Rechtsprechung
| OLG Dresden, 08.04.2024 - 14 U 64/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1, 3
Unterlassen der Täuschung über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistungen und die Eigenschaft des Unternehmens mit der Bezeichnung "Institut für ..."; Irreführung der Verbraucher - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Institut für Innenarchitektur
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bezeichnung "Institut für Innenarchitektur" ist irreführend!
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Institut für Innenarchitektur": Verwechslungsgefahr mit Hochschule
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bezeichnung "Institut für Innenarchitektur" für Privat-Unternehmen irreführend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassen der Täuschung über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistungen und die Eigenschaft des Unternehmens mit der Bezeichnung "Institut für ..."; Irreführung der Verbraucher
Verfahrensgang
- LG Dresden, 18.12.2023 - 5 O 578/23
- OLG Dresden, 08.04.2024 - 14 U 64/24
- OLG Dresden, 07.05.2024 - 14 U 64/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 34/11
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines privaten Testveranstalters als …
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2024 - 14 U 64/24
Rn. 13 Er enthält bereits keinen Hinweis auf den privatwirtschaftlichen Charakter des Unternehmens (vgl. OLG Brandenburg, 6 U 34/11; WRP 2012, 1123 Rn. 22). - LG Dresden, 18.12.2023 - 5 O 578/23
Anbieter von Interiordesignkursen ist kein "Institut für Innenarchitektur"!
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2024 - 14 U 64/24
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.12.2023, Az.: 5 O 578/23, als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
- LG Darmstadt, 18.05.2026 - 18 O 1/26
Irreführende Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins
Durch die Werbung des Beklagten zu 1) werden sich jedenfalls auch solche Arbeitnehmer mit dem Angebot der Beklagten beschäftigen, die - trotz einer an sich nicht vorhandenen Notwendigkeit - einen umfassend zur Steuerberatung befugten Berater wünschen, oder die zwar derzeit noch von den Beklagten im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG beraten werden dürfen, aber bei denen bereits absehbar Umstände eintreten werden, die zukünftig zu einem Beratungsverbot führen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.11.2007 - 4 U 178/06; ferner OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 8.4.2024 - 14 U 64/24; LG Darmstadt, Urteil vom 16.3.2026 - 18 O 50/24 ).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 07.05.2024 - 14 U 64/24 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Bezeichnung "Institut für Innenarchitektur" ist irreführend!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtswidrige Werbung als "Institut für Innenarchitektur"? (IBR 2025, 1016)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 18.12.2023 - 5 O 578/23
- OLG Dresden, 08.04.2024 - 14 U 64/24
- OLG Dresden, 07.05.2024 - 14 U 64/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10
Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer …
Auszug aus OLG Dresden, 07.05.2024 - 14 U 64/24
Denn sie vermag weder den bereits begangenen Verstoß zu beseitigen noch die Wiederholungsgefahr auszuräumen (BGH GRUR 2014, 1120, Rn.30). - LG Dresden, 18.12.2023 - 5 O 578/23
Anbieter von Interiordesignkursen ist kein "Institut für Innenarchitektur"!
Auszug aus OLG Dresden, 07.05.2024 - 14 U 64/24
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.12.2023, Az.: 5 O 578/23, wird zurückgewiesen.
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