Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 AGBG; § 9 AGBG; Art. 229 § 5 EGBGB
Voraussetzung des Aushandelns einer Sicherungsabrede; Beurteilung der Rectmäßigkeit der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Anforderungen an eine ergänzende Vertragsauslegung mit der Konsequenz einer Verpflichtung gemäß einer ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 1 Abs. 2; AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 133
Aushandeln einer Sicherungsabrede im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzung des Aushandelns einer Sicherungsabrede; Beurteilung der Rectmäßigkeit der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Anforderungen an eine ergänzende Vertragsauslegung mit der Konsequenz einer Verpflichtung gemäß einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann unterliegt eine Sicherungsabrede dem AGB-Recht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hermanns-rechtsanwaelte.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Standardklausel Bürgschaftsstellung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.11.2004 - 3 O 386/03
- OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1150 (Ls.)
- BauR 2005, 1522 (Ls.)
- BauR 2005, 1944
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
Dafür ist vielmehr erforderlich, dass über die Möglichkeiten einer anderen Absicherung konkret gesprochen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14. April 2005, VII ZR 56/04).Eine allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern, erfüllt nicht die Voraussetzung eines Aushandelns der konkreten Klausel im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG (vgl. ausdrücklich noch BGH, Urteil vom 14. April 2005, VII ZR 56/04, Umdruck S. 5).
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 153, 311, 321) erfordert Aushandeln mehr als Verhandeln. - BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95
Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Dezember 2004, WM 2005, 268, 270) darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, der Auftraggeber sei mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne das Merkmal auf erstes Anfordern nicht einverstanden, wenn er die Klausel mit dem Merkmal auf erstes Anfordern im Rechtsverkehr verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder jedenfalls nach dem Bekanntwerden des in diesem Punkt grundlegenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 (BGHZ 136, 27) hätte bekannt sein können, dass die Klausel unwirksam ist. - BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03
Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
Der Bundesgerichtshof hat aber in dem erwähnten Urteil vom 9. Dezember 2004 (WM 2005, 270) auch für Verträge, die vor dem Bekanntwerden des Urteils vom 5. Juni 1997 geschlossen wurden, eine ergänzende Vertragsauslegung in dem hier gewünschten Sinn ausgeschlossen. - BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2005 - 14 U 23/05
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Dezember 2004, WM 2005, 268, 270) darauf hingewiesen, dass anzunehmen ist, der Auftraggeber sei mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne das Merkmal auf erstes Anfordern nicht einverstanden, wenn er die Klausel mit dem Merkmal auf erstes Anfordern im Rechtsverkehr verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder jedenfalls nach dem Bekanntwerden des in diesem Punkt grundlegenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 (BGHZ 136, 27) hätte bekannt sein können, dass die Klausel unwirksam ist.
- OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 5 U 115/05
Zur Begründetheit des Rückzahlungsanspruchs bei Vertragserfüllungsbürgschaft in …
Eine allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern, erfüllt nicht die Voraussetzung eines Aushandelns der konkreten Klausel im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG (vgl. ausdrücklich noch BGH, Urteil vom 14. April 2005, VII ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1040; Urteil vom 18.03.2002, VII ZR 192/01, BGHZ 150, 299ff = NJW 2002, 2388; OLG Celle, Urteil vom 7. Juli 2005, 14 U 23/05, BauR 2005, 1944).
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