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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.09.2000 - 14 U 174/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19325
OLG Frankfurt, 05.09.2000 - 14 U 174/99 (https://dejure.org/2000,19325)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.2000 - 14 U 174/99 (https://dejure.org/2000,19325)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 2000 - 14 U 174/99 (https://dejure.org/2000,19325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Geltendmachung der Honorarforderung eines Architekten aus abgetretenem Recht; Anforderungen an die Abtretung eines Honorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 73 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 2 U 82/93

    Vertetung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2000 - 14 U 174/99
    Bei den die Vertretungsberechtigung regelnden Vorschriften handelt es sich - genau wie bei den Regelungen in den Gemeindeordnungen für politische Gemeinden - um Zuständigkeitsregelungen, deren Beachtung die Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeindeorgane wirksam als Vertreter handeln können; ihre Nichteinhaltung führt daher nicht zur Anwendung des § 125 BGB , sondern der §§ 177 ff. BGB (vgl. hierzu OLG Hamm NVwZ 1994, 205, 206 [OLG Hamm 07.10.1993 - 2 U 82/93] ;… Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 125 Rdn. 4 m.w.N.).

    Wenn daher die Vertretungsmacht von Gesetzes wegen - wie im vorliegenden Fall - an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, so können nicht die Regeln der Duldungsoder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiter - wie hier - erkennbar mißachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] ; BGH NJW 1995, 3389, 3390 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94] ; OLG Hamm NVwZ 1994, 205, 206 [OLG Hamm 07.10.1993 - 2 U 82/93] jeweils m.w.N.).

    Diese vom Bundesgerichtshof in den zitierten Entscheidungen zu den Gemeindeord nungen der politischen Gemeinden (hier § 56 NWGO) entwickelten Grundsätze stimmen ihrem Inhalt und ihrer Zielrichtung nach mit den im vorliegenden Fall zur Anwendung kommenden Vorschriften des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes weitgehend überein, so dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 NWGO bei Auslegung des § 14 KWG herangezogen werden kann (ebenso OLG Hamm NVwZ 1994, 205 [OLG Hamm 07.10.1993 - 2 U 82/93] ).

  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 176/94

    Berufung einer Gemeinde auf Vertretungsmangel wegen Verletzung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2000 - 14 U 174/99
    Wenn daher die Vertretungsmacht von Gesetzes wegen - wie im vorliegenden Fall - an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, so können nicht die Regeln der Duldungsoder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiter - wie hier - erkennbar mißachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] ; BGH NJW 1995, 3389, 3390 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94] ; OLG Hamm NVwZ 1994, 205, 206 [OLG Hamm 07.10.1993 - 2 U 82/93] jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2000 - 14 U 174/99
    Wenn daher die Vertretungsmacht von Gesetzes wegen - wie im vorliegenden Fall - an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, so können nicht die Regeln der Duldungsoder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiter - wie hier - erkennbar mißachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] ; BGH NJW 1995, 3389, 3390 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94] ; OLG Hamm NVwZ 1994, 205, 206 [OLG Hamm 07.10.1993 - 2 U 82/93] jeweils m.w.N.).
  • RG, 26.02.1938 - VI 236/37

    Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2000 - 14 U 174/99
    Nur unter sehr engen Voraussetzungen und unter besonderen Umständen, wenn nämlich die Nichtigkeitsfolgen für den Vertragsgegner zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würden, kann sich die Berufung einer Kirchengemeinde auf die Unwirksamkeit einer Vertretererklärung als unzulässige Rechtsausübung i.S. von § 242 BGB darstellen (vgl. BGH a.a.O., OLG Hamm a.a.O. sowie RGZ 157, 207, 210, 211, 212).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 U 159/17

    Anforderungen an die Form eines mit einer evangelischen Kirchengemeinde …

    Ihre Nichtanwendung führt dazu, dass dem abschließenden Organ die Vertretungsmacht fehlt und Verträge nach §§ 177ff. BGB schwebend unwirksam sind (vgl. hierzu OLG Jena…, Urteil vom 6. März 2007 - 5 U 615/06, Rz. 30ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 5. September 2000 - 14 U 174/99; OLG Hamm, Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 U 82/93;… Palandt/Ellenberger, aaO, § 125 Rz. 15).
  • LAG Hessen, 06.12.2005 - 1 Sa 1018/05

    Anscheinsvollmacht - katholische Kirche

    Die Grundsätze der Zurechenbarkeit des Handelns eines Vertreters kraft Anscheinensvollmacht finden auf katholische Kirchengemeinden der Diözese Limburg regelmäßig keine Anwendung (im Anschluss an BGH Urteil vom 06.07.1995 - III ZR 176/94 NJW 1995, 3389, 3390; in Übereinstimmung mit OLG Frankfurt am Main Urteil vom 05.09.2000 - 14 U 174/99 - NVwZ 2001, 958 f.).

    Diese von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Einschränkung der Anwendbarkeit der Regeln über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht für den Kommunalbereich gilt angesichts der wesentlich gleichen Regelungen im KVVG auch für die Vertretung einer B (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.09.2000 - 14 U 174/99 - NVwZ 2001, 958 f.).

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