Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 1/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 276 611 823
Untersuchungspflichten vor Verlegung eines Notfallpatienten
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1068
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13
Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine …
Daran ändert vor allem auch der Umstand nichts, dass - wie dem Antragsgegner einzuräumen ist - mitunter selbst im Rahmen der beschriebenen Sekundärtransporte bzw. Interhospitaltransporte eine Patientenbeförderung unter intensivmedizinischen Bedingungen erforderlich ist, weil es in manchen Fällen zeitkritisch um die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen geht (…vgl. Nds.OVG, Urt. v. 26.06.2001 - 11 LB 1374/01 -, juris; Beschl. v. 17.02.2013 - 11 LB 323/02 -, juris ; OLG Stuttgart, Urt. v. 24.08.1993 - 14 U 1/93 -, juris;… OLG Koblenz, Urt. v. 05.07.2004 - 12 U 572/97 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.07.1993 - 14 U 1/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Abänderungsentscheidung eines Familiengerichts; Geltung des Pensionärsprivilegs bei auszugleichendem Anrecht gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger; Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Abänderungsentscheidung zum Versorgungsausgleich; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.11.1992 - 24 O 95/92
- OLG Köln, 13.07.1993 - 14 U 1/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 907
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus OLG Köln, 13.07.1993 - 14 U 1/93
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.1980 entfällt die Rechtfertigung des Versorgungsausgleichs durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 GG , wenn einerseits beim Verpflichteten eine spürbare Kürzung der Rentenansprüche erfolgt, ohne daß sich andererseits der Erwerb eines selbständigen Versicherungsschutzes angemessen für den Berechtigten auswirkt; denn in solchen Fällen erbringt der Verpflichtete ein Opfer, das nicht dem Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten gilt (FamRZ 80, 326, 335 = NJW 80, 692, 695 [BVerfG 28.02.1980 - 1 BvL 17/77] ).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
Betriebsrente der VBL: Berechnung der Kürzung nach Durchführung des …
Zu diesen Vorschriften gehört insbesondere § 57 BeamtVG, der regelt, wie bei Übertragung von Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Vorschriften die Versorgungsbezüge des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu kürzen sind (…MünchKomm-BGB-Gräper, 4. Aufl., § 1 VAHRG Rn. 87;… Palandt/Diederichsen, 63. Aufl., § 1 VAHRG Rn. 10; OLG Köln FamRZ 1994, 907;… Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur VAHRG-Novelle Btagsdrucksache 9/2296, S. 12). - OLG Celle, 05.09.2007 - 10 UF 25/07
Berechnung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs zu Lasten einer …
Im Übrigen kommt dem Ehemann nunmehr hinsichtlich der mit der dieser Entscheidung begründeten weiteren Rentenanwartschaften das Pensionärsprivileg zugute, denn eine weitere Kürzung seines derzeitigen Ruhegehalts aufgrund dieser Abänderungsentscheidung wird gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 BeamtVG erst dann eintreten, wenn der Ehefrau Rente zu gewähren ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 907;… Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 10 a VAHRG Rn. 50). - OLG Nürnberg, 30.11.1994 - 7 UF 1187/94
Abänderung der Versorgungsausgleichsentscheidung auf Antrag eines …
So hat zunächst das OLG Köln in einer Entscheidung vom 31.7.1993 (veröffentlicht in FamRZ 1994, 907 ) das sogenannte "Pensionärsprivileg" des § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG , nach dem das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erhält, erst gekürzt wird, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist, für die Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für entsprechend anwendbar erklärt.
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