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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12540
OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12 (https://dejure.org/2012,12540)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2012 - 14 W 285/12 (https://dejure.org/2012,12540)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 14 W 285/12 (https://dejure.org/2012,12540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts; Verzicht auf die Erstattung der Kosten des Hauptbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Wertung der Festsetzung eines nicht geschuldeten Erstattungsbetrags als Verzicht auf die geschuldete Erstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1017
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 23.09.2011 - 14 W 543/11

    Streitgegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12
    Dass der Streitgegenstandsbegriff im Kostenfestsetzungsverfahren mit dem des allgemeinen Erkenntnisverfahrens identisch ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 23.09.2011 - 14 W 543/11).

    Auf die in MDR 2011, 1323 -1324 = JurBüro 2012, 30 - 31 = FamRZ 2012, 323 - 324 = Rpfleger 2012, 177-178 = NJW-RR 2012, 447 - 448 abgedruckten Entscheidungsgründe wird verwiesen.

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12
    Dabei ist allerdings mangels Empfangsbedürftigkeit der Willensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont, sondern darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angebotsadressaten vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichen Annahmewillen" (§ 133 BGB ) schließen läßt (vgl. BGHZ 111, 97, 101).
  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12
    Für das Zustandekommen eines Erlassvertrages bedarf es allerdings auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. BGHZ 74, 352, 356; 111 97, 101).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick …

    Gegen dieses Urteil ist - da es sich der Sache nach um eine Kostenentscheidung zu einem Anerkenntnisurteil handelt (vgl. Senat, NJW-RR 2012, 1018 [OLG Koblenz 31.05.2012 - 14 W 285/12] ; Senat, NJW-RR 1996, 1535) - in analoger Anwendung von § 99 II ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
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