Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO §§ 104 ff; ; ZPO § 304; ; ZPO § 572; ; RPflG § 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitliche Entscheidung bei mehreren Erinnerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitliche Entscheidung bei mehreren Rechtsbehelfen
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.01.2003 - 1 O 273/00
- OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
Zur Kostenerstattung von Unterbevollmächtigten, Verkehrsanwälten, Korrespondenzanwälten und dem Ansatz (fiktiver) Reisekosten wird auf die Kostenrechtsprechung des BGH, der sich der Senat mittlerweile angeschlossen hat, verwiesen (BGH vom 16. Oktober 2002, AktZ. VIII ZB 30/02 = MDR 2003, 233 m. Anmerkung Schutt; BGH vom 12. Dezember 2002, Aktenz. - BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
I ZB 29/02). - OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98
Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs im …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
Fehlt es hieran, stellt das einen Verfahrensmangel und einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs dar (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 313, Rn. 24; s. auch Senat vom 5. November 1998, Aktenzeichen 14 W 754/98 sowie Rechtspfleger 1985, 496).
- OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Unzureichende …
Eine Begründung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als das Gericht beantragte Kosten ablehnt oder festsetzt, deren Erstattungsfähigkeit zweifelhaft oder zwischen den Parteien umstritten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 13. März 2003 - 14 W 146/03, BeckRS 2003, 30311486; OLG Frankfurt a.M., JurBüro 1999, 483; OLG Stuttgart, JurBüro 1978, 1252;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 104 Rn. 15;… MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., § 104 Rn. 52). - OLG Brandenburg, 11.10.2023 - 6 W 98/23
Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss Erforderlicher Inhalt …
Verstöße gegen den Begründungszwang können das rechtliche Gehör verletzen und stellen deshalb Verfahrensfehler dar (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 W 33/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2003 - 14 W 146/03; jew. zit. nach juris). - OLG Stuttgart, 27.05.2020 - 8 WF 80/20
Rechtspflegererinnerung: Zulässigkeit bei Möglichkeit der Anschlussbeschwerde
Über Rechtsbehelfe gegen die gleiche Entscheidung ist grundsätzlich einheitlich zu entscheiden, weil ansonsten einander widersprechende Entscheidungen nicht auszuschließen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 13. März 2003 - 14 W 146/03). - OLG Bremen, 29.10.2020 - 1 Ws 71/20 Eine Begründung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als das Gericht beantragte Kosten ablehnt oder festsetzt, deren Erstattungsfähigkeit zweifelhaft oder zwischen den Beteiligten umstritten ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 13.3.2003 - Aktenzeichen 14 W 146/03, BeckRS 2003, 30311486; OLG Frankfurt a. M., JurBüro 1999, 483 = BeckRS 1999, 11333; OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.4.1978 - Aktenzeichen 8 W 191/78, JurBüro 1978, 1252;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 104 Rn. 15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".