Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.03.2010 - 14 W 1/10, 14 W 10/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 10.08.2026 - 3 W 5/26
Aussetzung des Rechtsstreits nach § 108 Abs. 2 SGB VII und Überprüfung durch das …
Zu Recht ist der Erstrichter vom Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der daraus folgenden Pflicht zur Aussetzung nach § 108 Abs. 2 SGB VII ausgegangen, was vom Beschwerdegericht in vollem Umfang zu überprüfen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, Rn. 6, juris; Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 1 U 81/18, Rn. 26, 29, juris; OLG Celle, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 1/10, Rn. 21, juris).Rn. 34 f) Soweit teilweise vertreten wird, eine Verfahrensaussetzung dürfe unterbleiben, wenn keine "greifbaren Anhaltspunkte" für einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 24. September 2012 - I-6 U 16/12, Rn. 21, juris; Horst/Katzenstein, VersR 2009, 165;… Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl., Kap. 2 Rn. 3444; anders BGHZ 52, 115, 119: keine Aussetzung für den Fall, dass ein Arbeitsunfall "mit Sicherheit nicht vorliegt"; OLG Celle, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 1/10, Rn. 27, juris: Aussetzung, wenn lediglich "Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Versicherungsfalles der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen"; OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. September 2014 - 12 U 111/13, Rn. 23, juris; OLG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21. Dezember 2004 - 9 U 100/04, juris, Rn. 11: "keinerlei Anhaltspunkte"), bedarf dies im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen keiner Vertiefung (zur gebotenen restriktiven Handhabung einer Nichtaussetzung vgl. auch Ricke, NZV 2017, 559, 561; ders., RuS 2019, 249;… BeckOGK/Seiwert, SGB VII, § 108 Rn. 63).
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - L 5 U 182/10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
Nach dem fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist bleibt das Zivilgericht auf entsprechenden Aufnahmeantrag eines der Beteiligten selbst zur Entscheidung über die in § 108 Abs. 1 SGB VII genannten Fragen zuständig, weil in diesem Fall der sonst strikte Vorrang der Entscheidungszuständigkeit der Unfallversicherungsträger bzw der Sozialgerichtsbarkeit aufgehoben ist, um eine Verfahrensverschleppung zu verhindern (vgl zum Vorstehenden OLG Celle 05.03.2010 - 14 W 1/10 und 14 W 10/10, juris Rn 17f mwN).Rn. 19 Da der Kläger der ihm in seiner Stellung als dortiger Beklagter vom LG F im Beschluss vom 06.03.2009 aufgegebenen Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens nach § 108 Abs. 1 SGB VII nicht nachgekommen ist, bleibt es der hiesigen Beklagten (Klägerin des Zivilrechtsstreits) unbenommen, wegen des fruchtlosem Ablaufes der gesetzten Frist beim Zivilgericht einen entsprechenden Aufnahmeantrag zu stellen (vgl hierzu Oberlandesgericht - OLG - Celle 05.03.2010 aaO, juris Rn 18).
- OLG Celle, 12.11.2012 - 14 W 39/12
Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzschuldners nach Freigabe der …
Rn. 17 d) Wegen des Streits der Parteien zu einem möglichen Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII wird das Landgericht zu prüfen haben, ob eine Aussetzung des Prozesskostenhilfeverfahrens gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in Betracht kommt (vgl. dazu näher OLG Celle, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 1/10 und 10/10, juris-Rdnrn. 17 ff.).
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