objektiv tatsächlich erledigt hat oder nicht, wenn nicht der der Erledigung widersprechende Beklagte bzw. Antragsgegner ein an den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO orientiertes berechtigtes schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache hat (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87 S. 62 ff. = NVwZ 1991 S. 162 ff. und Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1993 S. 979 f.). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
Rn. 7 Die - wie hier - einseitige Erledigungserklärung eines Klägers bzw. eines Antragstellers führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, zu einer von den Voraussetzungen des § 91 VwGO freigestellten Änderung des Streitgegenstandes dahin, daß statt des ursprünglichen Klage- bzw. Antragsbegehrens nur noch die prozessuale Feststellung begehrt wird, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, so daß unabhängig von der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bzw. des Antrages nur noch darüber zu entscheiden ist, ob sich das ursprüngliche Begehren durch ein nachträglich eingetretenes Ereignis objektiv tatsächlich erledigt hat oder nicht, wenn nicht der der Erledigung widersprechende Beklagte bzw. Antragsgegner ein an den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO orientiertes berechtigtes schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache hat (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87 S. 62 ff. = NVwZ 1991 S. 162 ff. und Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1993 S. 979 f.). - OVG Hamburg, 08.05.1995 - Bs VI 19/95
Hauptsacheerledigung; Rechtsmittel; Erledigungserklärung; Abgabenbescheid; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
Rn. 8 Das Zulassungsverfahren hat sich durch die Schließung des fraglichen Gaststättenbetriebes im Juni 1997 nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung vom 18. Dezember 1996 objektiv erledigt, denn dadurch ist die streitige Betriebszeitbeschränkung und deren sofortige Vollziehung gegenstandslos geworden und es besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse der Antragsgegnerin daran, daß die Beschwerde allein zu dem Zweck zugelassen wird, daß die Antragsgegnerin in dem dann anhängigen Beschwerdeverfahren durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung oder auf Grund des ebenfalls fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die gegenstandslos gewordene Betriebszeitbeschränkung eine Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses und eine für sie günstigere Kostenentscheidung erreichen könnte (vgl. zu der nach früherem Recht vergleichbaren Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung: wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. November 1986 - 1 E 15/86 - DVBl. 1987 S. 851 f.; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 8. Mai 1995 - OVG Bs VI 19/95 - MDR 1995 S. 956;… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 43 vor § 124). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1986 - 1 E 15/86
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
Rn. 8 Das Zulassungsverfahren hat sich durch die Schließung des fraglichen Gaststättenbetriebes im Juni 1997 nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung vom 18. Dezember 1996 objektiv erledigt, denn dadurch ist die streitige Betriebszeitbeschränkung und deren sofortige Vollziehung gegenstandslos geworden und es besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse der Antragsgegnerin daran, daß die Beschwerde allein zu dem Zweck zugelassen wird, daß die Antragsgegnerin in dem dann anhängigen Beschwerdeverfahren durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung oder auf Grund des ebenfalls fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die gegenstandslos gewordene Betriebszeitbeschränkung eine Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses und eine für sie günstigere Kostenentscheidung erreichen könnte (vgl. zu der nach früherem Recht vergleichbaren Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung: wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. November 1986 - 1 E 15/86 - DVBl. 1987 S. 851 f.; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 8. Mai 1995 - OVG Bs VI 19/95 - MDR 1995 S. 956;… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 43 vor § 124).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 5 A 291/00
Notwendigkeit einer sofortigen Sicherstellung wegen Gefahr im Verzug; …
Rn. 8 Vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, DVBl 1998, 243. - OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17
Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als …
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertreten wird, dass für eine nach Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel, das Verfahren für erledigt zu erklären und auf diese Weise eine günstigere Kostenentscheidung zu erhalten, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - SächsVBl. 2010, 287; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - NVwZ-RR 2003, 701 und vom 27. Oktober 2009 - 19 B 1400/09 - DVBl. 2010, 62; a. A.: zur Nichtzulassung der Beschwerde HessVGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; zur Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis: OVG Bln-Brdbg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 - juris; OVG Saarl, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 223/15 - NVwZ-RR 2016, 528; Beschluss des Senats vom 29. August 2010 - 2 EO 1079/10 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - NordÖR 2010, 369; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416; OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895), lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass der Antragsgegner mit der Beschwerde, soweit sie den Beigeladenen zu 2) betrifft, ein solches Ziel gerade verfolgen will. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2016 - 12 S 37.16
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung …
Rn. 2 Bei einem Eintritt der Erledigung zwischen den Instanzen, wie er vorliegend gegeben ist, kommt eine Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO mit dem von dem Antragsgegner geltend gemachten Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht in Betracht (vgl. u.a. OVG Bremen…, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449.09 - NordÖR 2010, 369, juris Rn. 3 ff.; VGH München…, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris Rn. 2; VGH Mannheim…, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416, juris Rn. 1 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895, juris Rn. 3 ff.; zur Zulassung der Beschwerde VGH Kassel, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998.85 je m.w.N.).
- VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759
Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 …
Eine Fortführung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens mit dem Ziel, den Rechtsstreit im Beschwerdeverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären und dadurch eine für die Antragstellerin günstigere Kostenentscheidung herbeizuführen, hat die Antragstellerin nicht beantragt; für ein solches Begehren hätte wohl auch das Rechtsschutzinteresse gefehlt (vgl. HessVGH vom 25.7.1997 DVBl. 1998, 243 [nur Leitsatz]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2002 - 21 B 931/02 Rn. 13 Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11/97 -, NVwZ 1998, 85; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, DVBl. 1998, 243 (LS); OVG Münster, Beschluss vom 7. Dezember 2001 - 15 B 1453/01 - OVG Weimar, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 8 E 425.97 -, DVBl. 1997, 1343; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Vor § 124, Rdnr. 43; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 7 M 4238/97-, NVwZ-RR 1998, 337.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
Antrag auf Zulassung der Berufung nach Erledigung der Hauptsache
In der Regel kann das erforderliche Interesse an der Zulassung der Berufung nicht damit begründet werden, dass in dem zugelassenen Berufungsverfahren die Hauptsache für erledigt erklärt werden soll (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris RdNr. 8;… OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, a.a.O.). - OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10
Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung …
Dies lässt sich weder mit der gesetzgeberischen Wertung in § 158 VwGO noch mit der durch Einführung der Zulassungsberufung und -beschwerde durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz bezweckten Entlastung der zweiten Instanz rechtfertigen (so aber: HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, juris = DVBl. 1987, 851 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Kein Rechtsschutzbedürfnis im Zulassungsverfahren bei Aufhebung des …
Unabhängig davon, dass der Kläger ein solches Interesse in seiner Zulassungsschrift schon nicht darlegt, besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse des Klägers daran, die Berufung allein zu dem Zweck durchzuführen, doch noch übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeizuführen oder durch einen erfolgreichen Feststellungsantrag bei einseitiger Erledigungserklärung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und damit eine für ihn günstigere Kostenentscheidung zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, zitiert nach juris; OVG RP, Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851).
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