Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Mitheranziehung von Einkünften einer am Verfahren nicht beteiligten Ehefrau im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigungsfähigkeit fiktiver zusätzlicher Einkünfte des am Verfahren nicht beteiligten Ehegatten i.R.d. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 23.01.2003 - 323 F 302/02
- OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1394
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 27.09.2000 - 13 WF 566/00
Prozeßkostenhilfe - Einkommen der Partei - Einkünfte des Ehegatten - …
Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03
Denn würde das Einkommen des anderen Ehegatten mitberücksichtigt, so würde dies im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass der Ehegatte die Prozesskosten letztlich mitzutragen hätte, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2001, 925). - OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95
Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von …
Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03
Grundsätzlich sind zwar die Wohn/Mietkosten im Verhältnis der Bewohner zu teilen (in der Regel nach Kopfteilen, vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679, 680;… Zoeller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rz. 37 a) - insoweit wirkt sich das Einkommen des anderen Ehegatten ausnahmsweise doch auf das PKH-Verfahren aus.
- LAG Düsseldorf, 21.01.2014 - 3 Ta 12/14
Umfang der Berücksichtigung der Wohnkosten einer von mehreren Personen gemeinsam …
Rn. 9 Ebenso wie bei der Berücksichtigung gemeinsamer Belastungen i. S. von § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO ist auch bei den Kosten der gemeinsamen Unterkunft für die Berechnung der Prozesskostenhilfe auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08; Beschluss v. 28.05.2009 - 3 Ta 311/09; vgl. bereits LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.02.1991 - 14 Ta 2/91; vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1394; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.12.1999, MDR 2000, 728;… vgl. Schoreit/Groß, BerH und PKH, 11. Aufl., § 115 ZPO Rz. 59 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
Prozesskostenhilfe: Berechnung von Ratenzahlungen nach dem Auslaufen von …
Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679, 680; MDR 2000, 728, 729; OLG Köln FamRZ 2003, 1394;… Zöller-Philippi ZPO 25. Aufl., § 115 RN 37a). - OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
Beschwerde gegen die Höhe von Ratenzahlungen in einem …
Eine Beteiligung scheidet dabei regelmäßig dann vollständig aus, wenn das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person unterhalb des für sie zu Gunsten des Antragstellers gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO geltenden Freibetrags liegt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2003 - 14 WF 22/03, juris Rn. 7).
- LAG Köln, 26.11.2010 - 1 Ta 270/10
Berücksichtigung von Darlehensschulden bei der Prozesskostenhilfe
Rn. 12 An den abzugsfähigen Wohnkosten hat sich der Kläger anteilig im Verhältnis zu den Nettoeinkommen der verdienenden Mitbewohner zu beteiligen (LAG Düsseldorf v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 bei juris - OLG Köln v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03 - FamRZ 2003, 1394;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 274 m. w. N.). - OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17
Berücksichtigung der Kosten einer von mehreren Personen mit jeweils eigenem …
Ihre Berücksichtigung nach der Anzahl der Mitbewohner, wie vom Amtsgericht vorgenommen, ist insoweit ein üblicher und regelmäßig angemessener Verteilungsmaßstab (…Münchener Kommentar-Wache, ZPO, 5. Aufl. (2016), § 115, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03, FamRZ 2003, 1394). - LAG Köln, 23.11.2010 - 1 Ta 304/10
Berücksichtigung anteiliger Kosten für Unterkunft und Heizung bei der …
Rn. 15 An den anrechnungsfähigen Wohnkosten i. H. v. 500, 00 monatlich muss sich die Klägerin - auch mit Rücksicht auf ihre Unterhaltspflicht gemäß §§ 1360, 1360 a BGB - anteilig im Verhältnis zu den Nettoeinkommen der verdienenden Mitbewohner beteiligen (LAG Düsseldorf v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 - bei juris; OLG Köln v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03 - FamRZ 2003, 1394;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 274 m. w. N.). - OLG Köln, 14.01.2025 - 10 WF 125/24
Bewilligung einer Ratenzahlung
Es handelt sich hier vielmehr um freiwilligen Vermögensaufbau, der nicht zu Lasten der Staatskasse gehen kann (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03, FamRZ 2003, 1394). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 219/10
Prozesskostenhilfe - Einkommensberechnung - Berücksichtigung von Kindergeld und …
Leben Angehörige mit eigenen Einkünften im Haushalt der Partei, so sind diese Kosten nach Kopfteilen aufzuteilen, es sei denn sie verdienen so wenig, dass die Partei durch Gewährung freier Wohnung zu ihrem Unterhalt beiträgt (OLG Köln 17.2.2003 -14 WF 22/03-, FamRZ 2003, 1394;… Zöller/Phlippi, ZPO, 28. Aufl., § 115 Rz. 35). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - L 6 B 945/06 Diese Kosten sind auch im vollen Umfang bei der Ehefrau des Klägers in Ansatz zu bringen, denn sie werden aufgrund der Einkommens- und Vermögenslosigkeit des Klägers von ihr allein getragen (…vgl Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostehilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl, RdZiff 274; Oberlandesgericht (OLG) Köln Beschluss vom 17. Februar 2003 - 14 WF 22/03-).
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