Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VG Weimar, 05.11.2014 - 7 K 849/11
Freistellung von Altlasten im Bergbau nach dem Umweltrahmengesetz; Anforderungen …
Gerade bei der Zusicherung hat die Schriftform die Bedeutung, Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und den Inhalt einer Zusage zu vermeiden und dient der Rechtssicherheit (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris Rdnr. 22).Die Annahme einer stillschweigenden Zusage aufgrund von Gesamtumständen eines Falles widerspräche dem Schriftformerfordernis der Zusage gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 3 ThürVwVfG (vgl. BayVGH, .Beschluss vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris Rdnr. 22).
Sofern die Klägerin mit diesem Vorhalt darauf zielt, der Beklagte habe hierdurch die in der Ergebniszusammenfassung des Herrn Dr. S... festgehaltenen (anderen) Aussagen etwa zugesichert, so steht einer solchen Schlussfolgerung ebenfalls das Schriftformerfordernis der Zusage gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 3 ThürVwVfG entgegen; eine solche Folgerung liefe dessen - vorstehend dargelegtem - Zweck entgegen, nämlich gerade Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und den Inhalt der Zusage zu vermeiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris Rdnr. 22).
Ob eine behördliche Erklärung mit dem für die Zusicherung oder die Zusage erforderlichen Bindungswillen abgegeben wurde, ist durch Auslegung nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Regel des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - zu ermitteln; maßgebend ist danach der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei Würdigung des objektiven Erklärungswerts und der Begleitumstände, insbesondere des Zwecks der Erklärung, verstehen musste (BVerwG…, Beschluss vom 10.11.2006 - 9 B 17/06 - Rdnr. 4; BayVGH, Beschluss vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris Rdnr. 23;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 13. Aufl. 2012, § 38 Rdnr. 9); Erklärungen der Regierung oder der Verwaltung ohne einen entsprechenden Rechtsbindungswillen reichen für die Annahme einer Zusicherung nicht aus, auch wenn mit ihnen Erwartungen in Bezug auf ein künftiges Verhalten geweckt werden und unter Umständen berechtigtes Vertrauen geschaffen wird (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 13. Aufl. 2012, § 38 Rdnr. 10; vgl. Möllers, Vertrauensschutz in Bezug auf informelle politische Äußerungen und daraus resultierende Verpflichtungen zur Anschlussförderung für Sozialwohnungen, JZ 2005, 677 unter Hinweis auf OVG Berlin, Beschluss vom 16.12.2004 - 5 B 4.04 - juris).
- VG Minden, 20.04.2010 - 10 K 948/09
Beihilfefähigkeit einer stationären Nasenoperation in einer Privatklinik wegen …
Rn. 42 Vgl. in diesem Zusammenhang Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 18. Juli 2006 - 14 ZB 03.710 -, wonach eine lediglich anhand der Gesamtumstände des Falles angenommene konkludente Zusage bereits dem Schriftformerfordernis nach § 38 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 37 Abs. 3 VwVfG widerspreche und damit nicht wirksam sei, da dem Schriftlichkeitsgebot gerade bei der Zusicherung die Bedeutung zukomme, aus Gründen der Rechtssicherheit Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und den Inhalt der Zusage zu vermeiden.Siehe ferner erneut BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 14 ZB 03.710 -, demzufolge der Begriff der Beihilfefähigkeit einen eindeutigen Inhalt aufweise und zudem auch aus der Laiensphäre nicht dahingehend zu verstehen sei, dass eine Beihilfe zu 100 % oder eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten zugestanden werde.
- VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Unwirksamkeit einer per E-Mail erteilten Zusicherung mangels Schriftform
Diese richten sich mangels einer in § 38 VwVfG selbst enthaltenen Regelung nach dem entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 3 VwVfG (BVerwG vom 26.05.2003 - 8 B 73.03 - NVwZ 2003, 997 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 18; ebenso BayVGH vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris).
- VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19
Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung in Bezug auf eine …
Denn selbst wenn der Kläger im Rahmen seines Kontakts zum Baurechtsamt der Beklagten, zu dem auch die untere Denkmalschutzbehörde gehört, nach seinen glaubhaft erscheinenden Angaben nicht auf eine bestehende denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflichtigkeit seines Vorhabens hingewiesen worden sein sollte, führt eine solche formlose Auskunft, die lediglich eine Wissenserklärung beinhaltet, noch nicht zu einer Selbstbindung der Beklagten hinsichtlich der späteren Beseitigung, sondern allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 -, juris Rn. 21; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 26.05.2009 - 2 L 164/08 -, juris;… Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, § 38 Rn. 3). - VG Saarlouis, 20.02.2017 - 6 K 1219/15
Beihilfe - (VR130)Beihilfe bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen …
Rn. 30 Vgl. Urteil der früher für Beihilferecht zuständigen 3. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18.03.2008, 3 K 827/07, unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 18.07.2006, 14 ZB 03.710, zitiert nach juris. - OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 5 LB 246/12
Anrechnung von Leistungen aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung …
Während nämlich § 5 Abs. 3 BhV Art und Umfang der Anrechnung der Kassenleistung abschließend regelt, bestimmt § 14 Abs. 4 Satz 1 BhV, welcher Beihilfebemessungssatz zugrunde zu legen ist (vgl. VGH BW…, Urteil vom 27.6.1990 - 4 S 911/90 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 18.7.2006 - 14 ZB 03.710 -, juris Rn. 18; der Sache nach auch BVerwG…, Urteil vom 24.11.1988 - BVerwG 2 C 18.88 -, juris Rn. 17). - VG Ansbach, 04.11.2025 - AN 18 K 21.01015
Klage auf weitere Beihilfe für Aufwendungen für Heilmittel im Rahmen einer …
Ob und in welchem Umfang die Behörde den für eine Zusicherung erforderlichen Selbstbindungswillen erklärt hat, ist nach dem objektiven Erklärungswert der behördlichen Ausführung, wie er für den Adressaten unter Berücksichtigung aller Umstände erkennbar war, zu ermitteln (BayVGH, B.v. 18.7.2006 - 14 ZB 03.710 - juris Rn. 23). - VG Wiesbaden, 18.12.2025 - 3 K 644/23
Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung
Die Schriftform hat gerade bei der Zusicherung die Bedeutung, Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und den Inhalt der Zusage zu vermeiden und dient der Rechtssicherheit (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 14 ZB 03.710 -, juris Rn. 22). - VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 11 K 19.00263
Antrag auf Fällgenehmigung durch Nachbar, gesunder und vitaler Baum, …
Unabhängig davon, dass es sich bei einer bloßen Auskunft bereits um keine Zusage im Sinne des Art. 38 Abs. 1 BayVwVfG handelt (vgl. insoweit BayVGH, U.v. 18.7.2006 - 14 ZB 03.710 - juris Rn. 21), wurde von der Klägerseite diese Auskunft auch nicht schriftlich vorgelegt. - VG Saarlouis, 18.03.2008 - 3 K 827/07
Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten eines Sanatoriumsaufenthaltes
Rn. 33 (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 -, zitiert nach JURIS).
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