Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 22.12.2017 - 2 O 89/16
- LG Marburg, 16.01.2018 - 2 O 89/16
- OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
- OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 14 W 3/18
- BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.07.2014 - III ZR 412/13
Haftung des Sachverständigen: Ausschluss der groben Fahrlässigkeit bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
Die Billigung des Gutachtens der Antragsgegnerin durch die Strafvollstreckungskammer und den Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main stehe der Annahme eines grob fahrlässigen Verhaltens nicht entgegen, weil es für die Beurteilung maßgeblich auf die Perspektive eines Sachkundigen ankomme, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden habe (BGH Beschluss vom 24.07.2014 - III ZR 412/13 -).Dies folgt bereits daraus, dass die in Anspruch genommene Sachverständige insoweit einer Anweisung des Gerichts gefolgt ist, woraus sich grundsätzlich keine Haftung ergeben kann (vgl. BGH Beschluss vom 24.07.2017 - III ZR 412/13 - Rdn. 4, juris).
Im Falle der Inanspruchnahme eines Sachverständigen aus § 839a BGB hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob der Anspruchsteller Umstände, aus denen sich eine Unrichtigkeit des Gutachtens und eine gravierende Pflichtverletzung des Gutachters herleiten lassen könnten, beweiserheblich dargelegt hat (vgl. auch BGH Beschluss vom 24.07.2014 - III ZR 412/13 - Rdn. 5, juris).
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
Dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht, so wenn die festgestellten Tatsachen nicht existieren oder die Befunderhebung, soweit nicht vom Gericht vorgegeben, fehlerhaft oder unvollständig ist, oder wenn der Sachverständige aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (BGH Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 345/12 - Rdn. 17, juris; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 26/25 - Rdn. 80, 81, juris).Im Rahmen des § 839a BGB muss der Gutachter unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung muss schlechthin unentschuldbar sein, wobei es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, von einem bestimmten äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des damit einhergehenden objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und eine gesteigerte Subjektive Vorwerfbarkeit zu schließen (BGH, Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 345/12 - Rdn. 25 f., juris).
- BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12
Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
Dahinstehen kann, ob eine persönliche Haftung der Antragsgegnerin aus § 839a BGB nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014 (III ZR 320/12, juris) nicht bereits an dem Vorrang der Amtshaftung des Landes Hessen gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG scheiterte, weil es sich bei dem Prüfungsverfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung um eine öffentliche Aufgabe handelt und gemäß den §§ 463 Abs. 3 S. 3, 454 Abs. 2 StPO jedenfalls dann, wenn das Gericht eine Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt, die Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Verurteilten zwingend vorgeschrieben ist. - OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Arzthaftung bei einer Abweichung der Behandlung von der Heilmittelrichtlinie
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
Dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht, so wenn die festgestellten Tatsachen nicht existieren oder die Befunderhebung, soweit nicht vom Gericht vorgegeben, fehlerhaft oder unvollständig ist, oder wenn der Sachverständige aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (…BGH Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 345/12 - Rdn. 17, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 26/25 - Rdn. 80, 81, juris).
- BGH, 30.01.2020 - III ZR 91/19
Übertragung der im Interesse des klageführenden Patienten anerkannten …
Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (s. OLG Hamm, VersR 2010, 222, 223 und Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 9 U 235/12, BeckRS 2014, 230 [unter II]; OLG Koblenz, Urteil vom 6. September 2012 - 1 U 393/11, BeckRS 2014, 5953 [unter II A]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. April 2018 - 14 W 3/18, juris Rn. 46 ff;… MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl., § 839a Rn. 42;… BeckOK/Reinert, BGB § 839a Rn. 20 [Stand: 1. November 2019];… Zimmerling in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 839a Rn. 31 [Stand: 5. Februar 2018]).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 14 W 3/18 |
Verfahrensgang
- LG Marburg, 22.12.2017 - 2 O 89/16
- LG Marburg, 16.01.2018 - 2 O 89/16
- OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
- OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 14 W 3/18
- BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2018 - 14 W 3/18 -,.b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2018 - 14 W 3/18 -,.
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2018 und 31. Juli 2018 - 14 W 3/18 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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