Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO §§ 6 31 Abs. 1 Nr. 2
Anwaltsgebühren: Mehrvertretungszuschlag bei Aufnahme des Rechtsstreits durch einen Erben - Anfall der Beweisgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Verhandlungsgebühr für den Beweisaufnahmetermin; Entstehen einer Erhöhungsgebühr für Prozeßbevollmächtigten von Miterben, der für eine verstorbene Prozeßpartei den Rechtsstreit aufgenommen hat; Erstattung von Mahnanwaltskosten; Erstattungsfähigkeit von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 22.01.1990 - 10 W 858/89
- LG Koblenz, 26.02.1992 - 9 O 322/85
- OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Papierfundstellen
- MDR 1993, 284
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Bamberg, 08.02.1991 - 6 W 26/90
Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Dagegen ist in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung vorherrschend auch in diesem Fall die Erhöhungsgebühr zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1989, 192; HansOLG Hamburg, MDR 1989, 830; SchlHOLG in JurBüro 1990, 57 unter Aufgabe der früheren Ansicht; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 1612; OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 1610 = MDR 1990, 1126; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 821 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Auffassung).Die Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg, JurBüro 1991, 821 ), beim Eintritt der Miterben des ursprünglichen Auftraggebers entstehe regelmäßig infolge der größeren Personenzahl auf Auftraggeberseite für den Rechtsanwalt Mehrarbeit, teil der Senat jedoch nicht.
- OLG Koblenz, 06.07.1990 - 14 W 424/90
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Er hält damit an seiner Rechtsprechung fest, wonach § 6 Abs. 1 BRAGO nicht anwendbar ist, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Gesamthandsforderung ist und für den Prozeßbevollmächtigten noch nicht einmal theoretisch die Möglichkeit einer Mehrarbeit bei der Bearbeitung des Falles besteht (vgl. zur BGB -Gesellschaft Senat in JurBüro 1991, 71 mit ablehnender Anmerkung Mümmler). - OLG Koblenz, 11.09.1987 - 14 W 626/87
Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Entstehen eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Sie wird nach wohl noch Überwiegender Meinung mit der Begründung verneint, das alte Auftragsverhältnis erlösche durch den Tod des Auftraggebers nicht (§§ 672, 675 BGB ), die Rechtsnachfolger träten lediglich in das bestehende Auftragsverhältnis ein (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1978, 1179 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; SchlHOLG , JurBüro 1979, 524; OLG Frankfurt/M., AnwBl 1981, 403; OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1982, 199; Senat - für eine besonders gelagerte Fallgestaltung - in JurBüro 1988, 1162).
- OLG Saarbrücken, 18.07.1990 - 5 W 129/90
Erhöhung der Prozeßgebühr wegen weiteren Auftraggebern
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Dagegen ist in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung vorherrschend auch in diesem Fall die Erhöhungsgebühr zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1989, 192; HansOLG Hamburg, MDR 1989, 830; SchlHOLG in JurBüro 1990, 57 unter Aufgabe der früheren Ansicht; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 1612; OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 1610 = MDR 1990, 1126; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 821 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Auffassung). - OLG Schleswig, 02.05.1989 - 9 W 26/88
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Dagegen ist in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung vorherrschend auch in diesem Fall die Erhöhungsgebühr zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1989, 192; HansOLG Hamburg, MDR 1989, 830; SchlHOLG in JurBüro 1990, 57 unter Aufgabe der früheren Ansicht; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 1612; OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 1610 = MDR 1990, 1126; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 821 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Auffassung). - OLG Hamburg, 10.03.1989 - 8 W 63/89
Ansehen von Miterben einer Erbengemeinschaft als mehrere Auftraggeber auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Dagegen ist in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung vorherrschend auch in diesem Fall die Erhöhungsgebühr zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1989, 192; HansOLG Hamburg, MDR 1989, 830; SchlHOLG in JurBüro 1990, 57 unter Aufgabe der früheren Ansicht; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 1612; OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 1610 = MDR 1990, 1126; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 821 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Auffassung). - OLG Frankfurt, 19.05.1989 - 6 WF 63/89
Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Dagegen ist in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung vorherrschend auch in diesem Fall die Erhöhungsgebühr zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1989, 192; HansOLG Hamburg, MDR 1989, 830; SchlHOLG in JurBüro 1990, 57 unter Aufgabe der früheren Ansicht; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 1612; OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 1610 = MDR 1990, 1126; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 821 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Auffassung).
- OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 87/14
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung mehrerer Erben des Beklagten in …
Rn. 18 Insbesondere in der älteren Rechtsprechung (etwa: OLG Koblenz MDR 1993, 284) wurde die Ansicht vertreten (…so noch immer: Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., Nr. 1008 - VV RVG Rn. 9, der sich aber zu Unrecht auf BayObLG JB 2002, 472 beruft), die Erbengemeinschaft sei als nur ein einziger Auftraggeber zu behandeln, wenn sie in den vom Erblasser erteilten Auftrag eintrete, so dass es nur zu einer Erhöhung der Geschäfts- (§ 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO; Nr. 2300 VV RVG) bzw. der Prozess - (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) oder der Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) nicht kommen könne. - OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und …
Prozeßvertretung von Miterben (MDR 1993, 284 auf Anfrage des 1. Zivilsenats vom 10.10.1996 1 W 597/96 schon aufgegeben),.Diese Senatsrechtsprechung, die wesentlich auf die gesamthänderische oder jedenfalls sonstige innere rechtliche Verbundenheit der vertretenen Personen abhebt und deshalb in besonders gelagerten Fällen auch auf die Prozeßvertretung von Miterben (Beschluß MDR 1993, 284 , aufgegeben aber auf Anfrage des 1. Zivilsenats vom 10. Oktober 1996 zu 1 W 597/96) und Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluß JurBüro 1985, 711, zweifelnd dann freilich Beschlüsse 14 W 215/88 vom 27. April 1988 und 14 W 514/96 vom 11. September 1996) erstreckt worden ist, betrifft jedoch nicht solche - mehr oder weniger - zufälligen Situationen, in denen mehrere Parteien nur aufgrund äußerer Umstände einheitlich in Erscheinung treten.
- OLG Zweibrücken, 04.01.1995 - 1 W 32/94
Kostenfestsetzung in einem Schadenersatzprozess; Kostentragung für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für einen …
Danach wird der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO tätig, wenn er mehrere Erben vertritt, die einen vom Erblasser begonnenen Rechtsstreit fortführen (OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89]; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart, MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90]; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612; OLG Bamberg JurBüro 1991, 821, OLG Hamm JurBüro 1994, 730; OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 304;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 12. Aufl., § 6, Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer, Kommentar zur BRAGO, 6. Aufl., § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, Kommentar zur BRAGO, 7. Aufl., § 6 Rdnr. 6;… Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort "mehrere Auftraggeber" , Anm. 6.2 - anders die Vorauflage - anderer Ansicht: OLG Frankfurt AnwBl 1981, 403; OLG Koblenz MDR 1993, 284 [OLG Koblenz 15.06.1992 - 14 W 307/92] und Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 9). - OLG Koblenz, 28.04.1997 - 14 W 210/97
Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und …
Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO sei seinem Sinn und Zweck nach nicht anwendbar, wenn Forderungen im Streit seien, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. Beschlüsse JurBüro 1990, 1448 und 1991, 71 sowie 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994) oder einer Erbengemeinschaft (Beschluß MDR 1993, 284 ) zuständen.
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