Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.03.2019 - 13 O 275/17
- OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 560/13
Kapitalanlagebetrug: Verbreitung unrichtiger Informationen in Emissionsprospekt; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Rn. 65 1) Die Strafvorschrift des § 264 a StGB ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers (std. Rspr.: vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2014 - VI ZR 560/13, WM 2014, 1470 - 1475, juris Rn. 24 m.w.N.).Rn. 69 5) Der objektive Tatbestand des § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter durch Äußerungen in einem der dort genannten Werbemittel tatsächliche Informationen verbreitet, die aufgrund ihres unrichtigen Inhalts geeignet sind, bei potentiellen Anlegern Fehlvorstellungen über die mit einem bestimmten Anlageobjekt verbundenen Risiken zu erzeugen (vgl. BGH, VI ZR 560/13, a.a.O., juris Rn. 31;… Tiedemann in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 264a Rn. 64 f.; 84).
- BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14
Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Als öffentliches Angebot mit einem Emissionsvolumen von bis zu 50 Mio EUR bei einer Stückelung von jeweils 500 EUR Nennbetrag, welches von jeder natürlichen und juristischen Person sowie Personenhandelsgesellschaften durch Zeichnung angenommen werden konnte (S. 10 des Wertpapierprospekts unter 1.2 "Angaben zur Hypothekenanleihe 2009/2014"), richtet sich dieses Angebot auch an ein zahlenmäßig unbestimmtes Anlegerpublikum (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14, WM 2015, 1562 - 1568, juris Rn. 31).Dabei verbreitet auch derjenige unrichtige Informationen im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB weiter, der nachträglich unrichtig gewordene Werbemittel im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB gegenüber einem größeren Kreis anderer, bislang noch nicht angesprochener Anleger (weiter) verwendet, indem er sie nach Eintritt der Unrichtigkeit zusendet, auslegt, verteilt oder sonst zugänglich macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14, juris Rn. 35;… Tiedemann in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 264a Rn. 82; siehe auch OLG München…, Urteil vom 9. Februar 2011 - 15 U 3789/10, juris Rn. 58).
- BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09
Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Sofern dem Vertretungsorgan hierfür die notwendige Sachkunde fehlt, ist dieses - um den strengen Anforderungen an die dem Vorstand obliegende Prüfung der Rechtslage und die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung zu genügen - gehalten, sich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten zu lassen und die erteilte Rechtsauskunft einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle zu unterziehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. September 2011 - II ZR 234/09, WM 2011, 2092 - 2097, juris Rn. 18).
- BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16
Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Für Personen wie die Beklagten, die als Vorstände einer mit der Emission von Hypothekenanleihen befassten Aktiengesellschaft im Geschäftsleben stehen, ist ein Irrtum über das Bestehen eines zum Schutz der Anleger erlassenen Schutzgesetzes kaum jemals unvermeidbar, weil jeder im Rahmen seines Wirkungskreises verpflichtet ist, sich über das Bestehen von Schutzgesetzen zu unterrichten (vgl. hierzu: vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16, WM 2017, 1400-1403, juris Rn. 28 m.w.N). - BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12
Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Dabei besteht bei der Verwendung von Emissionsprospekten eine auf der Lebenserfahrung basierende tatsächliche Vermutung dafür, dass der Prospektfehler ursächlich für den Entschluss des Anlegers zum Erwerb der Anlage ist (…BGH, Urteile vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, WM 2012, 1184, juris Rn. 30; vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, WM 2013, 689 - 691, juris Rn. 15), wobei diese Vermutung unabhängig davon gilt, ob das Schadensersatzbegehren auf eine vertragliche oder deliktische Anspruchsgrundlage gestützt wird (so BGH, III ZR 139/12, a.a.O., juris Rn. 15). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Dabei besteht bei der Verwendung von Emissionsprospekten eine auf der Lebenserfahrung basierende tatsächliche Vermutung dafür, dass der Prospektfehler ursächlich für den Entschluss des Anlegers zum Erwerb der Anlage ist (BGH, Urteile vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, WM 2012, 1184, juris Rn. 30;… vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, WM 2013, 689 - 691, juris Rn. 15), wobei diese Vermutung unabhängig davon gilt, ob das Schadensersatzbegehren auf eine vertragliche oder deliktische Anspruchsgrundlage gestützt wird (…so BGH, III ZR 139/12, a.a.O., juris Rn. 15). - BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08
Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Dies hat zur Folge, dass neben der grundsätzlich in Betracht kommenden - verjährten - Prospekthaftung darüber hinaus auch der Straftatbestand des § 264 a Abs. 1 S. 1 StGB erfüllt ist (…vgl. hierzu: Tiedemann in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 264a Rn.82; BGH, Urteil vom 1. März 2010 - II ZR 213/08, WM 2010, 796 - 798, juris Rn. 24 "Der objektive Tatbestand des § 264 a StGB stimmt mit der Prospekthaftung im engeren Sinn überein"). - BFH, 20.08.2003 - I R 49/02
Wertberichtigung einer Forderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Danach sind bis zum Tag der Bilanzerstellung erlangte Kenntnisse über den Wert von Forderungen zum Bilanzstichtag einzubeziehen (BFH, Urteil vom 20. August 2003 - I R 49/02, DStR 2003, 2060-2062, juris Rn. 15). - BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96
Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Beim Verkauf eines Grundstücks ist der Gewinn regelmäßig realisiert und deshalb die Kaufpreisforderung in voller Höhe zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 28. März 2000 - VIII R 77/96, DStR 2000, 1176-1179, juris Rn. 14 m.w.N.). - BFH, 08.11.2000 - I R 10/98
Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19
Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (BFH, Urteil vom 8. November 2011 - I R 10/98, DStR 2001, 567 - 571, juris Rn. 19 m.w.N.). - BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94
1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem …
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 254/08
Haftung aufgrund unzutreffenden Prospektangaben hinsichtlich von Weichkosten im …
- OLG München, 09.02.2011 - 15 U 3789/10
Haftung bei Kapitalanlagen: Prospekthaftung des Prospektinitiators für …
- LG Düsseldorf, 20.03.2019 - 13 O 275/17
- OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 27/19
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.06.2019 - 14 U 35/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 15 U 211/21
Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Anspruch
Denn unabhängig davon, ob hierin ein Verhandeln im Sinne des § 203 BGB zu sehen ist, können Hemmungstatbestände nur dann berücksichtigt werden, soweit sie bei laufender Verjährungsfrist verwirklicht werden (OLG Celle, Urteil vom 12. Juni 2019 - 14 U 35/19 -, Rn. 57, juris). - OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 179/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Anspruchsübergang auf den …
Demgemäß muss die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (BGH…, Urteil vom 14. März 2017 - VI ZR 226/16 -, Rn. 10, juris m.w.N.; auch Senat, Urteil vom 12. Juni 2019 - 14 U 35/19 -, Rn. 41, juris). - LG Darmstadt, 03.11.2025 - 18 O 1/20
Titelzeile Zur Anfechtbarkeit einer teilunentgeltlichen Leistung nach § 134 InsO
Allgemein gilt, dass die Reichweite eines Verjährungsverzichts durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 1.10.2020 - IX ZR 247/19; OLG Celle, Urteil vom 12.6.2019 - 14 U 35/19).
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