Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.12.1997 - 24 O 115/97
- OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77
Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98
Denn die Anrechnung von Vordienstzeiten kommt nur insoweit in Betracht, als sie bereits von einer Versorgungszusage des früheren Arbeitgebers begleitet war (BAG DB 1984, 2518; DB 1978, 2127 ff.) Das bedeutet, daß nur die Zeit ab Erteilung der früheren Versorgungszusage berücksichtigt werden kann.Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, es werde dem Teilwertgedanken gerecht, wenn als Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrAVG Zeiten kraft vertraglicher Anrechnung gewertet würden, die der Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb "in der Erwartung zurückgelegt (habe), die dort zugesagte Altersversorgung zu erhalten" (DB 1978, 2127 ff [2128]).
Die zitierte Rechtsprechung geht von Fällen aus, in denen ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ohne die nach § 1 Abs. 1 BetrAVG notwendige Betriebszugehörigkeit erreicht zu haben (DB 1978, 2127 ff [2128], so daß die Versorgungsanwartschaft noch nicht unverfallbar geworden war.
- BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82
Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98
Denn die Anrechnung von Vordienstzeiten kommt nur insoweit in Betracht, als sie bereits von einer Versorgungszusage des früheren Arbeitgebers begleitet war (BAG DB 1984, 2518; DB 1978, 2127 ff.) Das bedeutet, daß nur die Zeit ab Erteilung der früheren Versorgungszusage berücksichtigt werden kann.In einer weiteren Entscheidung (DB 1984, 2518 f.) ist davon die Rede, daß eine Anrechnung von Vordienstzeiten unbedenklich sei, "wenn der Arbeitnehmer Betriebstreue mit Rücksicht auf eine frühere Versorgungszusage tatsächlich erbracht (habe)".
- OLG Köln, 03.05.2001 - 14 U 53/00
Auswirkungen von vertraglichen Abreden über die Anrechnung von Vordienstzeiten …
Rn. 38 Die Auffassung des Landgerichts entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sondern entgegen der Annahme des Klägers (Seite 6 der Berufungsbegründung, Bl. 146 d.A.) auch derjenigen des Bundesgerichtshofs im Bezug auf den nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG Arbeitnehmern gleichgestellten Personenkreis (vgl. z.B. BGH [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2960ff. ##blob##lt; 2961##blob##gt; und Nichtannahmebeschluss des 2. Zivilsenats vom 28.10.1998 - II ZR 283/98 - betreffend die Revision gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 10.9.1998 in der Sache 14 U 13/98).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".