Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.06.2000 - 14 U 136/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 652
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schadensersatzpflicht eines Maklers bei falscher Taxierung eines Verkaufsobjektes
- jurawelt.com
Verletzung der Beratungspflicht des Verkäufermaklers Schadensersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
Maklervertrag - Beratungspflicht gegenüber Auftraggeber - Verkaufswert - falsche Angaben - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Maklervertrag, Beratungspflicht des Verkäufermaklers, Schadensberechnung bei unrichtig erteilter Auskunft
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Immobilienmakler muss haften
- 123recht.net (Kurzinformation)
Die Haftung des Maklers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Makler; Beratungspflicht; Verkaufswert; Haftung für falsche Angaben
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 419
- NZM 2002, 177
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80
Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2000 - 14 U 136/99
Durch den Maklervertrag wurde zwischen den Parteien ein besonderes Treueverhältnis begründet, das den Beklagten verpflichtete, alle Auskünfte, die sich auf den Geschäftsabschluss bezogen und für die Willensentschließung des Klägers wesentlich sein konnten, richtig und vollständig zu erteilen (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH in NJW 1982, 1145, 1146).Nach der gefestigten Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur ist der Schadensersatz wegen schuldhaft erteilter unrichtiger Auskunft grundsätzlich auf den Ersatz des Vertrauensschaden gerichtet: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn ihm die richtige Auskunft erteilt worden wäre (BGH NJW 1982, 1145, 1146; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 97 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 7 U 263/91
Umfang des Schadensersatzes wegen unvollständiger oder unrichtiger Auskunft
Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2000 - 14 U 136/99
Nach der gefestigten Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur ist der Schadensersatz wegen schuldhaft erteilter unrichtiger Auskunft grundsätzlich auf den Ersatz des Vertrauensschaden gerichtet: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn ihm die richtige Auskunft erteilt worden wäre (BGH NJW 1982, 1145, 1146; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 97 m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 15.12.2014 - 14 U 85/13
Immobilienmaklerhaftung: Schadenersatzanspruch aufgrund der Fehleinschätzung des …
Ob, wie in der Rechtsprechung bei einem Auftrag von Verkäuferseite bisher entschieden (OLG Schleswig NJW-RR 2002, 419; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1278, 1279), ein zu geringer Verkaufspreis nur im Rahmen eines Beurteilungsspielraums von +/- 10 % zugestanden werden kann, kann daher - wie vom Landgericht richtig gesehen - hier offen bleiben. - LG Flensburg, 03.11.2023 - 12 O 6/23
Immobilienmaklerhaftung: Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der …
Eine Pflichtverletzung ergibt sich, wenn der Makler seinen Beurteilungs- und Ermessensspielraum offensichtlich und eklatant überschreitet und dem Kunden zu einem zu niedrigen bzw. völlig überhöhten Preis rät (BGH NJW-RR 2016, 374; NJW-RR 2000, 432; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1278; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 419).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.10.1999 - 14 U 136/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 01.10.1999 - 14 U 136/99
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 342/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 996
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 25.04.2001 - 1 U 843/99
Prüfungspfusch: Medizinstudent kassiert 100.000 Euro Schadenersatz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05
Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von …
Es ist deshalb eine weite Auslegung des § 25 Abs. 1 HGB gerechtfertigt (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 = VersR 2001, 497 [OLG Hamburg 01.10.1999 - 14 U 136/99]; zit. nach Juris).
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