Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Angebliche Divergenz nicht ausreichend dargelegt;Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs;Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "nicht mit Gründen versehen".
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Auch durch Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung wird das Recht aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nur verletzt, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil der Kläger mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen musste (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359; BVerwG vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Rn. 2 Obwohl dieser Beschluss gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG keiner Begründung bedarf (vgl. BVerfG vom 12.3.2008, Az.: 2 BvR 378/05, juris RdNr. 33), weist der Senat darauf hin, dass die vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe der Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) bzw. des Verfahrensfehlers (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG) schon nicht in der gebotenen Weise dargelegt wurden (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG), jedenfalls aber nicht gegeben sind. - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines Beweisantritts im …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Ein Verstoß gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht kann den Anspruch auf rechtliches Gehör vielmehr nur im Einzelfall verletzen, etwa wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150).
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Auch durch Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung wird das Recht aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nur verletzt, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil der Kläger mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen musste (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359; BVerwG vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 06.30315
Asylrecht (Iran); Qualifikationsrichtlinie; Flüchtlingsstatus; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Rn. 5 Im vorliegenden Fall rügt der Kläger, das Verwaltungsgericht sei mit seiner Entscheidung von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 2007 (InfAuslR 2008, 101) abgewichen. - BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
- BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Der fragliche Rechts- oder Tatsachensatz des Verwaltungsgerichts muss sich auf dieselbe Rechtsnorm beziehen wie die Entscheidung, von der die Abweichung behauptet wird; die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte genügt nicht (…vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 42 zu § 124; BVerwG vom 28.1.2004 NVwZ 2004, 889). - BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98
Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Auch durch Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung wird das Recht aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nur verletzt, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil der Kläger mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen musste (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359; BVerwG vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2002 - 15 A 3459/01
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Rn. 9 b. Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe dem Kläger das rechtliche Gehör versagt (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO), weil es ihn nicht zu seiner Konversion vom Islam zum Christentum befragt habe, führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Berufung, denn nicht in jedem Verstoß gegen § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO (BayVGH vom 4.4.2002 Az. 19 ZB 99.30376; HessVGH vom 25.9.2001 EzAR 633 Nr. 41; OVG NRW vom 27.12.2002 Az. 15 A 3459/01.A). - VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Unzureichende Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Mängel der …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358
Rn. 10 c. Sollte in der vorstehend unter b. genannten Rüge sinngemäß die (weitere) Rüge enthalten sein, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, weil es den Kläger nicht näher zu den Gründen für seine in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Konversion befragt habe, dann greift dies ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az. 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az. 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 ZB 08.30252). - VGH Bayern, 10.02.2006 - 1 ZB 06.30093
- VGH Bayern, 04.04.2002 - 19 ZB 99.30376
- VGH Bayern, 16.10.2006 - 14 ZB 06.30878
- VGH Bayern, 04.04.2012 - 14 ZB 12.30101
Grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt; angebliche Verletzung des rechtlichen …
Rn. 7 Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe dem Kläger das rechtliche Gehör versagt (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO), weil es ihn nicht zu seiner Konversion vom Islam zum Christentum befragt habe, führt nicht zur Zulassung der Berufung, denn nicht in jedem Verstoß gegen § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO (BayVGH vom 8.11.2010 Az. 14 ZB 10.30358; BayVGH vom 4.4.2002 Az. 19 ZB 99.30376; HessVGH vom 25.9.2001 EzAR 633 Nr. 41; OVG NRW vom 27.12.2002 Az. 15 A 3459/01.A).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".