Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.12.1997 - 14 W 771/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 3, 68
Streitwert des Vergleichs bei Beteiligung des Streithelfers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 45/72
Schriftlich übernommene Verpflichtung; Beweis; Schriftvertrag; Kostenbelastung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.1997 - 14 W 771/97
Infolgedessen ist der Gegenstandswert für den Vergleich auf die Summe aller verglichenen Ansprüche festzusetzen (OLG Köln MDR 1973, 324;… Oestreich/Winter/Hellstab, GKG , 5.0 Nr. 1660 Rdnr. 40;… Roth in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 3 VI Vergleich II.1.).
- OLG Hamburg, 29.03.2012 - 8 U 78/11
Insolvenz des Gewerberaummieters: Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters; …
Der Senat schließt sich aus systematischen und rechtspraktischen Erwägungen insoweit der auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass der Streitwert einer Nebenintervention dann dem Wert der Hauptsache entspricht, wenn - wie hier - der Streithelfer dieselben Anträge wie die Hauptpartei stellt (BGHZ 31, 144, 146 ff.; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166; NJW-RR 1998, 420; OLG Hamburg MDR 1985, 588; OLG Koblenz JurBüro 1999, 196; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Düsseldorf, MDR 2006, 1017 f.; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574). - OLG Stuttgart, 15.12.2014 - 10 U 158/13
Streitwertfestsetzung: Mehrwert eines Prozessvergleichs bei Mitregelung eines …
Rn. 5 So wird vom OLG Koblenz (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 22.12.1997 - 14 W 771/97, JurBüro 1999, 196, juris Rz. 2) und vom OLG Köln (OLG Köln, Beschl. v. 29.11.1972 - 2 W 105/72, MDR 1973, 324) vertreten, dass dies zu einem Vergleichsmehrwert für alle Parteien des Rechtstreits führt, wenn die Erledigung der Gesamtschuldnerausgleichsansprüche Teil einer Gesamtbereinigung gewesen sei, an der alle Parteien ein Interesse hatten. - OLG Karlsruhe, 16.01.2024 - 19 W 92/22
Vergleichsmehrwert in Fällen, in denen ein etwaiger Regreßanspruch gegen einen …
Rn. 10 Dass in solchen Fällen ein Vergleichsmehrwert festzusetzen ist, entspricht der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, die die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts entweder - bei oder wegen eines Interesses aller Beteiligten an einer Gesamtbereinigung - für den gesamten Rechtsstreit (so OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97 - juris, Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 29.11.1972, 2 W 105/72, für Gesamtvergleich mehrerer Prozesse) oder jedenfalls im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner der miterledigten Ansprüche bejaht (so z. B. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.12.2014, 10 U 158/13 - juris, Rn. 4 ; Beschluss vom 28.03.2018, 10 W 8/18 ; Beschluss vom 25.04.2018, 10 W 25/18 ).Rn. 17 Die Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97 - juris, Rn. 2) und des OLG Köln (Beschluss vom 29.11.1972, 2 W 105/72 - juris (Orientierungssatz)), der Gegenstandswert des Vergleichs sei auf die Summe aller untereinander verglichenen Umstände festzusetzen, wenn sich auch die Streithelfer am Prozessvergleich im allseitigen Interesse an einer umfassenden Bereinigung beteiligen, erscheint zu weitgehend, zumal sich häufig - wie auch im vorliegenden Fall - nicht wird feststellen lassen, ob das Interesse eines Klägers an dem Vergleichsschluss so ausgeprägt ist, dass er die Mehrkosten durch die Miterledigung von Ausgleichsansprüchen zwischen dem Beklagten und den Streithelfern zu tragen bereit ist.
- OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 24 W 64/05
Bemessung des Werts einer Streithilfe
bb) Nach anderer Ansicht ist das Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann maßgeblich, wenn sich der Streithelfer deren Anträgen angeschlossen hat (BGHZ 31, 144, 146ff. = NJW 1960, 42; KG Berlin (2. ZS) MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007 = MDR 2003, 357 [auch ohne Antragstellung]; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166 (15. ZS); NJW-RR 1998, 420 = MDR 1997, 788 (28. ZS); OLG Hamburg AnwBl 1985, 263 = MDR 1985, 588; OLG Koblenz (14. ZS) JurBüro 1999, 196;OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 10 Stichwort "Streithilfe"; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rn. 61; Hartmann, Kostengesetze, 33 Aufl., Anh I § 12 GKG Rn. 106 Stichw. - OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 18 W 31/15
Streitwert eines Vergleichs bei Miterledigung von Ansprüchen zwischen einer …
Rn. 7 Es wird vertreten, dass dies zu einem Vergleichsmehrwert für alle Parteien des Rechtsstreits führt, wenn die Erledigung Teil einer Gesamtbereinigung gewesen ist, an der alle Parteien ein Interesse hatten (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97, BeckRS 1997, 30813226; OLG Köln, Beschluss vom 19.11.1972, 2 W 105/72, MDR 1973, 324). - OLG München, 17.09.2024 - 31 W 1309/24
Streithelfer, Vergleichsmehrwert, Nicht rechtshängige Ansprüche, …
Rn. 13 aa) Das OLG Koblenz vertritt die Auffassung, dass sich der Streitwert nicht nur nach dem Streitwert zwischen den Hauptparteien bemesse, wenn sich Streithelfer am Prozessvergleich beteiligen, sondern der Gegenstandswert des Vergleichs auf die Summe aller untereinander verglichenen Ansprüche festzusetzen sei (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 22.12.1997 - 14 W 771/97, BeckRS 1997, 30813226, beck-online). - OLG Hamm, 29.04.2026 - 30 U 37/25
Gegenstandswert; Gesamtschuldnerausgleich; Mehrvergleich; Streitwert; Vergleich
Während eine Erhöhung des Gegenstandswerts in solchen Fällen zum Teil gänzlich abgelehnt wird (OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2009, 1079; LAG Berlin-Brandenburg 30.9.2014 - 17 Ta (Kost) 6057/14, BeckRS 2014, 72846), wird gegenteilig auch angenommen, dass der Gegenstandswert des Vergleichs in solchen Fällen auf die Summe aller untereinander verglichenen Ansprüche festzusetzen sei (OLG Koblenz 22.12.1997 - 14 W 771/97, BeckRS 1997, 30813226). - OLG Schleswig, 13.03.2025 - 1 W 16/24
Vergleichsmehrwert bei Einigung von Streithelfern über …
Demgemäß kann bei Beteiligung Dritter an einem gerichtlichen Vergleich eine bislang nicht rechtshängige Regelung des Gesamtschuldnerinnenausgleiches zwischen einer Partei und einem Dritten zu einem Vergleichsmehrwert führen (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.10.2021 - 10 W 28/21, Rn. 10 bei juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.04.2018 - 10 W 25/18, Rn. 19 ff. bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997 - 14 W 771/97 Rn. 2 bei juris). - OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - 18 W 31/15
Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Gegenstandswert eines Vergleichs; …
Infolgedessen ist der Gegenstandswert für den Vergleich auf die Summe aller verglichenen Ansprüche festzusetzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997, BeckRS 1997, 30813226 m.w.N.;… Musielak/ Heinrich, ZPO, 12. Aufl., § 3 Rn 23 "Prozessvergleich«). - OLG Schleswig, 14.03.2025 - 1 W 16/24
Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der …
Demgemäß kann bei Beteiligung Dritter an einem gerichtlichen Vergleich eine bislang nicht rechtshängige Regelung des Gesamtschuldnerinnenausgleiches zwischen einer Partei und einem Dritten zu einem Vergleichsmehrwert führen (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.10.2021 - 10 W 28/21, Rn. 10 bei juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.04.2018 - 10 W 25/18, Rn. 19 ff. bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.1997 - 14 W 771/97 Rn. 2 bei juris). - OLG Köln, 10.02.2014 - 3 U 184/12
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das …
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