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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11825
VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22 (https://dejure.org/2022,11825)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2022 - 14-IV-22 (https://dejure.org/2022,11825)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 14-IV-22 (https://dejure.org/2022,11825)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
    Eine Gegenvorstellung zählt als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf weder zum Rechtsweg noch ist ihre Einlegung aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erforderlich, weshalb sie nicht geeignet ist, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 82-IV-10; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
    Die gerichtliche Entscheidung über eine Gegenvorstellung begründet regelmäßig keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - juris Rn. 46; vgl. aber auch BVerfG…, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
    Die gerichtliche Entscheidung über eine Gegenvorstellung begründet regelmäßig keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - juris Rn. 46; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 78-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
    Mitgeteilt ist eine Entscheidung mit ihrem Zugang, der dann gegeben ist, wenn die Entscheidung so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 78-IV-21).
  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
    Eine Gegenvorstellung zählt als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf weder zum Rechtsweg noch ist ihre Einlegung aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erforderlich, weshalb sie nicht geeignet ist, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 82-IV-10; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 82-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 14-IV-22
    Eine Gegenvorstellung zählt als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf weder zum Rechtsweg noch ist ihre Einlegung aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erforderlich, weshalb sie nicht geeignet ist, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 82-IV-10; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22

    Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die …

    Auch die gerichtliche Entscheidung über eine Gegenvorstellung begründet regelmäßig keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 14-IV-22; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - juris Rn. 46; vgl. aber auch BVerfG…, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 BvR 2059/05 - juris Rn. 12).
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