Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche Entscheidung trotz fehlerhafter Begründung zum richtigen Ergebnis gelangt;Zur Reichweite eines Widerspruchs bei nachfolgender Gesetzesänderung im Sonderfall der Besoldung kinderreicher Beamter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 5; BBVAnpG 1999 Art. 9 § 2
Zeitnahe Geltendmachung eines Anspruchs auf Nachalimentierung eines kinderreichen Beamten bei Begehren eines solchen aus dem Jahr 1999 im Jahr 2008; Verjährung eines Anspruchs nach Erhebung des Widerspruches und jahrelanger Untätigkeit der Widerspruchsbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitnahe Geltendmachung eines Anspruchs auf Nachalimentierung eines kinderreichen Beamten bei Begehren eines solchen aus dem Jahr 1999 im Jahr 2008; Verjährung eines Anspruchs nach Erhebung des Widerspruches und jahrelanger Untätigkeit der Widerspruchsbehörde
Verfahrensgang
- VG München, 24.07.2009 - M 21 K 08.5124
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Rn. 5 Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) nochmals bestätigt und entschieden, dass die Besoldung verheirateter Beamter mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern in den Jahren 1988 bis 1996 mit den Grundsätzen über die amtsangemessene Alimentation von Beamten (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht vereinbar war.In der Entscheidung vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 91) kommt das Bundesverwaltungsgericht allerdings zu dem Ergebnis, dass die Besoldung kinderreicher Beamter auch auf der Grundlage des genannten Gesetzes in bestimmten Fällen nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe, weshalb die Verwaltungsgerichte ab 1. Januar 2000 befugt seien, bei unveränderter Rechtslage, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen, soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den konkreten Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) entspreche.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Rn. 2 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Rn. 2 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Rn. 4 1. Mit Beschluss vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die damals geltende Alimentierung kinderreicher Beamter, soweit in der Besoldungsgruppe des gehobenen Dienstes A 11 die Ortszuschläge der Tarifgruppe I c der Stufen 5 und höher festgesetzt sind, mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar ist. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839). - BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84
Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
Davon, dass der von diesem Widerspruch - wie die Beklagte im Widerspruchsbescheid meint - erfasste "Zeitraum bereits verjährt" sei, kann keine Rede sein, denn der Kläger hat durch seinen Antrag vom 2. Dezember 1996 (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 8a zu § 53), jedenfalls aber durch den Widerspruch vom 16. Januar 1997 (vgl. BGH vom 11.7.1985 NJW 1985, 2324 = DVBl. 1986, 181) den Lauf der Verjährungsfrist gehemmt (vgl. § 210 BGB a.F., der gemäß Art. 229 § 6 EGBGB vorliegend maßgeblich ist). - BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02
Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2080
In der Entscheidung vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 91) kommt das Bundesverwaltungsgericht allerdings zu dem Ergebnis, dass die Besoldung kinderreicher Beamter auch auf der Grundlage des genannten Gesetzes in bestimmten Fällen nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe, weshalb die Verwaltungsgerichte ab 1. Januar 2000 befugt seien, bei unveränderter Rechtslage, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen, soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den konkreten Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) entspreche.
- VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Ruhen des Widerspruchsverfahrens
Untätig trotz Obliegenheit zum Handeln war daher allein die Beklagte (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.2080 -juris Rn. 11;… U.v. 12.11.1998 - 12 B 95.857 - juris Rn. 37). - VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.1925
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; keine zeitnahe Geltendmachung; …
Zur Begründung nimmt der Verwaltungsgerichtshof zunächst auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO), die im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 14.3.2010 Az. 14 ZB 09.2224; Beschluss vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161, Beschluss vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2080) entspricht.Rn. 10 Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (Az.: 2 C 42/08) nochmals ausdrücklich bestätigt; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschlüsse vom 23.3.2010 Az. 14 ZB 09.2224 und vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161 sowie 14 ZB 09.2080).
- VGH Bayern, 23.03.2010 - 14 ZB 09.2224
Kein Verfahrensfehler bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kläger …
Rn. 9 Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (Az.: 2 C 42/08) nochmals ausdrücklich bestätigt; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschlüsse vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161 und 14 ZB 09.2080). - VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern
Im Übrigen hätte der Kläger aufgrund der neuen Rechtslage durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 umgehend einen erneuten Antrag auf amtsangemessene Alimentation bzw. Widerspruch einlegen müssen, nachdem der vom 14. Juli 2002 stammende Antrag aufgrund der Bekanntmachung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 nicht über den 24. November 1999 hinaus wirken konnte, also sozusagen erledigt war (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 14 ZB 09.2080 - juris Rn. 7). - VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 K 10.1584
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten …
Rn. 31 Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (Az.: 2 C 42/08) nochmals ausdrücklich bestätigt; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschlüsse vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161 und 14 ZB 09.2080).
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